(veröffentlicht Nordpfälzer Geschichtsblätter 2018, S. 9-19)

 

 

Nordpfälzer Mühlengeschichten

 

Es klappern die Mühlen an Pfrimm und Ammelbach:

ein Beitrag zur Ortsgeschichte von Harxheim

 

 

Mühlen waren die 'Industriebetriebe' vom Mittelalter bis in die Neuzeit. Vor Erfindung der Dampfmaschine stellten Wassertriebwerke in unserer Gegend die einzige Möglichkeit zur Kraftübertragung auf Maschinen dar. In Pfalz spielten spielten Windmühlen keine Rolle, da sich die Windverhältnisse bei Versuchen in Heidelberg und Kaiserslau­tern als zu unre­gelmäßig herausstellten. Unter „Müh­len“ versteht man nicht nur die klas­sischen Mahlmühlen, sondern auch Ölmühlen, Hammerschmieden, Papiermühlen, Farbmühlen, Ta­bakmühlen, Loh- und Walkmüh­len. Getreidemühlen waren unentbehrlich zur Ver­sorgung der Be­völkerung mit Mehl zum Brotba­cken, zur Her­stellung von Schrot etc.; Schneidmühlen (Bordmühlen) 1 wurden insb. zur Herstellung von Bauholz be­nötigt. Mittels Ölmühlen wurde das Öl für Lampen und Beleuchtung sowie Speiseöl und Schmieröl hergestellt. Wappenschmieden (Hammer­schmieden, auch Schleif­mühlen oder Waffenschmieden genannt) waren mit Wasserkraft angetriebene Schmieden, die vor allem zur Herstel­lung von landwirt­schaftlichen Geräten erforderlich waren. Eine Walkmühle für die Fertigung von gewalk­ten Stoffen befand sich zeit­weise in der Stifts­mühle 2. Eine Papiermühle gab es nur im Nachbarort Albisheim. In Harxheim war eine Lohmühle zur Her­stellung von Ger­berlohe für die Lederherstellung nicht vorhanden. Solche Pro­dukte mußte mithin „importiert“ werden, der Markt im Dorf Harxheim war für derart spezialisier­te Mühlen zu klein.

 

In Harxheim wurden die Pfrimm mit ihrer starken Wasserführung, aber auch der kleine Ammelbach zum Antrieb von Mühlen verwen­det.

 

Mühlen weisen oft ein sehr hohes Alter auf, wie die mehr als 1200 Jahre alte Stiftsmühle und sind meist ortsgeschichtlich und genealogisch wichtige Quellen. Die älteste Nachrichten über eine Mühle in Harxheim befinden sich im Lorscher Codex und stammen aus den Jahren 778 bzw. 790 3.

 

Ein Ortsplan von 1737 verzeichnet im Ortskern u.a beide Dorfmühlen, eine Mühle in der Hauptstraße (Nr. 1) und eine Mühle süd­westlich vom Ammelbach 4.

 

1787 wird von 3 Mühlen zu Harxheim berichtet 5, darunter die Bannmühle 6, 1837 werden auch die Namen mitgeteilt 7, nämlich die Jüngstermühle, Butzgysmühle und die Bannmühle 8.

 

Tatsächlich gab es in Harxheim mehr Mühlen als bisher bekannt, deren Geschichte – soweit erforscht – nachstehend dargestellt wird.

 

 

- Bannmühle oder Stiftsmühle:

die Stiftsmühle war die bedeutendste und älteste Mühle in Harxheim. Sie lag nördlich des Dorfes auf einer Insel, die von der Pfrimm und dem Mühlgraben gebildet wurde. Unter den einen Vierseithof bildenden Gebäuden floß der Mühlgraben hindurch 9. In einer Urkunde vom 2.11.1207 10 ist der Standort der Mühle genauer benannt: an der uralten Heer- und Handelsstraße, die von Kaiserslautern durch das Zellertal nach Worms führte 11.

 

Die Stiftsmühle gehörte zur Ausstattung des Klosters Zell; in sie waren die Einwohner gebannt, d.h. sie unterlagen einem Mahlzwang für ihr Brotgetreide und hatten hierfür hohe, vom Kloster festgelegte Preise als indirekte Steuern zu bezahlen, die vom Betreiber der Mühle über eine hohe Erbpacht in vertraglich festgelegter Höhe an das Kloster weitergegeben werden mußten.

 

Bereits 778 ist eine Schenkung zugunsten des Klosters Lorsch urkundlich erwähnt, beinhaltend ein Grundstück mit dem Recht zur Errichtung ei­ner Mühle 12. Wolfgang und Friedeburg schenkten dem Kloster Lorsch am 12.6.778 zum Heile ihrer Seelen ihr Gut im Wormsgau in Harxheimer (Arashei­mer) Ge­markung mit Wasser und Wasserrecht, wo eine Mühle zu errichten ist. Am 18.5.779 bestätigen Jordana und ihr Sohn Wolfbo­do die Schenkung, und gaben Wiese und Platz für die zu errichtende Mühle 13. Am 18.5.790 schenken Jordana und Wolfbodo dem Kloster Lorsch 1 Wiese, 1 Platz und eine Mühle im Pago Worms in Aras­heim [Anm. d. Verf.: = Harxheim 14] 15.

