Anhang 2: Titel und Verwaltung im byzantinischen Reich

 

 

1. Vorbemerkung:

 

Die byzantinische Gesellschaft war von Elementen "sozialer Durchlässigkeit" ebenso geprägt wie von aristokratischen Strukturen. Entscheidend für das Sozialprestige und die Position in der Staatshierarchie war die Rangklasse, in die man vom Kaiser durch Verleihung von (lebenslangen) Titeln erhoben wurde, erst in zweiter Linie zählten Amt oder Kommando, das man jeweils nur auf Zeit ausübte. Durch den Titel kam auch die "Nähe zum Kaiser" zum Ausdruck, welchem Umstand in einer Monarchie natürlich besonderes Gewicht beigemessen wird. Faktoren für den Aufstieg konnten Bildung oder militärische Tüchtigkeit sein, zumindest ein gewisses Vermögen (in erster Linie namhafter Landbesitz), vor allem aber "Freundschaft" bzw. Protektion eines "Mächtigen", die man z. B. durch Eintritt in seine "Gefolgschaft" bzw. Hetaireia erwarb, wenn nicht ohnehin verwandtschaftliche Beziehungen bestanden; auch Lehrer-Schüler-Verhältnisse in einem weiten Sinn konnten hier zum Tragen kommen.

 

Alle diese Faktoren waren jedoch nur von relativer Bedeutung. In spätbyzantinischer Zeit gab es z. B. so manchen Intellektuellen, der ein kärgliches Dasein fristete. Die Verbindung mit Mächtigen konnte sehr gefährlich werden, wenn dieser in Ungnade fiel oder gar wegen Hochverrats verfolgt wurde. Landwirtschaftlicher Besitz konnte durch Feindeinwirkung verwüstet oder konfisziert werden bzw. plötzlich außerhalb des Reichsterritoriums liegen, wenn die entsprechenden Provinzen verloren gegangen waren. (aus Seibt/Zarnitz, a.a.O., S. 44)

 

 

2. Verfassung des byzantinischen Reiches:

 

a. Senat:

In den Jahren nach dem Tod Kaiser Justinians († 565) hatte der Senat rasch an Macht und Einfluß gewommen. Zu Beginn der Regierungszeit des minderjährigen Kaisers Konstanz II. Pogonatus (641-668) war der Senat wieder ebenso so machtvoll und einflußreich wie in Zeiten des römischen Reiches. Er diente dem Herrscher als mächtiger Ratgeber und als oberster Gerichtshof. Solange die kaiserliche Familie kein volljähriges Mitgliedaufzubieten hatte, übernahm er als Institution die Regierungsgewalt (Norwich I 374)

 

 

3. Verwaltung und Beamtenapparat:

 

a. allgemeine Übersicht:

 

Während sich die Zivilverwaltung auf Steuereinnahmen und -ausgaben sowie Rechtsprechung konzentrierte, sollte das Militär die Außenpolitik des Kaisers verwirklichen und im Innern für Sicherheit und Ordnung sorgen. Insbesondere in den Provinzen sind die zivilen und militärischen Funktionen jedoch nicht immer klar getrennt.

 

So läßt sich in Byzanz auch die Verwaltungsgeschichte in drei Perioden einteilen, die zum Teil gravierende Unterschiede aufweisen. In den spätrömisch-frühbyzantinischen Jahrhunderten wurden die alten Traditionen - natürlich mit gewissen kleineren Adaptierungen - im wesentlichen weitergeführt, wobei Reformen nur ansatzweise zum Tragen kamen.

 

Den großen Einschnitt brachte das 7. Jh. Der Verlust erheblicher Teile des oströmischen Staatsgebietes und das Erfordernis, zusätzliche Kräfte für die Reichsverteidigung zu aktivieren, führten zu grundlegend neuen Antworten auf die neuen Herausforderungen. So manches alte zentralistische Prinzip konnte zumindest eine Zeit lang zurückgestellt werden. Es kam zu einer lebendigen Entwicklung, als den Ambitionen führender Kräfte im zivilen und militärischen Bereich weniger enge Grenzen gesetzt wurden. Im wechselnden Zusammenspiel von Kaiser, Kaiserhof und führender Beamtenschaft entstand ein beachtlicher Freiraum für persönliche Initiativen.

