Fachbegriffe und Erläuterungen
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Pfälzischen Mühlenlexikon
erstellt von Eberhard Ref (email: mailto: eberhard.ref@gmx.de)
Teil II (N-Z)
Die Zusammenstellung beinhaltet technische Erläuterungen und Begriffe zu Mühlen iwS., zur Mühlentechnik, wie auch Rechtsbegriffe aus dem materiellen Recht und Prozeßrecht der frühen Neuzeit, die im Zusammenhang mit einzelnen Mühlen im Mühlenlexikon angesprochen sind.
Nachwiegen:
als Korrektiv des Mühlenmonopols der Bannmühlen gab es behördliche Kontrollen der Müller, insbesondere durch Nachwiegen des Mahlguts. Es ist bemerkenswert, daß sich an dem für die Kontrolle der Müller entscheidenden Punkt, nämlich bei der Pflicht,das Mahlgut vor und nach dem Mahlen zu wiegen, das Oberamt bzw. der Landesherr einschaltete und von obrigkeitlicher Seite her den Gemeinden Unterstützung gewährte Ende des 16 Jh. erließ der Pfalzgraf die Vorschrift, in jeder Gemeinde eine öffentliche Waage einzurichten, auf der durch zwei Gemeindebeauftragte das Korn bzw.. das Mehl gewogen werden sollte. Auf Befehl des Burggrafen von Alzeys wurden daraufhin im gesamten Oberamt Alzey bekanntgemacht: Da durch Stichproben festgestellt wurde, daß die Müller und Bäcker zu wenig abwiegen, sollen diese überall kontrolliert und die Betrüger dem Oberamt zur Bestrafung gemeldet werden. Wie in der Landesverordnung vorgeschrieben, sollen überall im Oberamt Alzey Mehlwaagen und Wiegemeister bereit gestellt werden (Schmitt: Oberamt Alzey, S. 273 und Anm. 50).
Näherrecht:
s. auch Grundstücksrecht in Speyer
Dieses in Speyer auch „Losung“ benannte „Näherrecht“ (d.h. ein näheres Recht, Vorkaufsrecht) befugte nächste Verwandte und Freunde des Veräußerers einer Liegenschaft innerhalb Jahresfrist, das Grundstück im Falle des Verkaufs an einen Minderberechtigten gegen Erfüllung der vom Käufer übernommenen Verbindlichkeiten zu erwerben. Das römische Recht beseitigte diese im Mittelalter entwickelte, dem heutigen Vorkaufsrecht entsprechende Befugnis nicht, nachdem auch die italienische Jurisprudenz ein ius retractus geprägt hatte. So bestätigte das Reichskammergericht 1579 in dem Prozeß zwischen Lorenz Junghens und den Brüdern Gregor und Max Riesen auf deren Appellation dieses seit „unvordenklichen Zeiten“ in Speyer geltende Gewohnheitsrecht (Niederhöfer: Rezeption des römischen Rechts in Speyer am Rhein, S. 72-73).
Naßmüllerei:
vor Einführung der Walzenstühle wurde Weizen angefeuchtet gemahlen; dadurch wurde auch die hohe Brandgefahr reduziert.Mit der Einführung der Walzenstühle in Verbindung mit Siebzylinern und Grießputzmaschinen geht man von der Naßmüllerei zur trockenen Müllerei über, um die Mehle haltbarer zu machen (Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 10). Vor allem aber war es für die Herstellung von Weißmehl erforderlich, die Schalen zu entfernen, durch deren Mahlen (Vollkornmehl) das Mehl eine braune Farbe erhielt. Um zu verhindern, daß beim Mahlen die Schalen des Weizenkorn zersplittert und gemahlen wird, wurde im Zeitalter der Gangmüllerei (vom Begriff Mahlgang = Verwendung von Mühlsteinen) der Weizen etwas genäßt gemahlen. Mit der Einführung der Walzenmüllerei ging man zur Trockenvermahlung über, um eine längere Haltbarkeit des Mehls zu erreichen (Kastenmüller/ Klabunde: Mühlentechnik, S. 83).
Netzen:
nennt man das Befeuchten des Getreides vor dem Mahlen mit Wasser zur Verringerung der Staubentwicklung und der Brandgefahr (Staubexplosion)
Notmühle:
große Mühlen an der Blies und am Glan hatten für Zeiten mit Hochwasser oder Eisgang an kleinen Seitenbächen Notmühlen mit oberschlächtigen Wasserrädern, z.B. bei der der Bannmühle des Freiherrn von Schorrenburg in Breitfurt oder bei der Mühle in Rehweiler am Glan 1.
oberschlächtig:
nennt man ein Mühlrad, bei dem das Wasser von oben auf die Schaufeln fällt; an den Oberläufen der Bäche dominierte das oberschlächtige Mühlrad, das für kleinere Wassermengen und größere Gefälle geeigneter ist; an Unterläufen der Bäche ist dagegen idR das unterschlächtige Mühlrad vorherrschend. Der Wortstamm 'schlächtig' stammt von 'schlagen'; beim unterschlächtigen Mühlrad „schlägt das Wasser in die seitlich offenen, leicht gebogenen Schaufeln. Beim oberschlächtigen Wasserrad werden zwischen breiten Radkränzen Kammern gebildet, die mit einem Kandel über das Rad geleiteten Wasser voll laufen. Die Schwerkraft erzeugt hier den Bewegungseffekt (Weber: Museumsmühle in St. Julian, S. 16).
Ölmühlen:
diese Mahlen vermahlten überwiegend Raps, pfälzisch „Kohl“ und Rübsen, beides Pflanzen aus denen man Öl sowie „Ölkuchen“, ein hochwertiges Kraftfuttermittel gewann; das Öl spielte als Speisefett und als Brennstoff für die Lampen eine wichtige Rolle in den Haushaltungen (Weber, Friedrich Wilhelm: Die bäuerlichen Ölmühlen der Nordpfalz; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1963, S. 9-14).
Literatur:
- Weber, Friedrich Wilhelm: Die historischen Ölmühlen in der Pfalz. Die Geschichte eines untergegangenen Handwerks; in: Mitteilungen des Historischen Vereins der Pfalz, 1975, S. 191-225
Onerum:
von lat. 'onus', pl. 'onera' = Lasten, Verbindlichkeiten, Beschwerden
Orléans'scher Krieg:
s. Pfälzischer Erbfolgekrieg
Ossberger Turbine:
s. auch *Wasserturbine
Die Durchströmturbine, auch bekannt als Querstromturbine oder nach den Namen der Entwickler als Bánki-Turbine, Michell-Turbine oder Ossberger-Turbine, ist eine Wasserturbine, bei der das Wasser den Turbinenläufer anders als bei einer gewöhnlichen, axial oder radial durchströmten Turbine, quer durchströmt. Das Wasser tritt, ähnlich einem Wasserrad, am Umfang ein und nach Durchlaufen des Laufradinneren gegenüberliegend wieder aus. Durch den doppelten Aufschlag ergibt sich eine vergleichsweise bessere Wirkung und damit ein gewisser Selbstreinigungseffekt bzw. Schmutzresistenz. Die Durchströmturbine zählt nach ihrer spezifischen Drehzahl zu den Langsamläufern.
Die Turbine wurde parallel vom Ungarn Donát Bánki, vom Deutschen Fritz Ossberger und vom Australier Anthony George Maldon Michell entwickelt. Ossberger brachte diese Turbinenbauart zur Serienreife. Er patentierte 1922 eine "Freistrahlturbine" und 1933 die "Durchströmturbine". Das von ihm gegründete Unternehmen ist heute führender Hersteller dieses Turbinentyps.
Das Zellenrad ist meist in B*1/3 und B*2/3 der Breite unterteilt, die Wasserregelung durch den gleich geteilten Regulierapparat (Klappensystem im Oberwasser) erlaubt einen relativ flexiblen Betrieb, je nach Wasseranfall mit 1/3, 2/3 bzw. 3/3 = 100 % Leistung. Die vergleichsweise einfache Turbinenkonstruktion ermöglicht niedrige Betriebskosten (aus Wikipedia, Ossberger-Turbine, Abruf v. 16.6.2018).