 

1135 bestätigte Adalbert, Erzbischof von Mainz, die bis jetzt von den Äbten Albert, Ernst und Ludolf von Hornbach zugunsten der Probs­tei Zell im Nahegau gemachten Schenkungen bestehend in Kirche, Zehnt und einer Mühle in Harawesheim ...“ 16; [Anm. d. Verf.: „Ha­rawesheim“ wird teilweise auch mit Harxheim bei Mainz gleichgesetzt, die Urkunde betr. aber m.E. wegen der Nähe des Dorfes „Ha­rawesheim“ zur Probstei Zell im Zellertal das Dorf Harxheim/Zellertal 17].

 

Goswin Widder schreibt in seinem Werk „Versuch einer vollständigen geographisch-historischen Beschreibung der Kurpfalz“: Abt Adalbert vom Kloster Hornbach verlieh um das Ende des 11. Jh. „die Kirche zu Hareweschen (Harxheim) mit dem Zehnten und einer Mühle“ der Probstei Zell 18.

 

Am 2.11.1207 bestätigte Abt Werner von Hornbach auf Bitten des Probstes Heinrich und der übrigen Brüder zu Zell die Schenkungen sei­ner Vorgänger, darunter die des Albert, der die Kirche zu Harwisheim, das Zehntrecht und die Mühle beim Dorfe ... schenkte 19.

 

Friedrich Wilhelm Weber 20 meint in einem Artikel über die Bannmühle in Harxheim für die folgenden Jahrhunderte unzutreffend: „... zuverlässige Nachrichten liegen uns [erst] wieder für das 19. Jahrhundert vor“. Tatsächlich finden sich im Ortsarchiv Harxheim und Landearchiv Speyer eine ganze Reihe von Akten und Urkunden über die weitere Geschichte der Stiftsmühle.

 

1264 schenkte Graf Emich IV. von Leiningen der Kirche des hl. Philipp von Zell seine Mühle zu Harxheim zu Eigen­tum, behielt sich jedoch den lebenslangen Mitgenuß derselben vor gegen einen jährlichen Zins 21.

 

1327 beschloß der Konvent des Stiftes Zell, daß jeder der acht Kanoniker zur Wiedereinlösung der damals verpfändeten Stiftsmühle in Harxheim aus seinen Einkünften einen Betrag von acht Pfund Heller zur Ablösung der Verbindlichkeit beisteuern sollte 22.

 

Die Stiftsmühle in Harxheim gehörte auch in der Folgezeit dem Stift Zell und war Bannmühle zunächst für Harxheim. 1382 schenk­ten Graf Friedrich von Leiningen und seine Gemahlin Yolanta von Gulich dem Stift Zell den Mühlbann zu Immesheim und Otters­heim für die Stiftsmühle in Harxheim 23.

 

1506 verleih das Kapitel des Stiftes Zell seine Mühle zu Harxheim in Erbbestand gegen eine Erbpacht von 46 Mltr Korn 24. Der Name des Müllers ist in der Urkunde nicht genannt.

 

Infolge der Auflösung des Klosters Zell im Jahr 1550 wurde der Klosterbesitz einschließlich der Stiftsmühle Harxheim vom pfälzischen Kurfürsten Fried­rich II. eingezogen und die Gefälle der Universität Heidelberg zugeeignet 25. 1569 verliehen Rektor und Fakultät der Universität Heidelberg die Stiftsmühle Harxheim im Erbbestand dem „Ersamen Fritz Müllern zu Harxheim und Margarethen seiner ehelichen Haußfrawen“ gegen Zahlung von 160 Gul­den „gemeiner Wormbser Wehrung zu Zwanzig Sechs Albus für ein Gulden … und uff Zu­stellung dieß Brieffs vierzig Gulden“ und einen „stendigen unablößlichen Jerlichen Boden Zinß“ von 40 Malter Korn 26. Am 1.7.1563 wurde die Stiftsmühle erneut urkundlich genannt, wobei ein „Extract“ des Erbbestandsbriefs erhalten ist 27.

 

Nach 1616 kam es zu „Irrungen“ über die Stiftsmühle. Nach dem Tod des Stiftsmüllers Fritz Müller hatte dessen Sohn Peter Müller die Mühle geerbt. Dieser verkaufte ohne Kenntnis des Grund­herrn, der Universität Heidelberg, die Stiftsmühle an Hans Geiger, den Schultheißen zu Ramsen in der Herrschaft Nassau-Weilburg 28, der diese Mühle am 2.11.1611 29 an Joachim Albrecht Camerarius 30 aus Zell für 1200 Gulden weiter verkaufte. Camerarius entrichtete die geschuldete Erbpacht der Jahre 1612-1616 nicht. Daraufhin drohte die Uni­versität Heidelberg am 9.3.1616 die Einziehung der Mühle an, wobei dort der Verkauf der Mühle unbekannt geblieben war 31. Auf Anfrage der Universität Heidelberg berichtete die kur­fürstliche Verwaltung in Heidelberg, daß der Verkauf der Mühle so­gleich der kurfürstlichen Rechenkammer mitgeteilt worden sei und der Käufer seine Bereitschaft zur Zahlung des Laudemiums 32 ge­mäß den Bedingungen des Erbbestands von 1569 bekundet habe, ebenso zur Begleichung der rückständigen Erbpacht von 200 Malter Wormser Maßung. Offensichtlich war der Vorgang bei der Verwaltung „Ab Vielheit anderer geschäfften […] ersitzen plieben […] “ 33. Nun drohte dem Joachim Albrecht Camerarius, der nicht nur Mühlenbesitzer, sondern vor allem kurpfälzischer Fauth 34 in Zell war, endgültig der Entzug seiner Mühle. Daraufhin schaltete sich der Burggraf zu Zell, Philipp Freiherr zu Wunnenberg und Beiselstein in die Auseinandersetzung ein. Er teilte der Universität Heidelberg mit: „von E. Churfürstl. Cantzler und Ca­pitain zu Zell, Joachim Albrecht Camerario, bin ich bittlich angelangt worden“, diesem ausreichend Zeit zur Zahlung der rückständigen Pacht einzuräumen, „damit er einen Kaufman darzu bekommen möchte, welcher an statt der angab den hinderständigen Pfacht dem Stifft Zell“ entrichten werde 35. Dann wandte sich der Schuldner Joachim Albrecht Camerarius an die Universität Heidelberg mit der Bitte um Niederschlagung der rückständigen Pacht. Der Kauf sei mit Zustimmung des Stifts Zell erfolgt. Die kurpfälzischen Untertanen weigerten sich in der Mühle mahlen zu­lassen mit der Behauptung, diese sei keine Bannmühle; zum andern, daß „große Wasserfluten […] der Mühle Schaden zugefügt“ hät­ten 36. Auch Kurfürst Friedrich von der Pfalz schaltete sich in die Auseinandersetzung ein, regte eine Rückabwicklung des Kaufs, Niederschlagung der Forderung und anderweitige Veräußerung der Mühle an 37.