 

Wenn auch viele Amtsbezeichnungen bzw. Titel lange gleich blieben, so änderten sich doch oft Inhalte, Rechte und Pflichten sowie die relative Wertigkeit. Ein dem Ministerpräsidenten oder Bundeskanzler vergleichbares Amt gab es in den mittelbyzantinischen Jahrhunderten nicht. Aber neben bzw. hinter dem Kaiser wirkten immer wieder bestimmte Persönlichkeiten in ähnlicher Weise auf die Reichspolitik ein, wobei das Amt, das sie gerade bekleideten, von untergeordneter Bedeutung war. Allerdings verhalf ihnen die Gunst des Kaisers manchmal zu hohen Rangtiteln, wodurch sie sehr wohl von ihren Kollegen abgehoben wurden.

 

Die Reformen des 7. und 8. Jh. brachten nicht zuletzt eine gewisse Regionalisierung sowie eine Entlastung der Zentralverwaltung. Als infolge dynamischer Reformen die großen Krisen überwunden waren, gewann die zentralistische Ausrichtung der Verwaltung erneut die Oberhand und die Bürokratie nahm einen gewaltigen Aufschwung, bis sie die Möglichkeiten des Staates im Laufe des 11. Jh. eindeutig überforderte.

 

Es kam erneut zu schweren Katastrophen, die wiederum zu grundlegenden Veränderungen führten, ohne daß das Reich in seine alten Grenzen oder der Staat in seine alte Macht zurückgeführt werden konnten. Die spätbyzantinische Epoche (ab den Komnenen) ist durch eine Reduktion der Staatsaufgaben und damit durch einen viel kleineren Beamtenapparat charakterisiert, da so manches delegiert wurde und gewisse Ansätze zu einer Feudalentwicklung zu beobachten sind. Das förderte auch zentrifugale Kräfte und separationistische Tendenzen. Die Bestrebungen der neuen Machthaber, ihre Positionen möglichst abzusichern, zugleich aber dem überlieferten ideologischen Anspruch nachzukommen, auch wenn das Reich immer kleiner wurde, führte zu erstaunlichen Fehlentwicklungen wie der Ernennung zu Ämtern, die es de facto nicht mehr gab, bzw. zur Bezahlung von Leistungen, die gar nicht erbracht werden konnten, und dergleichen.

 

Die gegenseitige Abhängigkeit von Kaiserhof und Zentralverwaltung war viel größer als man zunächst annehmen möchte. Die Betrauung mit hohen Ämtern, insbesondere in der Hauptstadt, setzte ein gewisses Vertrauen des Kaisers voraus, das Personen seiner nächsten Umgebung leichter erwerben - oder vermitteln - konnten. Nicht selten wurden bewährte Höflinge, ob *Eunuchen oder nicht, zu Ressortchefs ernannt. Andererseits standen die hohen Beamten nicht nur bei Empfängen und Prozessionen in engem Kontakt mit dem Kaiser und seiner nächsten Umgebung. Hoftitel, die sie trugen, stellten ein zusätzliches verbindendes Glied dar.

 

Für die Eunuchen bei Hof gab es besondere Rangtitel und eine spezielle Karriereleiter in bezug auf Funktionen, bis hinauf zu Parakoimomenos und Protobestiarios. Auch hier gab es im Laufe der Zeit Veränderungen, die sich aber in engen Grenzen hielten.

 

Bei der Zentralverwaltung dagegen kam es im 7. Jh. zu tiefgreifenden Umstrukturierungen. Die mächtigsten Beamten der frühbyzantinischen Zeit waren die Prätorianerpräfekten (letztverantwortlich für die Zivilverwaltung der Provinzen und die Steuererhebung), die beiden Stadtpräfekten in Rom und Konstantinopel sowie der magister officiorum (der viele Aufgaben der Zentralverwaltung koordinierte bzw. die Büros der Kaiserkanzlei leitete). Die übergroßen Prätorianerpräfekturen wurden aufgegeben, mit dem Verlust Roms verschwand auch dessen Stadtpräfekt (während der Präfekt von Konstantinopel bis zum Ende des Reiches relativ wenige Veränderungen erlebte), und auch der magister officiorum verlor bald viele seiner Zuständigkeiten. Im allgemeinen waren es dann die führenden Untergebenen, die zu selbständigen Ressortchefs aufstiegen - öfters mit bestimmten Kompetenzveränderungen.

 

Andererseits zeigte diese Dezentralisierung auch bald Schwächen. So ließ der Kaiser den neuen Vorsteher der Sakelle, des Staatsschatzes, als Sakellarios zur obersten Kontrollinstanz aller mit finanziellen Agenden befaßten Ämter aufsteigen. An der Spitze der Sakelle folgte sodann ein Epitis sakellis.