Pfalz-Zweibrücken und Mühlen:
durch die vielen Kriegswirren im 17. Jh. lag die Wirtschaft im Herzogtum darnieder; viele Mühlen waren zerstört; an einen geregelten Mühlenbetrieb war für die dezimierte Bevölkerung nicht mehr zu denken. Mit einem planvollen Wiederaufbau der Mühlen wurde erst gegen ende des 17. Jh. durch die schwedische Gouvernementsregierung begonnen. Schon zur Mitte des 18. Jh, waren unter der Regierung Christian IV. alle Mühlenruinen wieder aufgebaut und zusätzliche Mühlen errichtet worden, so daß 200 Mühlen insgesamt verzeichnet werden konnten. Dieser Aufschwung war Ausdruck der merkantilistischen Wirtschaftspolitik von Christian IV. Ziel dieser Politik war es, die Macht des Staates durch eine leistungsstarke, aber reglementierte Wirtschaft zu fördern und so zur Wohlfahrt der Bevölkerung beizutragen. Auch das gesamte Mühlenwesen sollte von oben her geordnet in den Rahmen dieser Wirtschaftspolitik eingefügt werden. Dies nahm in der Mühlenrenovation von 1743 seinen Anfang, als Christian IV. Durch Edikt eine Bestandsaufnahme aller Mühlen im Herzogtum anordnete (Stürmer: Mühlenrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken während des 18. Jh.; in: Volkskunde im Saarland Bd. 3 [Hrsg. Gesellschaft für Volkskunde im Saarland e.V]:, Saarbrücken 2000, S. 66).
Pfälzischer Erbfolgekrieg (1688–1697):
auch Orléans'scher Krieg, Krieg der Augsburger Allianz, Krieg der Großen Allianz oder Neunjähriger Krieg genannt, war ein vom französischen König Ludwig XIV. provozierter Konflikt, um vom Heiligen Römischen Reich die Anerkennung seiner Erwerbungen im Rahmen seiner Reunionspolitik zu erreichen.
Als Vorwand dienten Streitigkeiten um das Erbe des Kurfürsten Karl II. von der Pfalz. Ein ähnlicher Vorwand war auch der Konflikt um die Besetzung des Kölner Erzbischofssitzes (Kölner Bistumsstreit).
Gegen Ludwig XIV. bildete sich die Wiener Große Allianz unter anderem aus England, den Niederlanden, Spanien, Savoyen und dem Heiligen Römischen Reich. Innerhalb des Reiches spielten neben der Kaiserlichen Armee und territorialen Kontingenten insbesondere einige armierte Reichsstände und die vom Kriegsgeschehen betroffenen Vorderen Reichskreise eine wichtige Rolle.
Der Krieg fand anfangs vorwiegend in der Kurpfalz, in großen Teilen Südwestdeutschlands sowie am Niederrhein statt. Als Reaktion auf die vorrückenden Alliierten verwüsteten französische Truppen systematisch die Pfalz und angrenzende Gebiete. Zahlreiche Dörfer, Burgen, Festungen, Kirchen und ganze Städte wie Speyer, Mannheim und Heidelberg wurden in der Pfalz, in Kurtrier und in Württemberg zerstört.
Der Krieg weitete sich in Europa auf die Kriegsschauplätze in den Niederlanden, Italien und Spanien aus. Damit in Zusammenhang standen die glorious revolution und die Thronbesteigung Wilhelms III. von Oranien sowie die jakobitischen Gegenreaktionen auf den britischen Inseln. Kaiser Leopold I. kämpfte zugleich im Großen Türkenkrieg gegen die Osmanen.
Auf dem Festland verlagerte sich der Schwerpunkt der Kämpfe im Laufe des Krieges in die Niederlande. Die Kriegsführung war geprägt von einer Zermürbungstaktik, vom taktischen Manöver der Armeen und Belagerungen. Größere Schlachten waren relativ selten. Daneben kämpften die Seemächte England und die Niederlande gegen Frankreich auch auf See und in den Kolonien. Neben großen Flottenoperationen spielte auf beiden Seiten der Kaperkrieg eine wichtige Rolle. Insgesamt konnten sich die Franzosen gegen die gegnerische Übermacht behaupten. Einen klaren Sieger gab es nicht.
Schließlich einigten sich Ludwig XIV. und Wilhelm III. auf einen Friedensschluss, dem sich das Reich anschließen musste. Im Frieden von Rijswijk musste Ludwig XIV. einige eroberte Gebiete wie das Herzogtum Lothringen und einen Teil der reunierten Territorien räumen. Das 1681 von Frankreich besetzte Elsass und Straßburg verblieben dagegen bei Frankreich (Internetdatei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pfälzischer_Erbfolgekrieg, Abruf vom 18.7.2014).
Die Reunionspolitik Ludwigs XIV. trug dazu bei, dass die meisten Reichsstände – mit Ausnahmen wie dem Kurfürstentum Brandenburg – wieder an die kaiserliche Seite rückten.[4] Ludwig XIV. beanspruchte mit Hinweis auf einen unscharfen Artikel des Westfälischen Frieden zum Elsass Reichsterritorien und setzte die französische Herrschaft teilweise mit Hilfe der sogenannten Reunionskammern als Legitimationsbasis durch. Ohne Rechtsanspruch annektierte er 1681 die Reichsstadt Straßburg. Sofort begann Sébastien Le Prestre de Vauban mit der Befestigung der Stadt. Mit der Unterwerfung des Elsass einher ging die Förderung des Katholizismus in diesem Gebiet. Dies führte relativ bald zu einer Veränderung der Konfessionsverhältnisse. Im Rahmen des Reunionskrieges von 1683/84 gewann Ludwig XIV. Luxemburg. Damit konnten Lücken im Festungssystem von Vauban geschlossen werden. Auch in Italien konnte der König seine Position mit dem Erwerb von Casale ausbauen.
Im Reich stieß die französische Politik auf Empörung und trug zum Abschluss einer strikt defensiven Reichskriegsverfassung bei. Sie sah ein von den Reichskreisen zu stellendes stehendes Heer vor, das im Kriegsfall verstärkt werden würde. Widerstand dagegen kam von den armierten Reichsständen wie Kurbrandenburg, die ihre Machtstellung in Gefahr sahen. Kaiser Leopold I. war ebenfalls mit dem Ergebnis wenig zufrieden, weil er das Reichsheer lieber unter der eigenen Kontrolle gehabt hätte. Er setzte stattdessen auf Bündnisse mit Kreisassoziationen wie in der Laxenburger Allianz. Bei allen Defiziten bereitete sich das Reich auf künftige militärische Auseinandersetzungen vor.
Durch die Offensive der Osmanen 1683 mit dem Höhepunkt der zweiten Wiener Türkenbelagerung war Leopold I. gezwungen, sich um die Sicherung seiner Erblande zu kümmern. Nach der Überwindung der akuten Krise konzentrierte er sich weiter auf den Kampf gegen die Osmanen. Der Große Türkenkrieg dauerte bis 1699 und führte dazu, dass Österreich zur Großmacht aufstieg und beförderte das Prestige des Kaisers im Reich stark. Diese Verschiebung der Prioritäten führte dazu, dass Leopold I. im Regensburger Stillstand von 1684 einen Waffenstillstand mit Frankreich schloss und die Reunionen vorläufig anerkannte. Der Regensburger Stillstand bedeutete keineswegs, dass Ludwig XIV. seine Expansionspolitik aufgegeben hätte.
Zusätzlich zur expansiven Politik im Westen des Reiches empörte die Aufhebung des Edikts von Nantes durch das Edikt von Fontainebleau 1685 und die Verfolgung der Hugenotten das protestantische Deutschland und die anderen protestantischen Mächte. Ludwig XIV. verlor auch dadurch mit dem Kurfürsten von Brandenburg einen seiner wichtigsten Verbündeten im Reich (Internetdatei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4lzischer_Erbfolgekrieg, Abruf vom 18.7.2014).