 

Am 1.6.1618 wurde an Kurfürst Friedrich von der Pfalz berichtet, daß der Müllermeister Hansen Mußhaffer (auch Mußhaff, aus Westhofen 38) die Mühle gekauft und jährliche Erbpacht von 40 Malter zahle. Am 27.7.1618 wies Kurfürst Friedrich von der Pfalz die Universität Heidelberg an, dem neuen Müller einen Erbbestandsbrief zu erteilen 39. Dieser investierte erhebliche Beträge von insgesamt 459 fl. in die Mühle, wie sich aus einer von „Hanß Mußhaffen jetziger Müller zu Harxheim“ am 36.1618 gefertigten Aufstellung ergibt 40.

 

Ab 1620 schweigen die Akten bedingt durch die Wirren des 30jährigen Krieges. Erst 1655 wird die Bannmühle wieder urkundlich genannt. In diesem Jahr bestätigt die Universität Heidelberg, daß mit dem Müller Jan Elsing „von Zutphen“ ein Erbpachtvertrag ab­geschlossen worden war und Elsing „diese Bann Mühl sambt der zugehörigen Behausung uff seinen Costen reparieren undt wieder uffbauen soll“. Die Erbpacht wurde wegen dieser Aufbauverpflichtung gestaffelt auf zunächst jährlich von vier Malter Korn, zahlbar erstmals ab 1656, ab dem 6ten Jahr solle diese dann 20 Malter betragen 41. Die Mühle war zuvor eine Walkmühle und wurde von dem Müller Elsing in eine Mahlmühle umgebaut 42. Elsing setzte zum Betrieb der Mühle als andere Müller ein. 1659 wird Georg Andreß als Müller zu Harxheim genannt 43. In einem Aktenvermerk vom 24.6.1660 heißt es: „Wegen der Bannmühle zu Harxheim weilen der Müller Johann Ilsings gantz verdorben, undt ohnmöglich die verfloßene 34 Malt Mühlpfacht“ bezahlen kann ...“ 44. 1662 wird in ei­nem weiteren Aktenvermerk über die Vorgänge um die Stiftsmühle berichtet, daß der Erbbeständer Johann Elsing im Jahr 1660 einen Müller mit Namen Martin Schweikhardt aus Lindau am Bodensee in Unterpacht von einem Jahr Dauer angenommen hatte, der auch die Mühle reparieren sollte. Zwischen beiden kam es in der Folge wegen der Zahlungsverpflichtungen des Schweikhardt zum Streit über die Höhe der auf die Pachtzahlungen anzurechnenden Reparaturkosten. In den Akten heißt es dann, in der Nacht zum 1.3.1662 sei der Müller Schweickhardt samt seinem Weib verschwunden. Offenbar war die wirtschaftliche Lang und der Bauzustand der Mühle nach dem 30jährigen Krieg schlecht, was den häufigen Wech­sel der Müller auf der Stiftsmühle erklären mag. Auch wurde berichtet, daß der Erbbeständer Elsing „die Mühl beraubet, die Ziegel vom Dach herunter [genommen und] verkauft habe 45.

 

Inzwischen hatte der Erbbeständer Johann Ilsing die Stiftsmühle verkauft, denn bereits am 11.11.1661 bittet der neue Müller Martin Bermersheimer um Reduzierung der Erbpacht, wegen des von ihm für die Mühle gezahlten Kaufschillings von 100 Reichsthalern und hohen Reparaturkosten 46. Am 3.1.1662 berichtet der Collector zu Zell, daß der Bannmüller zu Harxheim die Mühle sehr schlecht führt und die Pacht nicht entrichtet. Er schlägt als neuen Erbbeständer einen Johann König aus Flandern vor 47. Als weitere mögliche neue Erbbeständer wurden auch ein Johann Kühner, Hofmann zu Nack 48 und sodann Peter Georgius ins Gespräch gebracht 49. Daraufhin hob die kurfürstliche Verwaltung den Erbpachtvertrag auf und schloß einen neuen Kontrakt mit Peter Georgens (auch Jörgens genannt) von Gundersheim 50 und dessen Ehefrau Anna Maria. Immer noch waren Baumaßnahmen erforderlich, was eine geringere Erbpacht bedingte; die Übernehmer kün­digten an, die Mahlmühle um eine Ölmühle sowie eine Walkmühle zu erweitern 51.