 

Die mittelbyzantinischen Ressorts lassen sich nur bedingt mit modernen vergleichen. Während man heute mit einem einzigen Finanzminister auskommt, gab es in Byzanz nicht nur eine strenge Trennung von Ausgaben- und Einnahmenverwaltung sondern eine viel weitergehende Aufspaltung. Erschwerend kommt hinzu, daß die Grenzen zwischen staatlich, kaiserlich und "kaiserlich-privat" weniger scharf gezogen waren; zudem gab es in diesen Bereichen immer wieder Eingriffe, Umschichtungen und kleinere wie größere Reformen, die heute nur mehr indirekt greifbar sind.

 

Im byzantinischen Finanzwesen war die Einnahmenverwaltung von der Schatz- bzw. Kassenverwaltung streng getrennt. Als im 7. Jh. die Prätorianerpräfektur aufgelöst wurde, stieg der Leiter seiner genik¾ tr£peza zum selbständigen logoqšthj toà genikoà auf, primär verantwortlich für die Festsetzung und Erhebung der allgemeinen Steuern (besonders Kopf- und Grundsteuer) sowie der Zölle. (vgl. F. DÖLGER, Beiträge zur Geschichte der byzantinischen Finanzverwaltung besonders des 10. und 11. Jahrhunderts. Hildesheim 1960, 19f., 47 f.)

 

Andererseits hatte der Logothet des Dromos in seiner Blütezeit viele Aufgaben, die heute auf mehrere Ressorts verteilt sind. Er war eine Art Außenminister, dirigierte das Spionagewesen, leitete die Staatspost und war damit auch für die Erhaltung der Hauptverkehrswege bzw. für die Stationen zum Wechseln der Pferde zuständig. In Sonderfällen konnten auch noch andere Funktionen hinzukommen.

 

b. Provinzialverwaltung von der diokletianisch-konstantinischen Reform bis zur Themenverfassung:

Durch die diokletianisch-konstantinischen Reformen (3./4. Jh.) wurde das römische Reich in bezug auf die Zivilverwaltung in viele, relativ kleine Provinzen (Eparchien) eingeteilt. Mehrere Provinzen faßte man zu Diözesen zusammen, und an der Spitze aller Diözesen stand der Prätorianerpräfekt. Das oströmische Reich hatte zunächst nur einen einzigen solchen Präfekten, als aber 395 Illyricum geteilt wurde, unterstellte man den Konstantinopel zugewiesenen Teil einem eigenen praefectus praetorio per Illyricam. Diese Ordnung, wie sie auch in der berühmten notitia dignitatum erscheint (die im Jahr 408 geschaffen wurde und später noch Ergänzungen erhielt), behielt im wesentlichen ihre Gültigkeit bis ins 7. Jh. Allerdings ließen die von der Hauptstadt weit entfernten, neu eroberten Gebiete in Nordafrika, Spanien und Italien gewisse Neuansätze geraten erscheinen, was zur Einrichtung von Exarchaten führte, wo - entgegen dem traditionellen Verwaltungsprinzip - militärische und zivile Gewalt in einer Hand vereinigt wurden.

 

Während im militärischen Bereich die Neugestaltung der großen Kommandos ab der Mitte des 7. Jh. (unter Herakleios [610-641]) auch zu einer geographischen Neustrukturierung (in Themen) führte, blieben im zivilen Bereich die alten Provinzgrenzen länger verbindlich. Erst im Laufe des 8. Jh. wurden die neuen Themengrenzen auch für die Zivilverwaltung gültig. An der Spitze der Themen stehen jeweils Strategen, die in ihren Bezirken die oberste militärische und zivile Gewalt ausüben. (aus Zarnitz/Seibt, a.a.O., S. 80). Durch die Themenverfassung wurde die Zahl der Provinzen verkleinert und größere Verwaltungseinheiten unter der Führung eines Strategen (General) als oberster Militär- und Zivilbefehlshaber stand. Schon in der Übergangszeit hatte jedoch der jeweilige Stratege den Vorrang vor der zivilen Gewal(Ostrogorsky, S. 67). Damit hatte sich der Verwaltungsschwerpunkt durch Militarisierung zugunsten der Erhöhung militärischer Schlagkraft verschoben.