Ludwig XIV. versuchte die Gebundenheit des Kaisers im Türkenkrieg zur Sicherung und zum Ausbau der durch die Reunionspolitik gewonnenen französischen Gebiete auf Reichsboden zu nutzen. Als Vorwand kamen ihm zum einen der Streit um die Nachfolge im Erzbistum Köln zu statten, zum anderen die Erbfolgefrage in der Pfalz. Ein weiterer Faktor war die Gründung der Augsburger Allianz. Der Streit um den Erbanspruch der Liselotte von der Pfalz verheiratet mit Philippe I. de Bourbon, Duc d’Orléans war einer der Auslöser des Krieges. Kurfürst Karl I. Ludwig, der Sohn Friedrichs V., des Winterkönigs, hatte ursprünglich beabsichtigt, das politische Verhältnis zum angrenzenden Frankreich durch die Hochzeit seiner Tochter Liselotte von der Pfalz mit Herzog Philipp von Orléans, dem Bruder des „Sonnenkönigs“, zu stabilisieren. Das Projekt ging auf die Vermittlung Anna Gonzagas (1616–1684), der Schwägerin des Kurfürsten, und ihre Verbindungen zum französischen Hof zurück. Ludwig XIV. beabsichtigte damit eine enge politische Verbindung mit der Kurpfalz einzugehen, um seinen Einfluss im Reich zu wahren. Dass der Sohn des Kurfürsten seiner Schwester an Vitalität erheblich nachstand und sie sich deshalb gewisse Chancen auf ein Erbe ausrechnete, mag eine Rolle gespielt haben. Der Ehevertrag sah den Verzicht der pfälzischen Braut auf ihre territorialen Ansprüche im Reich vor. Aber die allodialen Besitzungen blieben davon ausgenommen. Nach dem Tod des Kurfürsten 1680 starb sein kinderloser Sohn Karl II. im Jahr 1685. Damit erlosch die reformierte Linie der Familie. Die Herrschaft ging mit Philipp Wilhelm an das katholische Pfalz-Neuburg über. Der neue Kurfürst machte kein Hehl aus seiner antifranzösischen Haltung. Anlass für die französische Politik war der Anspruch auf das Erbe der Liselotte von der Pfalz, das im Heiratsvertrag nur unzureichend umschrieben war. Kurfürst Karl Ludwig hatte zwar Verfügungen in Geld und Naturalien in seinem Testament anerkannt, während der Kurfürst alle Ansprüche in seinem Testament wiederum abgelehnt und Liselotte enterbt hatte, aber Ludwig XIV. ließ dieses Testament durch das Pariser Parlament für nichtig erklären (Internetdatei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4lzischer_Erbfolgekrieg, Abruf vom 18.7.2014).
Frankreich versuchte, wie angekündigt, seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen, indem es 1688 in die Pfalz und das linksrheinische Gebiet einfiel. Ludwig XIV. hoffte auf einen kurzen Feldzug nach Art des Reunionskrieges von 1683/84. Einen langen Krieg hatte er nicht im Sinn. Im Zusammenhang mit dem Streit um die Besetzung des Kölner Erzbischofstuhls besetzten französische Truppen auf Einladung Fürstenbergs Bonn, Neuss und Kaiserswerth. In Kurtrier leisteten Koblenz und die Festung Ehrenbreitstein Widerstand. Nicht angegriffen wurde die Reichsstadt Köln, weil diese von den Truppen des Brandenburger Kurfürsten geschützt wurde.
Für die Hoffnung auf einen kurzen Feldzug spricht, dass die Armee, die am 24. September 1688 den Rhein bei Straßburg überquerte, nur 40.000 Mann[19] stark war. Sie stand unter dem Kommando des Dauphins Louis de Bourbon, Dauphin de Viennois und des Marschalls Jacques-Henri de Durfort, Duc de Duras. Erstes Kriegsziel war die Festung Philippsburg. Sébastien Le Prestre de Vauban übernahm den Befehl bei der Belagerung. Die Festung fiel im Oktober 1688. Zwei Wochen später fiel Mannheim. Kurze Zeit später eroberten die Franzosen die Festung Frankenthal. Vom Kriegsausbruch überrascht, ergaben sich im weiteren Verlauf der ersten Kriegswochen Mainz und Heidelberg. Französische Truppen griffen weit darüber hinaus bis Ulm und Mergentheim aus, um das Land auszuplündern und Kontributionen einzutreiben. So wurden Heidelberg, Mannheim, Speyer, Worms und weitere Orte verwüstet. Bei dem Versuch, die Kaiserdome in Speyer und Worms zu zerstören, brannte der Wormser Dom völlig aus und der Speyerer Dom wurde so stark beschädigt, dass das westliche Langhaus einstürzte und der Westbau teilweise abgetragen werden musste. Bei den militärischen Operationen in Deutschland kam es zu keiner einzigen Feldschlacht. Das Ziel der Franzosen war vielmehr, den Gegner durch gezielte Zerstörungen unter Druck zu setzen. Die Hoffnung, die Gegenseite dazu zu zwingen, die Bedingungen Ludwigs XIV. zu akzeptieren, erfüllten sich nicht.
Der schwäbische Reichskreis und auch die rheinischen Kurfürsten hatten noch nicht mit konkreten Kriegsvorbereitungen begonnen. Die kaiserlichen Truppen waren anfangs im Wesentlichen noch im Türkenkrieg gebunden und konnten keine wirksame Hilfe leisten. Die auf die Reichskreise aufbauende Verteidigungsordnung erwies sich als völlig überfordert. Erste Hilfe kam von den armierten Reichsständen. Es dauerte aber einen Monat, ehe die Kurfürsten von Brandenburg, Sachsen, der Herzog von Braunschweig-Lüneburg und der Landgraf von Hessen-Kassel in Magdeburg (Magdeburger Konzert) zusammenkamen, um über ein gemeinsames Vorgehen zu beraten. Als armierte Reichsstände stellten die beteiligten Fürsten die Truppen, während die nichtarmierten Stände für Quartier und Finanzierung aufzukommen hatten. Die Truppen der armierten Reichsstände erhoben in den von den Franzosen geräumten Gebieten selbst Kriegskontributionen, die das Leiden der Bevölkerung noch vermehrte. Die Unterstützung der armierten Stände zwang den Kaiser später auch zu politischen Zugeständnissen. So hing die Verleihung der Kurwürde an Hannover mit der Stellung einer Armee zusammen und auch die Zustimmung des Kaisers zur Königserhebung des Brandenburger Kurfürsten in Preußen hing mit dessen militärischer Unterstützung zusammen. Sie profitierten auch finanziell von den Subsidien der Seemächte und Assignationen des Kaisers.
Zunächst wurden die Truppen des Magdeburger Konzertes seit Oktober 1688 am Niederrhein und am Mittelrhein eingesetzt. Der bayerische Kurfürst Maximilian II. Emanuel befehligte eigene und kaiserliche Truppen in der Gegend von Frankfurt am Main. Die Reichweite des Krieges begann sich auszuweiten, als die Niederlande im November sich zur Teilnahme entschlossen. Zum ersten Mal kam es an 15. Februar 1689 auch zu einer Reichskriegserklärung, an die sich freilich nicht alle Reichsstände gebunden fühlten.
Die klare Reaktion des Reichs, die Unterstützung durch die Niederlande und die allmähliche Konzentration von Truppen am Rhein zeigten Ludwig XIV., dass er nicht mit einer kurzen Kriegsdauer rechnen konnte. Er entschloss sich, die eigenen Truppen aus ihren vorgeschobenen Positionen abzuziehen. Stattdessen wurden starke defensive Kräfte in Philippsburg,Freiburg im Breisgau, Breisach und in Kehl konzentriert. Auch in Mainz gab es französische Besatzungen. Auf Anraten seines Kriegsministers Louvois ließ Ludwig XIV. auf dem Rückzug die Pfalz und angrenzende Gebiete systematisch verwüsten. Dörfer, Burgen und Festungen und ganze Städte wurde in der Pfalz, in Kurtrier und in Württemberg zerstört. Ezéchiel de Mélac trug dazu als französischer General maßgeblich bei. Ab dem Januar 1689 wurden planmäßig elf Dörfer des Oberamts Heidelberg südlich des Neckars niedergebrannt, nachdem die Bewohner vertrieben worden waren. Vor dem Widerstand kursächsischer Truppen bei Weinheim wichen die Franzosen zurück und legten unter Ausschreitungen gegen die Bevölkerung Handschuhsheim in Schutt und Asche. In Heidelberg wurden nur die Befestigungen von Schloss und Stadt gesprengt, der französische Stadtkommandant Graf Tessé begnügte sich seinen Oberen gegenüber mit einigen kleineren Feuern in der Stadt, die letztlich nur 34 Häuser zerstörten. Mannheim dagegen wurde als Festungsstadt dem Erdboden gleichgemacht. Die französischen Truppen wandten sich daraufhin nach Süden und setzten ihr Zerstörungswerk am mittleren Oberrhein (Durlach und Pforzheim) und im Kraichgau (Bretten) fort.Später folgte die systematische Zerstörung des linksrheinischen Gebietes nördlich einer Linie Philippsburg – Neustadt – Kaiserslautern – Mont Royal, vor allem die pfälzischen Oberämter Oppenheim und Alzey, aber auch die Reichsstädte Speyer[24] und Worms samt ihren romanischen Bischofskirchen.
Das Ziel war die Bildung eines Gebietes, das keine Hilfsmittel und Befestigungen mehr aufwies und nicht mehr als gegnerisches Aufmarschgebiet dienen konnte.[26] [27]Daher wurden insbesondere zahlreiche Burgen und andere Befestigungswerke zerstört. Die meisten bis dahin vollständig oder teilweise noch bestehenden Burgen im linksrheinischen Teil des heutigen Rheinland-Pfalz wurden in diesem Zusammenhang vernichtet. Dazu zählten etwa die Burg Lahneck, die Burg Stolzenfels, die Reichsburg Cochem, die Dahner Burgengruppe oder das Hambacher Schloss.