 

1663 beantragte der Müller Georgens, seinen Mühlenbetrieb um einen Mehlhandel erweitern zu dürfen 52. Noch im Frühjahr erscheint neben Peter Georgens als Erbbeständer der „Görg Andreas“, wohl ein Sohn des Müllers Jörgens/Georgens. Andreas Georgens stellte am 26.5.1663 einen Antrag auf Nachlaß rückständiger Mühlpfacht 53. Erneut gab es Streit über die Höhe der Erbpacht und evtl. Rückstände. Der Müller Georgens beantragte deren Reduzierung, während die Amtskellerei darauf verwies, daß die Höhe der Erbpacht gering sei, weil bei deren ursprünglicher Festsetzung (während des 30jährigen Krieges) „daher [die] Spanier noch im Land waren [und] die Mühle „nur eine Walckmühle gewesen“ 54. Bei der neuerlichen Festsetzung der Erbpacht in 1652 habe man deren damalige Verwüstung berücksichtigt 55.

 

1674 wird Jakob Bohr als Müller (wohl ebenfalls als Unterpächter) auf der Bannmühle genannt 56. Am 22.5.1674 erstellte der Jacob Bohr, „Churpfalz Zeller Stifts-Bann Müller“ als Sachverständiger ein Gutachten über den Wert der lei­ningischen Ohligmühle zu Kleinkarlbach 57.

 

Der neue Erbpachtvertrag war jedoch ebenfalls nicht von langer Dauer. Gründe hierfür sind in den erhaltenen Akten nicht überliefert. Bereits am 23.10.1679 erhielt der Müller Jakob Mentzinger einen Erbbestandsbrief über die Stiftsmühle 58. Dann schweigen die Ak­ten erneut. Erst am 19.5.1699 erwähnt der Collector von Zell, Franzenius, Güter bei der „abgebrannten Bann Mühl“ des gewesenen Erbbestän­ders Jakob Fuhrmann 59. Die abgebrannte Mühle übernahm noch 1699 der Joh. Philipp Säbel von „Lauffsellen Ambts Hof­stein, Heßen, S. Goärischer Iurisdiction“ die Mühle gegen Zahlung von 650 fl. und Übernahme einer Wiederaufbauverpflichtung 60.

 

Im Schatzungsregister 1737 wird genannt: „Peter Rothen Wittib [besitzt] eine „Bann Mahl Mühl […] an der Harxheimer Creutz Straß und der sogenannten drey brück gelegen, gibt 40 Mltr: Korn Pfacht der Collectur Zell“ 61.

 

In den sog. „Nahrungszettul“ (Kastasterauszüge) des Dorfes Harxheim von 1759 ist genannt der Müller Jakob Liebt als Besitzer von „Haus und Hofreithung sambt einer Mahl und Oehlmühl obig Lützelsteg auf der Pfremm gelegen [,,,] beforht nach Alzey die Landstraß, nacher Bubenheim die alte Pfremmbach, gibt jährlich nacher Freinßheim in die Kellerey 5 Mltr Korn Waßerfall und zur Collectur Alzey 45 xr Zinß“. 1759 ist der Müller Liebt 2 Jahre alt und verheiratet mit Catharina NN; aus der Ehe stammen die Töchter Anna Catharina, 10 J. alt und Anna, 5 J. alt. 62.

 

In der Kollekturrechnung des Stifts Zell von 1760 werden die Einnahmen aus der Erbpacht der Bannmühle Harxheim wie folgt verzeich­net: „40 Mltr prius Ullrich Ummel, prius Friederich Müller, modo Peter Rothen Wittib Von der beschriebenen Bann Mühl Haus Hofraith und denen Salvo cuius cunque jure genießenden 29 Morgen 1 4tel Acker Wiesen und Weingarthen“ 63. In der Kollekturrechnung des Stifts Zell von 1760 ist in Harxheim ein Grundstück verzeichnet mit: „... 4 Morgen Acker hinter der Bann Mühl ...“ 64 und ebenso „Von 3 Viertel hinter der Bann Mühl ...“ 65.

 

Im Register über die „Nahrungszettel“ des Dorfes Harxheim von 1769 heißt beim Grundbesitz der Erben des Abraham Holl: „Der dreyen Orthen, als Zell, Harxheim und Niefernheimer banmühl […] zu Harxheim vor dem Dorff geleg, beforcht nach Dorff die alte Bach, nach Zell und Rhein die gemeine Straß, nach Walth die Chur Pfälzisch Loch Wieß, gibt jährl 40 Mltr Korn Zeller Maß“ 66. Weiter heißt es: „Nota: deren Abraham Hollischen nachgelaßenen Erben, sein drey, als nehmlich Dielmann Holl alt 14 Jahr, Anna Maria [Holl] 18 Jahr, Anna Catharina Holl 10 J.“ 67. Den Erben gehört auch die Mühle „oben am Ort“ 68 (s. Kurpfalzmühle).

 

Am 27.7.1780 verkauften der Müller Jakob Liebte und dessen Ehefrau Catharina ihre erbbeständliche Mahl- und Ohligmühle samt zugehörigem Ackerland für 5400 fl an den ehemaligen Fürstl.-Wormsischen Amtskeller Dauber zu Dirmstein und dessen Ehefrau Anna Eva. Zugleich schlossen die Beteiligten einen 6jährigen Temporalbestandsvertrag über die Mühle 69. Dieser Verkauf wurde aus unbekannten Gründen nicht vollzogen, denn bereits am 8.8.1780 verkaufen der Müllermeister Jakob Liebke zu Harxheim und dessen Ehefrau Catharina ihre „auf der Pfrimmbach gelegene Mahl- und Öhligmühl“ samt Zubehör und Ackerland an den „Accademie Directoren und Chevalier des Päbstlichen Christi Ordens“ zu Mannheim, „Peter Stephan Verschaffelt 70 und dessen Ehefrau Maria de Murna für 6700 fl. 71.