 

Das Wort Thema bedeutete ursprünglich 'Armeekorps' und dann auf die neuen Militärbezirke übertragen, was auf die Genesis der neuen Ordnung hinweist. Sie entstand durch Ansiedlung der Truppen - der «Themen» - in den kleinasiatischen Bezirken, und eben deshalb wurden diese Bezirke selbst als Themen bezeichnet. Sie stellten nämlich nicht nur Verwaltungseinheiten, sondern auch Siedlungsgebiete der Truppen dar. Gegen Verpflichtung zum erblichen Heeresdienst werden den Soldaten zu erblichem Besitz Grundstücke zugewiesen, die in den späteren Quellen Stratiotengüter genannt werden. So knüpft die Themenorganisation an die alte Einrichtung im Limesgebiet mit seinen landansässigen Soldaten, den limitanei, an. Das Grenzverteidigungssystem war unter dem Druck der feindlichen Invasion zusammengebrochen, die Truppen des Limesgebiets wurden ins Innere Kleinasiens zurückgezogen und in den Gebieten angesiedelt, die unter der byzantinischen Herrschaft verblieben. Neben den Soldaten aus dem Limesgebiet wurden auch die Elitekorps der byzantinischen Armee in Kleinasien angesiedelt, und so entstanden schon unter Herakleios die Themen des Opsikion, der Armeniaken und der Anatoliken, möglicherweise entstand schon damals auch das maritime Thema der Karabisianer an der kleinasiatischen Südküste.

 

Auffallend ist, daß der Ausbau der Themenorganisation in dieser ersten Etappe auf das Gebiet Kleinasiens beschränkt blieb. Auf der Balkanhalbinsel schien die Einführung der Themenordnung damals nicht möglich (durch die slawische Landnahme seit Justin II. [565-582]): ein Umstand, der das Ausmaß der byzantinischen Katastrophe im Balkanbereich nur allzu deutlich veranschanlicht. Erst wesentlich später und erst nach und nach konnte die byzantinische Verwaltung und somit auch die Themenverfassung in gewissen Gegenden des Balkans, vor allem in den Küstengebieten, Fuß fassen.

 

Die Themenorganisation bot die Grundlage für die Entstehung eines starken einheimischen Heeres und machte das Reich von der kostspieligen Anwerbung der immer unsicheren und nicht immer in genügender Zahl verfügbaren fremdstämmigen Söldner unabhängig. Neben den Soldaten des Grenzheeres, neben den byzantinischen Elitetruppen, die sich vor allem aus den kriegstüchtigen kleinasiatischen und kaukasischen Stämmen rekrutierten, wurden sicherlich auch Teile der byzantinischen Bauernschaft mit Soldatengütern ausgestattet und so zum Heeresdienst verpflichtet. Dazu kamen große Massen von Slaven, welche die byzantinische Regierung später nach Kleinasien verpflanzte und in den dortigen Themen als Stratioten ansiedelte. So erfuhren die byzantinischen Heeresbestände, deren beim Söldnersystem unvermeidliche Schwankungen das Reich schon oft vor große Schwierigkeiten gestellt hatten, durch den Zustrom neuer Kräfte eine starke Mehrung im Rahmen eines neuen, gesünderen Heeres- und Verwaltungssystems. Das neue Themenheer setzte sich aus bodenständigen Soldatenbauern zusammen, die aus den Stratiotengütern die Mittel für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausrüstung schöpften. Wie spätere Quellen zeigen, hatte der Stratiot die Pflicht, bei Aufruf gerüstet und mit einem Pferd im Heere zu erscheinen; freilich bezog er auch einen gewissen, jedoch nur ganz geringen Sold. So hatte das neue System einen außerordentlichen Rückgang der Staatsausgaben zur Folge. Überdies bedeutete die Schaffung der Stratiotengüter ein Erstarken des freien Kleingrundbesitzes.

 