Der militärische Effekt der verbrannten Erde wurde allerdings durch einen ungeheuren Einbruch der öffentlichen Meinung im Reich und im Ausland zu Ungunsten Frankreichs und seines Zerstörungswerks erkauft. Dies trug dazu bei, die gegnerische Koalition zu stärken (Internetdatei Wikipedia http://de.wikipedia.org/wiki/Pf%C3%A4lzischer_Erbfolgekrieg, Abruf vom 18.7.2014).
Plansichter:
s. auch *Beutelkasten
Der Plansichter wird zum Trennen von Mehl und Kleie benutzt und löste den *Beutelkasten und den Sichtzylinder ab; der Plansichter besteht aus mehreren mechanisch bewegten Rüttelsieben.
Noch bei den Mühlen der Barockzeit bestand die Mühleneinrichtung auch aus Flachsieben, zur Reinigung des Mehls und der Trennung von Schrot und Mehl. Von den Flachsieben früherer Zeit ging die technische Entwicklung über das Beuteltuch des Mittelalters zunächst zum Sechskanter, den man seit etwa 1790 in amerikanischen Mühlen findet, zu der Zeit als Oliver Evans die ersten automatischen Mühlen baute. Die Sechskanter erhalten später eine Siebreinigung aus gardinenartig herabhängenden Gummischnüren. Parallel dazu entwickelte sich eine Rundsichterkonstruktion,die eine Siebeinrichtung mit Bürstenwalze von außen zuläßt und im Inneren Schöpf- und Förderschaufeln hat. In den letzten 3 Jahrzehnten des 19. Jh. setzte eine stürmische Entwicklung ein. In kurzer Zeit werden Zentrifugalsichter, Plansichter und Wurfsichter erfunden.Zunächst sprach man noch vom „Beuteln“ des Mehls, hergeleitet vom mittelalterlichen Beuteltuch. Erst mit dem Plansichter, dessen horizontale, dem Handsieb nachgeahmte Bewegung, kein reines Sieben war, sondern auch ein Aufschwimmen der leichteren Teile nach oben bewirkt, setzt sich dafür der Begriff „Sichten“ durch (Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 47).
Photo:
- Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 47 ff
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 79, 83
Pflege:
Eine Pflege war früher ein Verwaltungsbezirk, der eine Anzahl von Ortschaften und Höfen umfaßte. An der Spitze stand der Gerichtsschultheiß. Die Pflege Achtelsbach z.B. umfaßte die Dörfer Achtelsbach, Rode, Burnen (Born), Traunen, Meckenbach, Dambach und Ellweiler sowie den im Hochwald bei Züsch gelegene Neuhof (Jung, Rudi: Familienbuch Achtelsbach 1572-1799, Nonnweiler 1988, S. 8).
Pletschmühle:
der Begriff ist in der heimatkundlichen Literatur umstritten; Weber (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O.) beschreibt den Fachbegriff nicht. Teilweise wird Pletschmühle als Gegensatz zur Bannmühle verstanden, als eine Mühle ohne Bannrecht (z.B. Hart: Ruschberg, S. 122). Richtigerweise dürfte jedoch die Abgrenzung nach der Größe der Mühle erfolgen. Pletschmühle ist also eine kleine, nicht gebannte Mühle i.S. einer *Bauernmühle. Hierfür spricht das Mundartliche 'Pletschen', i.S. von 'plätschern'. Der lautmalerische Wortsinn verweist auf ein eher tröpfelndes Antriebswasser, das eine große Mühle gar nicht antreiben kann.
Eine Pletschmühle ist eine Mühlenart mit oberschlächtigem Wasserrad für kleinste Wasserräder.
Pulvermühlen:
dienten der Herstellung von Schießpulver und Sprengstoff bis weit ins 19. Jh. hinein. Sie wurden betrieben als Wassermühle oder auch als *Zuckmühle.
Wie gefährlich der Betrieb einer Pulvermühle war, ergibt sich beispielsweise aus einer Meldung in Landauer Eilboten vom 23.7.1836: „Zu Metzingen, an der frequenten Straße nach Reutlingen, ist am 14. d. die Pulvermühle in die Luft geflogen. Niemand kam ums Leben, auch das neben der Mühle stehende große Laboratorium blieb verschont; seit 60 Jahren flog diese Mühle zum viertenmal [!] in die Luft“ („Der Eilbote“ Landau vom 23.7.1836, Nr. 30, S. 119).
Pulvermühlen gab es in der Pfalz am folgenden Orten:
- Bergzabern
- Frankenstein
- Ginsweiler, nahe des Dorfes im Odenbachtal
- Hardenburg, unterhalb des Schlosses
- Kaiserslautern, am Kaiserswoog
- Kirchheimbolanden, zwischen Bischheim und der Stadt Kirchheimbolanden gelegen
- Kupferthal bei Altleiningen unterhalb der Burg
- Landau
- Lemberg
- Lohnsfeld, zwischen Wartenberg und Lohnsfeld gelegen
- Mertesheim
- Mittelbach
- Münsterappel
- Neustadt nordöstlich der Stadt lag am „Alten Weg“ bzw. „Karlsberg zur Schiefbrücke“, der heutigen Sauterstraße , im Neustadter Tal außerhalb der Stadt gelegen 2.
- Neustadt, Pulvermühle Fink
- Schopp
- Speyer, alte Pulvermühle bis vor 1602
- Speyer, Pulvermühle (neue) oberhalb der Galkmühlen
- Winzingen
- Worms
- Zweibrücken
Pulvermühlen, Funktionsweise:
Literatur:
- Weber: Mühlen der besonderen Art, S. 204-207
Quirn, Wortstamm:
in Quirnheim, Quirnbach noch erhalten; der Ortsname leitet sich von ahd "quirn" = Mehlbereitung, mhd "kürn(e) ab; die ahd-Form "quirn" hat sich im mitteldeutschen Sprachraum, d.h. im rheinfränkischen, bis ins Mittelalter erhalten (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 13).
Kampfmann meint, der Quirn sei eine Roßmühle, d.h. als Nachfolger der Handmühle, eine größere, von einem Pferd angetriebene Mühle (Kampfmann, L.: Zur Geschichte der Mühlen im Bezirksamt Zweibrücken; in: Westpfälzische Geschichtsblätter 1908, S. 17).
Rachtung:
die Rachtung bezeichnet im altertümlichen Deutsch eine spezielle Art eines Vertrages. Der Begriff war im Bereich der Rechtsprechung vermutlich seit dem späten 14. Jahrhundert geläufig, wobei der älteste Beleg aus dem Jahre 1402 stammt. Gebräuchlich war er bis ins 16. Jahrhundert, in dessen Folge er allmählich ausstarb (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rachtung).
Rachtung bezeichnete meist den aus der Beilegung eines Streits oder dem Friedensschluss zweier Gegner resultierenden Vertrag. Die Herkunft des Begriffes wird im mittelhochdeutschen rihtunge bzw. rehtunge gesehen (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rachtung).
Rechenkammer Zweibrücken:
s. auch *Geistliche Güterverwaltung Pfalz-Zweibrücken
sie war eine Abteilung der herzoglichen Kanzlei, unterstand also direkt dem Kanzler als Teil der Verwaltung; Sie hatte u.a. die Aufsicht über die Kirchenschaffneien. Außerdem hatte sie die Befugnis, bestimmte Kammergefälle (“Renten”) direkt zu erheben, weshalb sie auch die Bezeichnung Rentkammer trug (Held: Kirchenschaffnei Meisenheim, S. 67)
Renovation:
von lat. renovare 'erneuern'; es handelt sich um eine Landesaufnahme im Sinne einer Lagerbuch-Erneuerung Das ist die Überprüfung, ob noch eine Übereinstimmung von Personen, Abgaben oder Grundstücken in dem jeweiligen geographischen Bereich oder Ort gegeben ist, um sie dann evtl. entsprechend anzupassen (Richter, Gregor: Lagerbücher- oder Urbarlehre, Stuttgart 1979, S. 39-40).
Literatur:
- Budell, Georg E.: Die schwedische Landesaufnahme des ehemaligen Herzogtums Pfalz-Zweibrücken; in: Konersmann/ Ammerich: Historische Regionalforschung im Aufbruch. Studien zur Geschichte des Herzogtums Pfalz-Zweibrücken (Speyer 2010), S. 209 ff
Reff:
vor dem Wasserhaus mit unterschlächtigen Mühlrad befindet sich meist eine Brücke oder ein Holzsteg. Vom Randbalken dieser Überführung reichen abwärts ins Wasser des Mühlteichs in handbreitem Abstand schräggestellte Holzstangen. Sie sollen den angeschwemmten Unrat, besonders Stämme und Äste, auch Eisschollen von den Schaufeln des Mühlrads fernhalten (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 23).