 

1787 wird von 3 Mühlen zu Harxheim berichtet 72 , darunter die Bannmühle 73.

 

Am 30.3.1790 verkauften der Konrad Geber und dessen Ehefrau Christina ihre „Erbbeständl. besitzende von dem Orth Harxheim gelegene Bann-Mühle“ nebst zugehörigen 29 Morgen Acker und Wiesen an Anton Zahn aus Esselborn für 3530 fl. 74. Die Verkäufer Konrad und Christina Geber erwarben dafür am 6.4.1790 eine Hofraith nebst Ackerland 75.

 

Im Rahmen der französischen Nationalgüterveräußerung wurde am 19. Pluviose X die Mühle in Harxheim als „freigegebenes Emigrantengut“ des „Herrn Verschaffelt, Erben“ genannt 76.

 

1843 war Heinrich Seitz der Müller auf der Bannmühle Harxheim. Auf ihn war der Besitz durch seine Ehefrau, eine geborene Hedde­rich, gekommen. Sie hatte die Mühle gemeinschaftlich mit ihren ersten Ehemann Wilhelm Curschmann, von Valentin Hoffmann er­worben 77. Der Besitzstand umfaßte zu dieser Zeit: Wohnhaus, Brenn- und Backhaus mit Schoppen, Mahl- und Ölmühle, Scheuer mit Stallungen und Hofraum, ferner ein Pflanz- und Grasgarten an der „Königsstraße“ Der Besitzstand umfaßte zu dieser Zeit: Wohnhaus, Brenn- und Backhaus mit Schoppen, Mahl- und Ölmühle, Scheuer mit Stallungen und Hofraum, ferner ein Pflanz- und Grasgarten an der „Königsstraße“ 78.

 

Im Handels- und Adressbuch der Pfalz von 1864 wird in Harxheim genannt der Handelsmüller Georg Curschmann 79.

 

Nach dem Tod der Friederike Hedderich verw. Curschmann verh. Seitz kam es zur Versteigerung des Grundbesitzes zur Auflösung der Erbengemeinschaft. Am 26.7.1865 ersteigerte der Gutsbesitzer Johann Janson die Bannmühle mit allem Zubehör um 15050 Gulden 80.

 

Der nächste Eigner war Jacob Janson, der 1897 die Hälfte der Mühle erbte, die andere Hälfte von den Eheleuten Ludwig Frisch kauf­te. Bis zum seiner Tod 1903 übte Janson das Müllerhandwerk aus. Laut Erbgang und Testament wurde die Witwe Johanna Janson, geb. Janson, die Besitznachfolgerin. Sie starb 1934. Mittlerweile war der Mahlbetrieb eingestellt und eine „elektrische Kraftanlage“ eingerichtet worden. Schon 1923 war eine Besitzumschreibung auf Maria Veronika Bittel geb. Janson erfolgt. Diese starb am 6.6.1949. Erbin wurde laut Testament Erika Maria Bittel, damals ledig, dann Ehefrau von Karl Heinz Hornig aus Frankfurt / Main 81.

 

Die Gebäude der ehemaligen Mühle wurden nach dem 2. Weltkrieg im Zuge der Straßenerneuerung der B47 (Zellertalstraße) abgeris­sen 82.

 

Karte:

- LA Speyer Best. A 16 Nr. 198: Zellerthaler Renovations-Protokoll 1761, darin Flurkarte n. p., mit Insel-Mühle und Bannmühle

- LA Speyer Best. W41 Nr. 2227: Harxheim mit Bannmühle, o.D. (1820-1845)

 

Literatur/Urkunden:

- LA Speyer Best. A16 Sachakte 167 UNr. 1 Vol. I, Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, 1569-1679

- LA Speyer Best. A16 Sachakte 167 UNr. 2 Vol. II, Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, 1655-1663

- LA Speyer Best. A16 Sachakte 167 UNr. 3 Vol. III, Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, 1662-1681

- LA Speyer Best. A16 Sachakte 167 UNr. 2 Vol. IV, Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, 1699-1790

- LA Speyer Best. A16 Sachakte 168: Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, Bestände und Renovationen, 1729-1747

- LA Speyer Best. A16 Sachakte169: Bannmühle der Universität Heidelberg in Harxheim, Mühlenbau, 1711-1749

- Weber, Friedrich Wilhelm: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64-66

 

 

- Bittermühle:

eine nur bei Friedrich Wilhelm Weber: „Geschichte der pfälzischen Mühlen besonderer Art“ ohne weitere Angaben genannte Mühle; danach gab es in der Bittermühle gab es eine Gipsmühle 83. Weder im Ortsarchiv Harxheim noch im Landesarchiv Speyer konnte bisher eine 'Bittermühle' in Harxheim gefunden werden.

 

 

- Butzgysmühle:

1824 „Butzgys-Mühle“ 84; 1828 „Butzgypsmühle“ 85; 1837 „Butzgysmühle“ 86, 1851 „Butzgysmühle“ 87. Im „Handbuch der Pfalz“ von 1877 ist die Mühle nicht enthalten. Die Schreibung von 1828 mit -p- ist fehlerhaft. Beziehungswort ist der Genitiv zum Famili­ennamen Butzgy, Butzki 88.