Wie in der Provinzialverwaltung, so sind in dieser Zeit auch in der Zentralverwaltung tiefe Wandlungen im Gange, die für den byzantinischen Staat bleibende Bedeutung haben und mit dem Verwaltungswesen der frühbyzantinischen Zeit Schluß machen. Die Macht der Prätorianerpräfektur, ein Hauptkennzeichen des frühbyzantinischen Staatswesens, findet ihr Ende. Als Regierungsorgan war die Präfektur nunmehr zu einem Scheindasein verurteilt, da ihr die Themenverfassung den Boden entzog, in den Gebieten aber, in welchen die Themenordnung noch nicht eingeführt war, infolge der feindlichen Überfälle eine geordnete Verwaltung faktisch nicht mehr bestand. Sofern die byzantinische Herrschaft in diesen Gebieten nach und nach wieder festeren Fuß faßte, wurde dort gleichfalls die Themenverfassumg eingeführt, so daß schließlich auch die Scheinexistenz der präfektorischen Verfassung aufhörte. Die ausgedehnte Finanzverwaltung der Präfektur fiel aber auseinander und machte einer Anzahl von selbständigen Finanzbehörden Platz. Damit begann in der Entwicklung der byzantinischen Zentralverwaltung gewissermaßen ein rückläufiger Prozeß, denn das riesige Anwachsen der Prätorianerpräfektur hatte in den vorangehenden Jahrhunderten die alten Zentralstellen der Finanzverwaltung - die Comitiva sacrarum largitionum und die Comitiva rerum privatarum - verkümmern lassen. Um ihre steigenden finanziellen Bedürfnisse befriedigen zu können, hatte die Präfektur die Einnahmen der Res privatae und namentlich die der Largitiones an sich gerissen. Die verarmte Comitiva sacrarum largitionum mußte ständig aus der kaiserlichen Privatschatulle, dem Sakellion, gespeist werden, und die Folge war, daß zu Beginn des 7. Jahrhumderts der Sakellarios ganz an die Stelle des Comes sacrarum largitionum trat und anscheinend auch den Aufgabenkreis der geschwächten Comitiva rerum privatarum übernahm. Bald darauf zerflel aber die unmäßig angeschwollene präfektorische Finanzverwaltung. Die Finanz-Kanzleien der Prätorianerpräfektur werden zu selbständigen Organen, und ihre einstigen Vorsteher treten als Logotheten des Stratiotikon, des Genikon und des Idikon an die Spitze der neuen Finanzhehörden. Neben die mit dem Finanzwesen betrauten Logotheten tritt später dern Logothetes des Dromos, der im wesentlichen den Aufgabenkreis des einstigen Magister officiorum übernimmt und nach und nach zum führenden Beamten des Kaiserreiches wird (aus Ostrogorsky, a.a.O., S. 67 f).

 

Manche zivile Verwaltungsaufgaben übernahm der Protonotar des Themas. Die Kommerkiarier waren wohl zumindest zeitweise auch diese in gewisse Aufgaben der Zivilverwaltung integriert waren. Infolge der großen Machtfülle des Strategen wird aber auch dieser öfters zivile Akte gesetzt haben, zum Beispiel in der Rechtsprechung.

 

Gleich den Themen in der Provinzialverwaltung geben in der Zentralverwaltung die Logothesien dem byzantinischen Staat auf Jahrhunderte hinaus das Gepräge. Die Bedeutung der Reorganisation des Heeres umd Verwaltungswesens läßt sich an den weiteren Ereignissen unter Kaiser Herakleios (610-642) ablesen, die vom Beinahe-Untergang bei Regierungsantritt zum vollständigen Sieg wurde.

 

Ab dem 10., vor allem aber im 11. Jh. finden wir dann eigene Richter (kritai), die in die Themen entsandt wurden und dort nicht nur den jurisdiktionellen Bereich abdeckten, sondern auch den Großteil der zivilen Agenden übernahmen, sodaß sie mit Fug als Zivilgouverneure angesprochen werden können. Ab der Mitte des 11. Jh. findet sich für sie gelegentlich auch der altrömische Terminus Praetor.

 

Was die Finanzverwaltung betrifft, hatte der Staat natürlich Interesse, von Zeit zu Zeit die von den Grundbesitzern zu erbringende Steuerleistung zu überprüfen bzw. neu einschätzen zu lassen. Dafür wurden Anagrapheis in die Themen geschickt, die die Landvermessung nicht selten mit einer abenteuerlichen "Geometrie" betrieben und nicht zuletzt die "Gastfreundschaft" des Einzuschätzenden zur Grundlage ihrer Entscheidung machten. Manche Themenrichter besorgten diese Aufgabe nebenbei.

 

Schließlich gab es auch große staatliche Domänen, über das ganze Reich verstreut, die in etwa den Sowchosen (landwirtschaftlichen Staatsbetrieben) der ehemaligen Sowjet-Union vergleichbar wären. Auch diese waren themenmäßig zusammengefaßt und wurden von einem Kurator verwaltet, der einer hauptstädtischen Zentralstelle gegenüber verantwortlich war (aus Zarnitz/Seibt, a.a.O., S. 80/81)

 

 

 

3. Steuern und Steuersystem:

++++

 

Die Kopfsteuer:

Die Kopfsteuern zu Lasten der freien Bürgerschaft Konstantionopels (Norwich II 15)wurden durch Kaiserin Irene (797-802 Alleinherrscherin) abgeschafft. Ihr Nachfolger Nikephoros I. (802-811) hob die Erlasse angesichts des bevorstehenden finanziellen Zusammenbruchs des Reichs wieder auf (Norwich II 15).