Photo:
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 57 (Dorfmühle in Gumbsweiler mit Mühlteich, Überlauf, Reff, Schließ für das Mühlrad, Schließ für den Leerschoß, Wasserhaus mit unterschlächtigem Mühlrad)
Rentkammer Zweibrücken:
s. Rechenkammer
s. auch *Geistliche Güterverwaltung Pfalz-Zweibrücken
Revolutionskriege 1792/1797
a. Kriegsausbruch 1792:
Nach dem Ausbruch der französischen Revolution 1789 und der Verhaftung des französischen Königs Ludwig XVI. nach seiner gescheiterten Flucht 1791, wurde der österreichische Kaiser Leopold II. von adligen französischen Emigranten immer stärker gedrängt, zugunsten der französischen Krone einzugreifen. Am 6. Juli 1791 erließ der Kaiser schließlich in Padua ein Rundschreiben an die Monarchen Europas, in dem er diese zu einem Eintreten für die verletzten Rechte des Königs von Frankreich aufforderte. Am 27. August 1791 fand in Pillnitz eine Besprechung Leopold II. mit König Friedrich Wilhelm II. von Preußen statt, an der auch Graf von Artois, der jüngere Bruder Ludwigs XVI., einer der rührigsten Emigrantenführer, der Kurfürst von Sachsen und der Erbprinz von Hohenlohe-Ingelfingen teilnahmen.
Resultat der Besprechung war das Ziel, die französische Königswürde und ihre alten Rechte wiederherzustellen. Zwar starb Leopold II. am 1. März 1792. Sein Sohn Franz II. setzte dessen Politik fort, insbesondere, nachdem in Paris die Girondisten den ohnmächtigen König am 20. April 1792 zur Kriegserklärung zunächst gegenüber Österreich zwangen. Nach dem Vertrag von Pillnitz war Preußen gezwungen, an der Seite Österreichs am Krieg teilzunehmen.
Zum Oberbefehlshaber der verbündeten Truppen wurde Herzog Karl Wilhelm Ferdinand von Braunschweig gewählt (geboren 9. Oktober 1735, gestorben nach schwerer Verwundung bei der Schlacht von Auerstedt gegen Napoleon am 10. November 1806). Nachdem es am 10. August 1792 in Paris zum Sturm auf die Tuillerien und zur Festnahme des französischen Königs und seiner Familie kann, rückte die alliierte Hauptarmee unter dem persönlichen Befehl des Herzogs von Braunschweig von Trier über Luxemburg vor. Der Vormarsch erfolgte außerordentlich langsam, im Stil der “methodischen Kriegsführung”. Es gelang zwar, Longwy und Verdun einzunehmen, die Erwartung, daß die Franzosen die Alliierten mit offenen Armen aufnehmen würden, und es zum Umsturz in Paris kommen würde, wurden enttäuscht. Als die Alliierten endlich die Argonnen erreicht hatten, fand man deren Pässe von den Gruppen des französischen Generals Dumouriez, der am 18. August 1792 das Kommando über die Nordarmee übernommen hatte, versperrt.
Zwar gelang es den Alliierten durch geschicktes Manövrieren, die Argonnen bei Grandpré nordwestlich zu umgehen, aber dadurch gerieten die Alliierten in die Lage, daß beide Heere sich mit umgekehrten Fronten gegenüber standen. Während die preußischen Truppen zum Angriff drängten, entschied der Oberbefehlshaber, der Herzog von Braunschweig, nicht anzugreifen. Es kam lediglich zur Kanonade von Valmy, die keinerlei Entscheidung brachte. An diesem Abend äußerte Goethe, der seinem Herzog Karl August von Weimar hierher gefolgt war, zu seiner Umgebung die berühmten Worte: „Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus, und ihr könnt sagen, ihr seid dabeigewesen.“ Der Herzog von Braunschweig ordnete nach dieser erfolglosen Kanonade am 29. September 1792 den Rückzug an. Entscheidend hierfür dürfte die völlig unzureichende Versorgungslage, der frühe Herbsteinbruch und die mangelnde Unterstützung seitens der französischen Bevölkerung gewesen sein.
Nachdem das alliierte, stark dezimierte Heer Trier wieder erreicht hatte, kam es zu einer Verschlechterung der Lage. Kaiserliche Truppen hatten zu Beginn des Feldzuges nach Überschreitung des Rheins bei Ketsch und Mannheim das linke Rheinufer gedeckt. Ihnen hatten sich die französischen Emigrantencorps Condé und Mirabeau angeschlossen und in der Gegend zwischen Diedesfeld und Edesheim Quartier bezogen. Doch bereits nach kurzer Zeit waren diese Truppen auf höheren Befehl wieder abgerückt, um an der Saar die linke Flanke der preußischen Armee zu decken und sollten anschließend bei der Belagerung von Thionville Verwendung finden. Darauf aber hatte der französische General Custine (Adam Philipp Graf von Custine, geboren 1740 zu Metz, am 28. August 1793 in Paris durch die Guillotine hingerichtet) gewartet. Die Möglichkeit zu einem Stoß in den Rücken der preußisch-österreichischen Verbände und damit der Weg zum Rhein war nun gegeben. Custine nahm von den Weißenburger Linien und von Landau her den Vormarsch auf und erreichte Ende September 1792 Speyer, das, von schwachen Mainzer und ungarischen Truppen verteidigt, nach nur kurzem Kampf übergeben wurde. Als Gerüchte verbreiteten, daß alliierte Kräfte im Anmarsch seien, zog sich Custine vorübergehend wieder zurück, wobei er sein Hauptquartier in Edesheim nahm, rückte aber Mitte Oktober wieder vor. Nacheinander fielen ihm nun ohne erheblichen Widerstand, ja teilweise durch Einverständnis mit den Bewohnern, Worms, Mainz und sogar Frankfurt in die Hand. Statt die weichenden alliierten Truppen zu verfolgen und deren Basis Koblenz abzuschneiden, zögerte Custine jedoch, wodurch der König von Preußen Gelegenheit fand, seine Verluste auszugleichen und Frankfurt gegen Ende des Jahres den Franzosen wieder zu entreißen.
Daß bei dieser Auseinandersetzung die Kurpfalz neutral geblieben war, machte auf Custine und seine Soldaten keinen Eindruck. Der Kurfürst Karl Theodor war nach Kräften bemüht gewesen, sich aus dem Krieg herauszuhalten, den Preußen und Österreicher gemeinsam gegen das revolutionäre Frankreich führten. Dieses Vorhaben war jedoch im Ergebnis sinnlos, da sich beide Kriegsparteien um die pfälzische Neutralität in keiner Weise kümmerten.
b. Das Kriegsjahr 1793 und das Hauptquartier Edighofen:
Am 17. Januar 1793 wurde Ludwig XVI. in Paris zum Tode verurteilt und bereits am 21. Januar hingerichtet. Ihre Hauptaufgabe sahen die Alliierten für dieses Jahr darin, die Franzosen aus Belgien, wo Dumouriez im November 1792 einen entscheidenden Sieg errungen hatte und nun Holland bedrohte, zu verdrängen und am Rhein die Festung Mainz wieder in deutsche Hand zu bringen. In der Tat gelang es dem Herzog von Sachsen-Coburg, Belgien zurück zu erobern (Schlacht von Neerwinden am 18. März 1793). Mainz wurde am 15. Hatte 1793 von preußischen, hessischen und österreichischen Truppen eingeschlossen. Kurz zuvor hatte sich Custine auf Landau zurückgezogen.
Um Entsatzversuchen der Franzosen vorzubeugen, wurde unter dem Herzog von Braunschweig ein Observationskorps in die Linie Edenkoben-Kaiserslautern vorgeschoben, an dessen linken Flügel sich österreichische Truppen unter General von Wurmser anschlossen, die in Stärke von 20 000 Mann nebst 6 000 Condéern und 7 000 Mann schwäbischer Kreistruppen am 1. April über den Rhein gegangen waren. Am rechten Flügel stand der Erbprinz von Hohenlohe-Ingelfingen in der Umgebung von Kaiserslautern. Der Herzog von Braunschweig nahm sein Hauptquartier in Edenkoben. Hinter dieser Front stand ein Reservekorps, bei dem sich der preußische König (Hauptquartier in Guntersblum) befand. Bei Trier stand ein Zwischenkorps, welches die Verbindung zu der am Niederrhein stehenden K.K. Armee des Prinzen von Coburg aufrecht zu erhalten hatte. Mehrfache Versuche Custines bzw. seines Nachfolgers Beauharnais, Mainz zu entsetzen, führten zu keinem Erfolg.