 

Das Bestehen einer Butzgys-Mühle erscheint zweifelhaft. Im Grundsteuerkataster 1843 ist eine solche Mühle nicht genannt. Dort ist lediglich der Tagelöhner Friedrich Butzgy mit einem Wohnhaus aufgeführt 89. Auch in den sog. Nahrungszetteln von Harxheim taucht eine solche Mühle nicht auf. Weder in Ortsakten von Harxheim, noch in weiteren Akten über Harxheim konnte eine „Butzgys-Mühle“ gefunden werden.

 

 

- Dorfmühle:

Die Mühle lag im Anwesen Hauptstraße Nr. 1 in Harxheim; ein Ortsplan von 1737 verzeichnet im Ortskern u.a. die Dorfmühle in der Hauptstraße (Nr. 1) 90, am südlichen Ende der Hauptstraße, am Ammelbach; die Dorfmühle ist im Katasterplan 1843 mit Nr. 94 verzeichnet 91.

 

Im Grundsteuerkataster 1843 ist der Müller Christian Brubacher der Besitzer der Mühle. Er hat Mühle, mit einem Mahlgang, lt. Akt von Notar Krieger in Göllheim v. 2.1.1826 „durch die Ehefrau Elisabetha geb. Rupp aus Harxheim von deren Mutter, der Witwe Margaretha Rupp geb. Ochsner zu Kerzenheim als Schenkung unter Lebenden erhalten 92.

 

Im Handels- und Adressbuch der Pfalz von 1864 wird in Harxheim genannt der Handelsmüller Heinrich Brubacher 93.

 

 

- Eselsmühle:

nur erwähnt bei Friedrich Wilhelm Weber: „Geschichte der Mühlen und des Müllerhandwerks der Pfalz“ 94 ohne weitere Angaben. Unter Eselsmühlen versteht man eine, durch einen Esel angetriebene, Göpelmühle, also eine Kleinmühle. Auch taucht der Begriff im Zusammenhang mit Tiertransporten von Getreide oder Mehl auf, wie z.B. Eselsmühlen in Enkenbach, Esels­mühle am Bieberbrunn bei Donsieders oder die Eselsmühlen im Benjental bei Deidesheim. Es mag sich also um die Benennung einer anderen Mühle in Harxheim handeln. Weder im Ortsarchiv Harxheim noch im Landesarchiv Speyer konnte bisher eine Eselsmühle in Harxheim gefunden werden.

 

 

- Jüngstmühle bei Harxheim, Inselmühle:

1828 als „Jungstermühle“, 1837 als „Jüngstermühle“, 1886 als „Inselmühle, auch Jüngstmühle“ und 1963 als „Jüngstmühle“ erwähnt 95.

 

Die Inselmühle lag westlich des Dorfes in Richtung auf die Wiesenmühle bei Albisheim, auf der Nordseite der Pfrimm, auf einer Insel, die von der Pfrimm und dem Mühlkanal gebildet wurde 96.

 

Im Schatzungsregister 1737 wird genannt: „Vallentin Jungen Wittib. Ein Mahl und Ohlig Mühl, Wohnhauß […], nebst daran liegen­den 3 Mg. Ackl: Wießen feld, pfaltz und baum gärthen[,] außer dem Dorf nach Wald zu gelegen, Zwischen der Straß, und deß Große Würth; gibt jähr: der Landschreiberey Freinsheim 5 Mltr: Chur pfältzh: Mühlen pfacht“ 97.

 

Im Grundsteuerkataster 1843 ist der Müller Peter Jüngst als Besitzer der Mühle, mit 1 Mahlgang und Oelmühle genannt. Er hat die Mühle lt. Alt von Notär Krieger in Göllheim v. 11.4.1827 von seinen Eltern, „den Johann Ludwig Jüngstschen Eheleuten auf der Jüngstmühle“ geschenkt erhalten; seine Mutter Elisabetha Jüngst besaß das Wohnrecht an einem Wohnhaus bei der Mühle 98.

 

Photo:

- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 290

 

Karte:

- LA Speyer Best. A 16 Nr. 198: Zellerthaler Renovations-Protokoll 1761, darin Flurkarte n. p., mit Insel-Mühle mit 2 Mühlrädern und Bannmühle

- LA Speyer Best. W41 Karte 2227: Ortslage Harxheim mit Inselmühle, o.D. (1820-1845)

 

Urkunden/Literatur:

- LA Speyer Best. J1 (OLG Zweibrücken) Sachakte 539: darin u.a. Gerichtsprotokoll in Sachen gegen Georg Walter, Jüngstmühle bei Harxheim, wegen Verführung einer Minderjährigen, 1869

 

 

- Kurpfalzmühle, Pfalzmühle:

Harxheim war kurpfälzischer Besitz und bildete zusammen mit Zell und Niefernheim ein kurpfälzisches Gericht; der Mühlenname rührt vermutlich daher. 1838 heißt sie „Pfalzmühle“ 99.

 

Die Mühle lag südlich des Dorfes am Ammelbach, auf halbem Weg zur Borkensteiner Mühle 100 und ist im Grundsteuerkataster 1843 mit Nr. 1068 verzeichnet 101.