 

+++

 

Die Verbrauchssteuern wurden durch Kaiserin Irene (797-802 Alleinherrscherin) abgeschafft. Zu Irenes Gunsten muß gesagt werden, daß die Verbrauchssteuer ihrem Wesen nach besonders anfällig für Mißbrauch war. Theodor von Studios, der Abt des Studiosklosters und einer der wenigen Bewunderer der Kaiserin, beschreibt, wie die verschiedenen Gewerbetreibenden darunter zu leiden hatten und die Straßen und Küsten geradezu wimmelten von Fiskalbeamten (Epistolae, I, 6). Dazu bemerkt Bury: »Wenn ein Reisender an einen Engpaß kam, wurde er vom plötzlichen Auftauchen eines Steuereintreibers überrumpelt, der irgendwo über ihm auftauchte wie ein Gespenst« (A History of the Later Roman Empire, Seite 3) (aus Norwich II 15, 479). Ihr Nachfolger Nikephoros I. (802-811) hob die Erlasse angesichts des bevorstehenden finanziellen Zusammenbruchs des Reichs wieder auf (Norwich II 15).

 

++++

 

Zollsystem:

Zoll wurde in der Zollstation von *Abydos erhoben; dieser wurde unter Kaiserin Irene (797-802 Alleinherrscherin) auf die Hälfte reduziert (Norwich II 15). Ihr Nachfolger Nikephoros I. (802-811) hob die Erlasse angesichts des bevorstehenden finanziellen Zusammenbruchs des Reichs wieder auf (Norwich II 15).

 

 

 

3. Ämter und Titel:

Anthypatos:

Prokonsul, sehr hoher Rangtitel Mitte des 10. Jh. (Seibt/Zarnitz, S. 75)

 

 

Bestarches:

Bestarches, ein frühestens unter Nikephoros Phokas neu eingeführter Titel, war anfangs nur Eunuchen vorbehalten. (Seibt/Zarnitz, S. 73)

 

 

Bestiarion:

Bestiarion wurde von F. Dölger prägnant mit "Reichszeughaus" wiedergegeben (Finanzverwaltung 27). Es handelte sich primär um ein Lager für Waren, Rohstoffe (inklusive Edelmetall) und Fertigfabrikate (bis hin zu Kunstgegenständen), überwiegend für militärische Zwecke bzw. für die Flotte. Dem Leiter, der zumeist ™pi toà bestiar…ou heißt (sein spätantiker Vorgänger war der comes vestiarii), untersteht aber auch die Verantwortung für die kaiserliche Münze. Gespeist wurde dieses Amt, das zu den Finanzressorts zählt, durch Sondersteuern und Strafgelder. In der Spätzeit gewann es noch an Bedeutung, ab dem 12. Jh. übernahm es auch die Aufgaben der *Sakelli. (Seibt/Zarnitz, S. 78)

 

 

Chartular des Dromos:

die Chartulare des Dromos sorgten für die Staatspost bzw. die Erhaltung der Fernstraßen und der Pferdewechselstationen, primär unter fiskalischen Gesichtspunkten (Seibt/Zarnitz, S. 74)

 

 

Chrysotriklinos:

Angehöriger der höchsten Kategorie einer Rangklasse an, die in die Liste des Chrysotriklinos (des großen, vergoldeten Thronsaales) eingetragen war (ohne daß damit tatsächlich ein Dienst im Chrysotriklinos verbunden sein mußte; es war dann eben nur ein Titel). (Seibt/Zarnitz, S. 76)

 

 

Domestikos der Scholen:

ursprünglich Kommandeur einer der vier kaiserlichen Gardeabteilungen in Konstantinopel, bezeichnet der Titel zur Zeit Alexios I. Komnenos den Oberbefehl der Ost- oder Westarmee oder des gesamten Militärs des Reiches (vgl. Anna Komnena: Alexias, a.a.O., S. 33 Anm. 34).

 

Die Scholae Palatinae, von Diokletian gegründet als Kaiserliche Garde, waren im 8./9. Jh. nur noch ein Parade-Korps, dessen Mitglieder aus der aristokratischen Jugend rekrutiert wurden. Doch der Doméstikos, der ihr vorstand, hatte in der militärisdchen Hierarchie des Byzantinischen Reichs den 2. Rang und amtierte als Oberfeldherr (Synaxarion Bd. 2 S. 542 Anm. 1).

 

 

Drungarios:

Befehlshaber der kaiserlichen Flotte (drougg£rioj stÒlou) (Seibt/Zarnitz, a.a.O., 225 u. 175; Norwich II, S. 221)

 

 

Dux:

Gouverneur

 

 

Ek Prosopu:

war ein bevollmächtigter Vertreter; Stellvertreter im Amt oder sogar Sonderbeauftragter (Seibt/Zarnitz, S. 77)

 

 

Eparchos:

= lat. Praefectus (vgl.Seibt / Zarnitz, a.a.O., S. 165).