Während des zweiten Kriegsjahres trat Edenkoben – oder Edighofen, wie es damals genannt wurde - mehrfach in das Blickfeld. Hier befand sich ab 25. April das Hauptquartier des Herzogs von Braunschweig. Dieser erkundete von hier aus persönlich die zur Verteidigung bestimmte Linie Weyher - Rhodt - Hainfeld und belegte Edenkoben mit drei Infanterie-Bataillonen und einer halben schweren Batterie. Auf seinen Befehl wurde etwa dort, wo sich heute der Bahnhof befindet, ebenfalls eine Batterie in Stellung gebracht, wobei die nach Edesheim führende Straße abgegraben werden mußte. Auch König Friedrich Wilhelm II. nahm vorübergehend in Edenkoben Quartier, wo er am 28. April unter dem Geläute aller Glocken seinen Einzug nahm, und im Wimpfen’schen Hause wohnte.
Da der Herzog im Juni in Erfahrung gebracht hatte, daß die Franzosen größere Angriffe zum Entsatz von Mainz beabsichtigten, die den Stellungen von Kaiserslautern gelten sollten, nahm er eine allgemeine Verschiebung der Truppen nach rechts vor. Demzufolge bezog der Erbprinz von Hohenlohe-Ingelfingen Stellungen bei Ramstein-Hohenecken, während der Herzog in die bisherigen Stellungen Hohenlohes einrückte. Wurmser, der inzwischen Verstärkungen erhalten hatte, mußte obwohl er ins Elsaß vordringen wollte, ebenfalls Stellungen um Edenkoben übernehmen.
General von Wurmser ließ die durch die Preußen geräumten Stellungen von dem General von Hotze übernehmen, dem außer der zurückgebliebenen preußischen Brigade von Thadden sechs Infanterie-Bataillone und fünf Kompagnien Rotmäntel (eine besonders gefürchtete österreichische Truppe) zur Verfügung standen.
Nach mehrfachen Durchbruchsversuchen unternahm General Beauharnais auf Drängen des französischen Nationalkonvents am 19. und am 21. Juli 1793 letzte allgemeine Angriffe mit der Rheinarmee, um Mainz zu entsetzen. Am 21. Juli wollte er von Annweiler her über Ramberg und das Modenbachtal Hotzes rechten Flügel umklammern und nach Neustadt vorstoßen. Bei Ramberg riegelten jedoch preußische leichte Truppen den Bergpfad ab, unterstützt von Rotmänteln und einigen Kompagnien des Regiments von Kleist und hielten hier drei Tage stand. Dann zwang sie der an Kräften weit überlegene Feind zum Rückzug in das Modenbachtal. Hier wurde erneut nachdrücklich Widerstand geleistet, doch schließlich mußte auch dieses Tal aufgegeben und infolgedessen auch die östlich anschließende Edenkobener Stellung vorübergehend geräumt werden.
Als dann aber Mainz am 23. Juli 1793 endlich fiel und damit weitere Entsatzversuche der Franzosen zwecklos waren, gingen letztere wieder in ihre Ausgangsstellungen zurück.
Zu Beginn des August überschritt General von Wurmser (geboren 1739; er diente in Württemberg und Rußland und trat 1778 in kaiserliche Dienste; gefallen ist er am 25.9.1799) in Verfolgung seines ursprünglichen Plans, das Elsaß anzugreifen, die Queich, um sich eine günstige Ausgangsposition für die Säuberung des Bienwaldes und für den späteren Angriff auf die Weißenburger Linien zu verschaffen.
Zu diesem Zweck erbat er preußische Unterstützung, die dadurch erfolgte, daß das dem unmittelbaren Befehl des preußischen Königs unterstehende Korps in die von Wurmser geräumte Edenkobener Stellung vorrückte. Der König nahm Quartier in dem Anwesen des Herrn von Täuffenbach (der kurpfälzische Rat und Oberschultheiß von Täuffenbach hatte sich schon 1792 bei den Franzosen dadurch verhaßt gemacht, daß er längere Zeit Emigrierte begünstigt und in der Umgebung von Edenkoben untergebracht hatte. Die Franzosen nahmen später immer wieder die angebliche Begünstigung von Emigranten als Grund für Requisitionen und Erpressungen), und verlegte auch sein Hauptquartier nach Edenkoben, wo er bis Ende September verblieb. Die Preußen wollten zunächst die österreichischen Operationspläne aus Wien abwarten und sich zuvor nicht auf größere Operationen einlassen. Da der Plan jedoch auf sich warten ließ, erwogen die Preußen von sich aus gegen die Saar vorzugehen, um nicht die militärisch günstige Jahreszeit verstreichen zu lassen. Nach dieser Planung sollte General von Wurmser „die Gegend zwischen dem Rhein und dem Dorfe Edighofen, nach dem Gebirge zu, zu verteidigen und sich dabei allein auf die Defensive zu beschränken haben... Die preußischen Truppen werden ihren linken Flügel an Edighofen setzen und bei ihrem Abmarsch von da ihre Linien quer durchs Gebirge, längs dem Herzogtum Zweibrücken und so fort bis Saarlouis ausdehnen.“ Diese Planung fand jedoch keine Unterstützung bei den Österreichern.
Immerhin rückte der Herzog von Braunschweig am 11. August 1793 bis Pirmasens vor. Wurmser griff am 20. August die französischen Stellungen im Bienwald an und warf die Franzosen über die Lauter zurück, er versuchte sogar am 6. September - freilich mit unzureichenden Kräften - den linken Flügel der französischen Rheinarmee, die immer noch hinter den Weißenburger Linien stand, zu umgehen, um dadurch die feindlichen Stellungen an der Lauter zum Einsturz zu bringen und die Verbindung zur französischen Moselarmee zu zerreißen. Nach anfänglichem Erfolg scheiterte dieser Versuch, zumal seitens der Preußen keine zureichenden Hilfsmaßnahmen getroffen wurden.
Nun traten aber feindlicherseits mehr und mehr ernsthafte Angriffsabsichten zu Tage. Am 12. September wurde die österreichische Front - wenn auch ohne Erfolg - auf der ganzen Linie angegriffen, zwei Tage später erfolgte ein stärker Angriff auf die preußischen Linien bei Pirmasens.
c. Der Kampf um Pirmasens:
Die Preußen hatten unter dem Herzog von Braunschweig bereits im Juni eine allgemeine Truppenverschiebung nach Westen vorgenommen, um den französischen Entsatzversuchen Richtung Mainz zuvorzukommen, und waren um Kaiserslautern konzentriert. Nach der Eroberung von Mainz am 23. Juli und der Beseitigung der Mainzer Republik durch die Alliierten, hatte sich die preußische Observationsarmee weiter vorgeschoben und die ungefähre Linie Neunkirchen, Homburg, Pirmasens, Landau und Germersheim besetzt. Ihr gegenüber standen die Franzosen in den Weißenburger Linien und in der Linie Bundenthal, Saarbrücken, Saarlouis, mit der Festung Bitsch im Rücken und mit befestigten Lagern bei Ketterich, um Hornbach, bei Blieskastel und St. Ingbert.
Im Lager von Hornbach befand sich das französische „Corps de Vosges“. Es hatte die linke Flanke der Rheinarmee zu decken und die Verbindung zwischen der Rheinarmee und der Moselarmee zu sichern. Die Führung hatte seit 5. September 1793 der Divisionsgeneral Moreaux inne. In der Nacht vom 11. auf den 12. September rückte eine starke französische Truppenabteilung aus dem Hornbacher Lager gegen die preußischen Stellungen bei Bottenbach vor, wurde jedoch rechtzeitig durch eine vom Herzog von Braunschweig persönlich geführte Erkundung aufgeklärt, wodurch rechtzeitig Gegenmaßnahmen ergriffen werden konnten. Daraufhin zogen sich die Franzosen nach zweistündigem heftigen Artilleriefeuer gegen die preußischen vorgeschobenen Stellungen in das Hornbacher Lager zurück. Auf Anordnung des Nationalkonvents sollte der Angriff jedoch erneut durchgeführt und der Herzog von Braunschweig mit starken Kräften bei Pirmasens in die Zange genommen werden. So brach also am 13. September der General Moreaux mit 15000 Mann und starker Artillerie gegen 10 Uhr abends aus dem Lager Hornbach auf, in langer Kolonne und bei völliger Dunkelheit. Unweit Pirmasens gliederte sich die ermüdete Truppe in drei Kolonnen, da Moreaux die Absicht hatte, den rechten Flügel der Preußen zu umgehen, beschleunigt die Husterhöhe zu gewinnen und dann die preußischen Linien aufzurollen.