 

Im Register über die sog. „Nahrungszettel“ (Kastasterauszüge) des Dorfes Harxheim von 1769 heißt beim Grundbesitz der Erben des Abraham Holl: „Eine Mahlmühl mit Hauß, Hofreith, Scheuer, Stallung und Garthen, […] oben am Orth Harxheim an der Ammelbach geleg, beforcht nach Rhein die Gaß, nach Bubenheim und Walth gemeine Pfadt, gibt zur Amtskellerey Freinsheim, Jährl: 5 Mltr Wormbser Maaß an Korn Waßerfall; sodann gibt die Schleiffmühl oder deßen Platz am Graben über biß an den Pfad und Schneidplatz der Gemeinde Harxheim jährl Wegen dem Graben 1 fl 21 Xer“ 102. Weiter heißt es: „Nota: deren Abraham Hollischen nachgelaßenen Erben, sein drey, als nehmlich Dielmann Holl alt 14 Jahr, Anna Maria [Holl] 18 Jahr, Anna Catharina Holl 10 J.“ 103. Den Erben gehört auch die Bannmühle Harxheim 104.

 

Im Grundsteuerkataster 1843 ist der Müller Jakob Vowinkel als Besitzer der Mühle und Hanfreibe genannt. Er hat die Mühle lt. Alt von Notär Schmidt in Kirchheimbolanden v. 12.1.1842 von Valentin Hofmann auf der Pfalzmühle für 5910 fl. gekauft 105.

 

Karte:

- LA Speyer Best. W41 Nr. 2227: Harxheim mit Pfalzmühle, o.D. (1820-1845)

 

 

- Rupp'sche Mühle:

Die Mühle Rupp lag am nördlichen Ende der Hauptstraße, am Ammelbach kurz vor dessen Einmündung in die Pfrimm, und ist im Katasterplan 1843 mit Nr. 50 verzeichnet 106.

 

Die Mühle war bisher in der Ortsgeschichte von Harxheim nicht bekannt und wurde erst bei der Recherche zu dem vorliegenden Artikel entdeckt. Der tatsächliche Name der Mühle ist nicht überliefert.

 

Im Grundsteuerkataster 1843 ist der Müller Daniel II Rupp als Besitzer der Mühle, mit 2 Mahlgängen und Gypsmühle genannt. Er hat die Mühle lt. Alt von Notär Krieger in Göllheim v. 2.1.1826 durch die Ehefrau Maria geb. Seitz von deren Vater Jakob Seitz zu Harxheim zu 2550 fl geschenkt erhalten 107.

 

 

- Schleifmühle:

s. Kurpfalzmühle

 

 

- Schneidmühle:

s. Kurpfalzmühle

 

 

- Zellerthaler Mühle:

die Lage der „im Dorf auf der Ammelbach, obig Harxheim“ gelegenen Mühle ist bisher ungeklärt; aufgrund der Beforchung in den sog. „Nahrungszettel“ (Kastasterauszüge) des Dorfes Harxheim von 1759 108 dürfte es sich um die Kurpfalzmühle handeln.

 

 

 

Fußnoten:

1Anm.: Bezeichnung für eine handwerkliche Sägemühle.

2LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1 fol. 22: „... waßgestalt im Dorff Harxheim an der Pfrimm im Stift Zell von Undencklicher Jahres eine Walckmühle gewesen“.

3Widder: Beschreibung Kurpfalz, Bd. 3, S. 154; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 53; Denkmaltopographie Donnersberg­kreis, S. 38, 248.

4Denkmaltopographie Donnersbergkreis, S. 248.

5Widder: Beschreibung der Kurpfalz, Bd. 3, S. 159; Frey: Beschreibung Rheinkreis, Bd. 3 (1837), S. 197.

6Christmann: Siedlungsnamen II, S. 137.

7Frey: Beschreibung d. Rheinkreises, Bd. 3, S. 197.

8Christmann: Siedlungsnamen IIK, S. 137.

9LA Speyer Best. W41 Karte Nr. 2227.

10Neubauer: Regesten des ehemaligen Benedictiner-Klosters Hornbach, S. 19 Nr. 49:

11Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64.

12Glöckner: Codex Laureshamensis S. 266, Nr. 912; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 53; Weber: Die Bannmühle in Harxheim; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64; Denkmaltopographie Donnersbergkreis, S. 38, 248.

13Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 53; Glöckner: Codex Laureshamensis S. 267, Nr. 913.

14Dolch/Greule: Siedlungsnamen, S. 190.

15Scriba: Regesten Rheinhessen, S. 32 Nr. 545;

16Neubauer: Regesten des ehemaligen Benedictiner-Klosters Hornbach, S. 14 Nr. 37.

17so auch Dolch/Greule: Siedlungsnamen, S. 190.

18Widder: Beschreibung der Kurpfalz, Bd. 3, S. 154

19Neubauer: Regesten des ehemaligen Benedictiner-Klosters Hornbach, S. 19 Nr. 49.

20Weber: Die Bannmühle in Harxheim; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64.

21Lehmann: Geschichte des Stifts Zell, S. 12.

22Lehmann: Diplomatische Geschichte des Stifts des Philipp zu Zell, S. 8.

23Kunstdenkmäler, Bd. VII Kirchheimbolanden S. 117; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 111.

24Lehmann, J.G.: Geschichte des Stifts Zell, S. 29.

25Widder: Beschreibung Kurpfalz, Bd. 3, S. 157.

26LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1 fol. 1-2r.

27LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1 fol. 59-60.

28s. zu diesem auch LA Speyer Best. C38 Nr. 1650.

29s. hierzu LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1 fol. 5.

30Anm.: Sohn des kurfürstlichen Schultheißen Gottfried Camerarius u. d. NN. Zinckgraf (s. Stuck: Personal der Oberämter Neustadt, Germersheim, Kaiserslautern, Alzey, Oppenheim vor 1685 [Ludwigshafen 1988], S. 30).

31LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 3-4.

32Anm.: eine ‘Besitzänderungsgebühr’; die dem Grundeigentümer zustehende Gebühr bei Verkauf eines Erbbestandsrechts; der Begriff stammt aus dem römischen Recht, wo beim Verkauf eines Erbleihrechts, eine Gebühr von 2% des Verkaufspreises zu entrichten war.

33LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 5-7.

34LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol,14.

35LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 10-11, Schreiben v. 23.11.1616.

36LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 12-13, Schreiben v. 11.10.1616, abschriftlich weitergeleitet am 28.11.1616.

37LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 14.

38LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 119.

39LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 19.

40LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 138-139.

41LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 30; LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 2.

42LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 9.

43LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 11, 15r.

44LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 16.

45LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 45-46.

46LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 32-33r.

47LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 35-36.

48LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 40r, 41.

49LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 43r.

50LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 53.

51LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol, 35-40.

52LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 67-68r.

53LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 57r.

54LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 86.

55LA Speyer Best. A16 Nr. 167/2, fol. 88.

56Anm.: dieser dürfte aus der nordpfälzischen Familie Bohr; von Bohr stammen, die u.a. auch auf der Wolfsmühle bei Waldgrehweiler und auf der Neumühle in Eisenberg ansässig war; s. auch: Kuby: Die nordpfälzische Familie von Bohr (Vonbohr); in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1969, S. 18.

57LA Speyer Best. C26 Nr. A 114, fol. 115-116.

58LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 42-44.

59LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 47-48.

60LA Speyer Best. A16 Nr. 167/1, fol. 49-50.

61LA Speyer Best. F3 Nr. 1a fol. 81.

62LA Speyer Best F3 Nr. 103, fol. 119r.

63LA Speyer Best. A 15 Zeller Stifts Collecturrechung Nr. 160 Bl. 140, 154.

64LA Speyer Best. A 15 Zeller Stifts Collecturrechung Nr. 160 Bl. 138.

65LA Speyer Best. A 15 Zeller Stifts Collecturrechung Nr. 160 Bl. 139.

66LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 297r.

67LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 298.

68LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 275r.

69LA Speyer Best. F5 Nr. 77, Bl. 31-36.

70Anm.: es handelt sich richtigerweise um Peter Anton Verschaffelt, 8.5.1710 Gent - † 5.4.1793 Mannheim, Direktor der kurfürstlichen Zeichnungsakademie in Mannheim, Hofbildhauer und zuletzt auch Hofbaumeister unter Kurfürst Karl Theodor (s. Carl: Pfälzer Persönlichkeiten, S. 720).

71LA Speyer Best. F5 Nr. 77, S. Bl. 36r-39r.

72Christmann: Siedlungsnamen II, S. 137.

73Widder: Beschreibung der kurfürstl. Pfalz, Bd. III, S. 197.

74LA Speyer Best. F5 Nr. 77, Bl. 165-166.

75LA Speyer Best. F5 Nr. 77, Bl. 166r-167.

76Werner: Die Nationalgüter im Department Donnersberg, Beilage III, S. 26.

77Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64.

78Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 66.

79Vollständiges Handels-, Adreß- und Firmenbuch für die Pfalz, 1864, S. 17.

80Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 66.

81Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 66.

82Weber: Die Bannmühle in Harxheim an der Pfrimm; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1982, S. 64.

83Weber: Mühlen besonderer Art, S. 344.

84Kolb: Geogr.-statist. Handbuch von Rheinbaiern, Alphab. Verzeichnis von 1824, S. 54.

85Kolb: Geogr.-statist. Handbuch von Rheinbaiern, S. 86.

86Frey: Beschreibung Rheinkreis, Bd. 3, S. 197.

87Verzeichniß der Beamten und Angestellten im Staats- und Gemeindedienste des Königlich-Bayerischen Regierungsbezirkes der Pfalz : nach dem Activitätsstande vom ... nebst einer Gemeindestatistik der Pfalz (Speyer: Kranzbühler, 1851) , S. 18.

88Christmann: Siedlungsnamen II, S. 172,

89LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 49.

90Denkmaltopographie Donnersbergkreis, S. 248.

91LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 39 iVm. Karte W41 Nr. 2227.

92LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 39.

93Vollständiges Handels-, Adreß- und Firmenbuch für die Pfalz, 1864, S. 17.

94Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 16.

95Christmann: Siedlungsnamen II, S. 313.

96LA Speyer Best. A 16 Nr. 198: Zellerthaler Renovations-Protokoll 1761, darin Flurkarte n. p., mit Insel-Mühle mit 2 Mühlrädern und Bannmühle; LA Speyer Best. W41 Karte 2227: Ortslage Harxheim mit Inselmühle, o.D. (1820-1845).

97LAS Speyer Best. F3 Nr. 1a fol. 81.

98LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 183.

99Christmann: Siedlungsnamen II, S. 351; Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 17.

100LA Speyer Best. W41 Karte 2227: Harxheim mit Pfalzmühle, o.D. (1820-1845).

101LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 459 iVm. Karte W41 Nr. 2227.

102LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 275r.

103LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 298.

104LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 275r.

105LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 459.

106LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 331 iVm. Karte W41 Nr. 2227.

107LA Speyer, Best. L56 Nr. 791, S. 331.

108LA Speyer Best. F3 Nr. 103, fol. 227r.

 

 

[Autor: Eberhard Ref, Sebastian-Bach-Str. 12, 67061 Ludwigshafen, E-Mail: eberhard.ref@gmx.net]

 

 

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