 

 

Epi tou Chrysotriklinou:

Vorsteher des großen Thronsaals

 

 

Epi tis trapesis:

der dritthöchste Eunuch am Kaiserhof. Er war nicht nur für die Verpflegung des Kaisers zuständig, sondern agierte bei großen Banketten auch als eine Art Zeremonienmeister, als "maitre d'hotel". Auch Kaiserin und Mitkaiser hatten eigene "Vorsteher der Tafel". (Seibt/Zarnitz, S. 73)

 

 

Genikos Logothetes:

faktischer Finanzminister (Norwich II, 14); Im byzantinischen Finanzwesen war die Einnahmenverwaltung von der Schatz- bzw. Kassenverwaltung streng getrennt. Als im 7. Jh. die Prätorianerpräfektur aufgelöst wurde, stieg der Leiter seiner genik¾ tr£peza zum selbständigen logoqšthj toà genikoà auf, primär verantwortlich für die Festsetzung und Erhebung der allgemeinen Steuern (besonders Kopf- und Grundsteuer) sowie der Zölle. (vgl. F. DÖLGER, Beiträge zur Geschichte der byzantinischen Finanzverwaltung besonders des 10. und 11. Jahrhunderts. Hildesheim 1960, 19f., 47 f.; Seibt/Zarnitz, S. 70)

 

 

Großdomestikos:

s. Megas Domestikos

 

 

Kaisar:

byzantinischer Rangtitel; z.Zt. Kaiser Johannes II. Komnenos (1118-1141) höchster Titel und Rang hinter dem byzantinischen Kaiser (vgl. Anm. 12, S. 21 zu: Anna Komnena: Alexias); unter der Regierung Kaiser Alexios I. Komnenos (1081-1118) dann auf den 3. Rang nach Basileus und dem neu geschaffenen Sebastokrator herabgestuft, verlor der Titel an Bedeutung (vgl. Anm. 1 S. 70 zu Anna Komnena: Alexias

 

 

Komes:

Komes, ursprünglich "Begleiter" des Kaisers, wurde in der Spätantike zu einer verbreiteten Rangbezeichnung, wobei sogar mehrere Stufen unterschieden wurden (z. B. comes primi ordinis); wo der Terminus in mittelbyzantinischer Zeit erscheint, weist er zumeist auf ein relativ hohes Alter des Amtes oder Kommandos.

 

 

Komes tou Stablou:

Der Komes tou Stablou (kÒmhj toà staÚlou bzw. st£blou; von comes stabuli) war der Vorsteher der kaiserlichen Stallungen, insbesondere der Pferdeställe in Konstantinopel und Malagina (dem ersten Sammellager für Feldzüge in den Osten). Wenn der Kaiser in den Krieg zog, war dieser Komes für den Militärkonvoi verantwortlich und hatte insbesondere für genügend Vorrat an Kraftfutter für die Rosse zu sorgen.

 

 

Kouropalatissa:

Rangtitel (Seibt/Zarnitz, a.a.O., S. 47)

 

 

Logothet des Dromos:

das Amt hatte in seiner Blütezeit viele Aufgaben, die heute auf mehrere Ressorts verteilt sind. Er war eine Art Außenminister, dirigierte das Spionagewesen, leitete die Staatspost und war damit auch für die Erhaltung der Hauptverkehrswege bzw. für die Stationen zum Wechseln der Pferde zuständig. In Sonderfällen konnten auch noch andere Funktionen hinzukommen. (Seibt/Zarnitz, S. 70, 75)

 

 

Megas Domestikos:

nach Pseudo-Kodinos war der Megas Domestikos nicht bloßer Rangtitel, sondern echtes Amt besetzt mit aktiven Beamten. Der Megas Domestikos (6. Rang) war der Befehlshaber der Armee (Mazal, S. 60).

 

 

Megas Dux:

Rangtitel (Seibt/Zarnitz, a.a.O., S. 45); Großadmiral; nach Pseudo-Kodinos war der Megas Dux nicht lediglich bloßer Rangtitel, sondern ein echtes Amt, besetzt mit aktiven Beamten (Mazal, S. 60)

 

 

Mystikos:

der M. war nicht so sehr "kaiserlicher Geheimschreiber" als vielmehr ein - oft juristisch gebildeter - vertrauter des Kaisers für besondere Aufgabe. In der 2. Hälfte des 12. Jh. gewann er weiter an Bedeutung, wobei er offenbar einige Agenden des Eidikos und des Protobestiarios übernahm. Er koordinierte und kontrollierte finanzielle Agenden (z.B. manche Gehaltszahlungen), er machte sich auch um den Schutz der Kirche verdient, nicht zuletzt vor übereifrigen Steueragenten (Seibt/Zarnitz, S. 79/80).