Inzwischen hatte der Herzog Kunde von dem Anrücken der Franzosen erhalten. Er hatte rechtzeitig seine Truppen in die vorgesehenen Stellungen rücken lassen und begab sich sofort zur Husterhöhe, wo er der bereits aufgesessenen Kavallerie den Befehl gab, anzugreifen. Als die Tschirsky-Dragoner daraufhin befehlsgemäß gegen das Dorf Fehrbach vorritten, erhielten sie so heftiges Feuer, daß sie sich wieder zurückziehen mußten. Inzwischen war hinter den Dragonern auch das Kürassierregiment von Borstell aufmarschiert, während die Infanterieregimenter Braunschweig und Prinz Heinrich auf der Husterhöhe östlich der Straße bereit standen. Zum Schutz seiner rechten Flanke entsandte der Herzog das Grenadierbataillon Heinrich, sowie einige Geschütze über den Steinbach in die Gegend des Grünbühls. Nach links entwickelten sich die Schützen des II. Bataillons Braunschweig zu einer Linie vor der Nordseite der Stadt.
Die preußischen Batterien erwiderten zunächst das Feuer der nach und nach in breiter Front aufgefahrenen vierzig feindlichen Geschütze, doch war die beiderseitige Wirkung bei der großen Entfernung nur gering. Der Herzog ließ inzwischen seine Reserven heranrücken und sie hinter der Husterhöhe zu einem zweiten Treffen formieren. Nach etwa zweistündigem Artilleriefeuer stellten die Franzosen plötzlich ihr Feuer ein und rückten nun aus Fehrbach in drei Kolonnen vor, die Generale an Spitze. Als ihnen aber heftiges Artilleriefeuer entgegenschlug, geriet der Angriff ins Stocken. Es entstand ein schlimmes Durcheinander. Alles suchte an den Hängen Schutz, eine Kolonne drückte auf die andere. Nur mit Mühe gelang es den Führern, die Truppe zum weiteren Vorgehen zu veranlassen.
Als Herzog von Braunschweig bemerkte, daß am linken Flügel seiner Aufstellung die Tschirsky-Dragoner langsam zurück wichen, führte er zum Schutz seiner linken Flanke persönlich ein Bataillon auf die westliche Seite der Straße hinüber, zugleich ließ er mehrere Geschütze den Gegner mit Kartätschen beschießen. Damit brach der feindliche Angriff auf dieser Seite völlig zusammen. Anders die Lage auf dem rechten Flügel der Preußen. Dort rückte die Kavallerie der rechten Feindkolonne gegen die Stadt Pirmasens vor, und geriet hierbei in eine Attacke der Tschirsky-Dragoner, welche aber zurückgeworfen wurde. Feindliche Infanterie folgte gegen die Stadtmauern und drängte zum Neuen Tor nach. Doch erhielt sie in diesem Augenblick plötzlich Artilleriefeuer, zugleich wurde sie in der linken Flanke von sechs preußischen Bataillonen angegriffen. Das brachte die Entscheidung. Die Truppen fluteten unter dem neu einsetzenden preußischen Artilleriefeuer zurück, von preußischer Kavallerie und von der Infanterie verfolgt. Der preußische Oberbefehlshaber brach jedoch die Verfolgung ab, da hierfür die Kräfte nicht ausreichten, um das feste Lager Hornbach anzugreifen. So blieb der Sieg ungenutzt, und brachte keine Entscheidung.
d. Die weiteren Geschehnisse des Jahres 1793:
Inzwischen hatte sich Wien endlich zu weiteren Operationen entschlossen. Die Pläne sahen vor, daß Wurmser über die Weißenburger Linien in das Elsaß vorstoßen, das preußische Heer dagegen den Feind in der linken Flanke angreifen und aus dem Lager Hornbach werfen sollte. König Friedrich Wilhelm II. teilte am 17. September 1793 dem Herzog von Braunschweig mit, daß er einen Teil seines Korps vorrücken und ein Lager in Nußdorf beziehen sollte. Tatsächlich ließ er denn auch, um österreichische Truppen für den vorgesehenen Angriff auf die Weißenburger Linien freizumachen, die Belagerung Landaus durch preußische Regimenter unter dem Kronprinzen, dem späteren König Friedrich Wilhelm III. übernehmen, der sein Hauptquartier in Böchingen nahm. Er selbst verlegte sein Hauptquartier nach Burrweiler. Am 29. September verließ er, nachdem er noch der Einnahme der Lager von Hornbach und St. Ingbert beigewohnt hatte, das Heer, um sich nach Polen zu begeben. Das Oberkommando übertrug der König dem Herzog von Braunschweig, während der Kronprinz nunmehr das ganze dem König bisher unmittelbar unterstellte Korps übernahm (der preußische Kronprinz leitete die Belagerung Landaus bis Ende November, dann folgte er dem König nach Preußen. Das Belagerungskorps übernahm General von Knobelsdorff).
Wurmser, der seit der Säuberung des Bienwaldes in fortwährenden Kämpfen gestanden hatte, erstürmte am 13. Oktober 1793 die Weißenburger Linien, wobei das preußische Oberkommando erneut sehr darauf bedacht war, die eigenen Truppen möglichst nicht in weitere Operationen zu verwickeln, sondern lediglich Wurmsers rechte Flanke zu decken. Während nun in der Folgezeit die Österreicher auf elsässischem Boden kämpften und der preußische Kronprinz Landau belagerte, war Edenkoben zum Etappenort geworden. Inzwischen ließ der Kronprinz, um Landau zur Übergabe zu zwingen, dieses vom 28. ist 31. Oktober aus drei Batterien beschießen, allein der Zweck wurde nicht erreicht, da Bevölkerung und Besatzung ausharrten und auf Entsatz hofften. Der Herzog von Braunschweig versuchte vergeblich durch Handstreich am 17. November die Feste Bitsch zu nehmen, der Versuch scheiterte jedoch unter schweren Verlusten. Während die Preußen nun in die Winterquartiere abrückten, wurden sie von den nachrückenden Franzosen am 28., 29. und 30. November 1793 bei Kaiserslautern angegriffen.
e. Die Kämpfe bei Kaiserslautern:
Als der junge General Hoche den Oberbefehl über die französische Moselarmee übernommen hatte, brannte er darauf, die Preußen anzugreifen. Er ließ deshalb am 17. November die Moselarmee vorrücken und stieß für beide Seiten unerwartet auf die in die Winterquartiere abmarschierenden Preußen. Für letztere hatte der Herzog von Braunschweig die Gegend Lauterecken-Kaiserslautern-Annweiler vorgesehen. Am 23. November wurde diese Linie erreicht. Das Hauptquartier des Herzogs wurde nach Kaiserslautern verlegt, in weitem Bogen waren die Vorposten von Lauterecken bis Leimen vorgeschoben.
Hoche hatte zunächst die Fühlung mit den Preußen verloren. Er hatte sie in Pirmasens vermutet und setzte sich, als er seinen Irrtum erkannt hatte, auf Kaiserslautern in Bewegung. Seine Dispositionen waren so getroffen, daß Taponier über Landstuhl marschieren und den Gegner in Front und linker Flanke packen sollte, während er selbst mit der Hauptarmee die rechte Flanke zu umklammern gedachte, Ambert aber über Otterbach dem Gegner in den Rücken fallen sollte. Dem Herzog war jedoch der Anmarsch gemeldet worden. Er ließ deshalb sogleich die vorgesehenen Stellungen besetzen.
Hoche hatte beim Vormarsch infolge der schlechten Wegeverhältnisse größte Schwierigkeiten zu überwinden, insbesondere fuhr sich die Artillerie in den sumpfigen Niederungen fest. Am 28. November abends hatten seine Truppen folgende Positionen inne: Ambert lagerte am linken Lauterufer bei Sambach, die Hauptkolonne befand sich bei Siegelbach und Taponier in den Waldungen westlich der Galgenschanze. Auf preußischer Seite stand General Kalckreuth bei Morlautern, Kalckstein in drei Treffen auf dem Kaiserberg und der Herzog von Weimar in den Schanzen auf dem Galgenberg. Der Herzog von Braunschweig verbrachte die Nacht im Biwak Regiments in der Hauptstellung und erwartete für den folgenden Morgen den Hauptangriff.
In der Tat hatte Hoche hierzu seine Vorbereitungen getroffen. Noch in der Nacht ließ er am Maienberg (bei Erlenbach) sechzehn schwere Geschütze in Stellung bringen, die den Übergang seiner Truppen über die Lauter decken sollten.