 

 

Oikonomos der "Frommen Stiftungen":

EÙage‹j o‡koi, "fromme Stiftungen", wurden sowohl von Kaisern und ihren Familienangehörigen wie von Privatpersonen zur finanziellen Absicherung sozialer Institutionen wie Waisenhäuser, Altersheime, Krankenhäuser usw. eingerichtet und oft an Kirchen oder Klöster angeschlossen. Zur besseren Verwaltung bzw. zur Verwertung gewonnener Überschüsse wurde dafür aber eine Art Domänenverwaltung aufgebaut, die besonders im 11. Jh. unter einem Oikonomos (gelegentlich findet sich sogar Megas Oikonomos) von großer Bedeutung war, dann aber verschwand. (Seibt/Zarnitz, S. 76)

 

 

Ostiarios:

Primikerios (primicerias) und Ostiarios (ostiarias) waren in mittelbyzantinischer Zeit den Eunuchen vorbehaltene mittlere Rangtitel.

 

 

Panhypersebastos:

Rangtitel (Seibt/Zarnitz, a.a.O., S. 45)

 

 

Paradynasteuon:

 

 

Parakoimomenos:

das wichtigste Hofamt in mittelbyzantinischer Zeit; der P. schlief neben dem kaiserlichen Schlafgemach (von koim£mai = schlafen) nur über sein Zimmer konnte das kaiserliche Schlafzimmer betreten werden, wodurch ihm persönlich der Schutz des Kaisers gegen Attentate anvertraut war; der Parakoimomenos war meist einer der nächsten Vertrauten des Kaisers; das Amt wurde idR, wenn auch nicht ausnahmslos von *Eunuchen bekleidet (vgl. Ostrogorsky, S. 202).

 

 

Patrikios:

(lateinisch patricius) war damals eine sehr hohe Würde, den Spitzen der Verwaltung vorbehalten; innerhalb der Patrikioi rangierten die Eunuchen übrigens an der Spitze. Patrikios ist ein erheblich höherer Rangtitel als Primikerios bzw. Ostiarios (dazwischen liegt die Stufe eines Protospatharios).

 

 

Praipositos epi tou Koitonos:

"Vorsteher des (kaiserlichen) Schlafgemachs" (praepositus sacri cubiculi) (vgl. Seibt/Zarnitz, S. 73

 

 

Primikerios:

Primikerios (primicerias) und Ostiarios (ostiarias) waren in mittelbyzantinischer Zeit den Eunuchen vorbehaltene mittlere Rangtitel.

 

 

Proedros:

Vorsitzender des Senats

 

 

Protospatharios:

s. *Spatar, Rangtitel zwischen Primikerios, ostairios und Patrikios.

 

 

Sakelli, Sakellion:

die Sakelli bzw. das Sakelliarion war die eigentliche Staatskasse, wo das gemünzte Geld aufbewahrt bzw. wovon die Ausgaben (Gehalts- und Soldzahlungen, Geschenke) getätigt wurden. Sowohl Überschüsse aus Staatsdomänen als auch Einnahmen aus dem Verkauf von Verfallsgütern flossen in diese Kasse (Seibt/Zarnitz, S. 79).

 

 

Sakellarios:

Der Sakellarios war der oberste Finanzbeamte des Reiches, er kontrollierte die verschiedenen Finanzressorts, in die er seine Notare entsandte. (Seibt/Zarnitz, S. 71)

 

 

Sebaste:

Rangtitel (Seibt/Zarnitz, a.a.O., S. 47); die Anrede Sebasmiètate eixstiert noch heute in Griechenland und in der orthodoxen Hierarchie (vgl. z.B. Orthodoxie in Begegnung und Dialog - Festgabe für Metropolit Augustinos, a.a.O., S. 24). SebastÒj bedeutet 'geehrt', Sebasmiètate heißt 'Eminenz', 'Herr Bischof'

 

 

Spatar:

Kaiserlicher Spathar (wörtlich "Schwertträger") war im 9. Jh. ein mittlerer Rangtitel. (Seibt/Zarnitz, S. 70), es gab auch den Titel Protospatar.

 

 

Strategos:

Feldherr

 

 

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