Um 7 Uhr früh entbrannte der Kampf. Die Franzosen überschritten die Lauter und schwenkten jenseits des Lauterbachs nach Süden ein. Auf die entsprechende Meldung des Generals Kalckreuth hin begab sich der Herzog persönlich nach Morlautern und nahm auch gleich Verstärkungen mit. Um Kalckreuths Truppen dem mörderischen Feuer vom Maienberg zu entziehen, ließ er sie aus dem Otterbachtal auf die Hochfläche zurückgehen. Hier marschierte Bataillon neben Bataillon in langer Reihe auf, der rechte Flügel durch Kavallerie gedeckt. Indessen drang der Feind vor und brachte auf dem Osterberg (unweit Morlautern) sechsundzwanzig schwere Geschütze in Stellung, unter deren Feuer es ihm gelang, sich der Stellung der Preußen zu nähern. Am rechten Flügel stieß Hoche jedoch bei dem Versuch, von Erlenbach her den Flügel zu umklammern, auf die preußische Kavallerie, die sogleich zur Attacke anritt und den Gegner zusammenhieb. Auch die Angriffe vom Ruhetal und vom Osterberg her scheiterten am Feuer der Preußen, und insbesondere durch eine Attacke sächsischer Reiter unter persönlicher Führung des Herzogs. So ging der Tag für Hoche erfolglos zu Ende. Aber erst in den Abendstunden verstummte nach und nach der Kampflärm. Der Herzog, selbst leicht verwundet, ergriff für die Nacht alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahmen.
Kaum begann der Morgen des 30. November zu grauen, als auch schon der Kampf von neuem begann. Es gelang den Franzosen, den Bornberg (östlich von Erlenbach) zu besetzen, doch wurden sie von sächsischen Bataillonen alsbald wieder zurückgeworfen und im Nachstoß sogar vom Buchberg verjagt. General von Kalckreuth wurde hierbei verwundet. Hoche sah nun von erneuten Angriffen ab, da sich bei seinen Truppen bedenklich nachlassende Kampfeslust, vor allem aber erheblicher Munitionsmangel einstellte. Trotz heftigen Nachdrängens des Gegners gelang es ihm aber, beim Zurückgehen die Ordnung leidlich zu wahren und insbesondere seine Geschütze zu retten.
Inmitten dieser Geschehnisse erhielt der Herzog die Meldung, daß die Galgenschanze mit starken Kräften angegriffen würde. Er brach sofort mit entbehrlichen Kräften auf, dem Herzog von Weimar zu Hilfe zu eilen, der von Taponier mit starken Massen umfaßt zu werden drohte und vom Lämmchesberg durch Artillerie heftig beschossen wurde. Gerade noch zur rechten Zeit - da sich die Bataillone bei den mehrfachen Angriffen der Franzosen schon verschossen hatten und zurückgingen - griffen die Verstärkungen in den Kampf ein, wodurch der Gegner schließlich gezwungen wurde, in die Wälder zurückzuweichen. Gegen drei Uhr verstummte aber auch hier der Kampflärm, Hoche hatte sich genötigt gesehen, auf der ganzen Linie den Kampf abzubrechen. Am nächsten Morgen war er verschwunden, jedoch bereits mit neuen Plänen und auch Weisungen, nämlich denen, nunmehr beim Entsatz von Landau entscheidend mitzuwirken. Der Herzog von Braunschweig sah unverständlicherweise von einer Verfolgung ab. Neue Risiken wollte er eben nicht eingehen, da der Winter vor der Tür stand.
f. Landau wird entsetzt:
Indessen hatten die Franzosen vom Nationalkonvent strengsten Befehl erhalten, Landau zu entsetzen. “Landau ou la mort“, hieß die Parole. Daher galt es, zunächst Wurmser aus dem Elsaß zu verjagen, nachdem man ihn durch fortgesetzte Angriffe mehr und mehr geschwächt und zermürbt hatte. Seine Stellungen waren allmählich unhaltbar geworden. Es gelang dem Gegner, dessen Stärke sich nach der Vereinigung mit Hoche’s Moselarmee auf 90000 Mann belief, mit Todesverachtung am 22. Dezember die Redouten von Reichshofen und Wörth zu stürmen und die österreichischen Linien von Fröschweiler zu durchbrechen. Im letzten Augenblick hatte der Herzog von Braunschweig, der über Edenkoben und Landau nach Bergzabern geeilt war, versucht, die Lage zu retten, noch es war bereits zu spät. Am 26. Dezember wurden Wurmser’s Truppen am Geisberg bei Weißenburg geschlagen. Der österreichische Oberbefehlshaber sah am Ende nur noch die Möglichkeit, auf der Linie Germersheim-Philippsburg über den Rhein zurückzugehen, um die Trümmer seines Heeres in Sicherheit zu bringen. Auch die preußische Armee, deren Führung die Hoffnung auf einen wenigstens leidlichen Ausgang dieses Feldzuges aufgegeben hatte, mußte jetzt den Rückzug antreten und die Belagerung Landaus aufheben. Am 27. Dezember 1793 hielt General Hoche, nunmehr Generalissimus beider Armeen, unter dem Jubel der Bevölkerung seinen Einzug in die befreite Festung.
So hatte denn auch dieses Kriegsjahr einen bösen Ausgang genommen. Der Herzog von Braunschweig reichte noch an dessen Ende sein Entlassungsgesuch ein und bat darin den König, das Oberkommando im neuen Jahre einem Manne anzuvertrauen, der „plus de bonheur et plus de forces“ besitze als er. “Die Gründe”, schrieb er, „die mich zwingen, meine Abberufung zu erbitten, sind auf die von mir gemachte unglückliche Erfahrung begründet, daß der Mangel an Übereinstimmung, die Selbstsucht und der Geist der Kabale unausgesetzt alle getroffenen Maßregeln vernichtet und die von den vereinigten Armeen gemeinschaftlich getroffenen Dispositionen vereitelt haben.“ Offenbar meinte er insbesondere die Weigerung Wurmsers, während des Winters hinter die Sauer zurückzugehen. An des Herzogs Stelle trat alsbald der alte Feldmarschall von Möllendorff (am 18. Januar 1794 wurde Wurmser nach Wien zurückberufen, um weitere Zwistigkeiten zwischen ihm und dem preußischen Oberkommando zu verhindern).
g. Der Winter 1793/94:
Den zurückweichenden Truppen der Alliierten waren die republikanischen Scharen auf dem Fuße gefolgt, denen sich die berüchtigten Entleerungskommissionen angeschlossen hatten, die „unabhängig von den Befehlshabern der republikanischen Truppen diesen schauderhaften Entschluß (der Ausleerung der Pfalz) vollstrecken sollten“. Mit welcher Härte vorgegangen wurde, sei am Beispiel von Edenkoben geschildert. Auch hier traten drei Vertreter der ‘Ausleerungskommission’ in Tätigkeit, die von der Gemeinde Lieferungen und Geldleistungen ungeheuerlichen Umfangs forderten. Der Gerichtsschreiber Hügler berichtet, am 16. Februar 1794 sei der Präsident der Ausleerungskommission in höchsteigener Person erschienen und habe aus der katholischen Kirche alles, was irgend von Wert, entführt. Die Hostien habe man zerstreut und zertreten. Am nächsten Tag seien vom Turme der reformierten Kirche zwei Glocken, die eine von 18 und die andere von 12 Zentnern, herabgenommen worden. „Die größte“, fährt er fort, „samt der Uhr wurden auf vieles Bitten gerettet. Die beiden Glocken der katholischen und der lutherischen Kirche von je 170 Pfund wurden ebenfalls herabgeworfen und weggeführt.“ Alle drei Kirchen seien alsdann geräumt und als Magazine verwendet worden. Am 8. März sei dann gleich eine ganze Schar“ von Kommissaren in Edenkoben eingeschwärmt. Man habe bei jeder Gelegenheit abscheulich auf den Kurfürsten von dar Pfalz und auf seine Beamten geschimpft und habe überall die Zimmerwände und Böden aufbrechen lassen, um verstecktem Geld und Wertsachen nachzuspüren. Auch habe man allen Wein abgeführt. An der Wohnung des Oberschultheißen von Täuffenbach sei alles Holzwerk im Innern herausgebrochen und dieses für die dem Haus gegenüber angelegte Schnapsbrennerei verwendet worden. Am 19. April schließlich wären dann vor dem Rathause alle Bilder, Fahnen und Zeichen „der früheren Unterdrückung und Knechtung“ verbrannt worden. Unter wildem Getümmel habe man sodann den Freiheitsbaum errichtet.
Während dieser Zeit lag das preußische Heer in den Ortschaften zwischen Oppenheim und Bingen in Winterquartieren, von wo aus stärkere Vorposten und Patrouillen, die ständigen Plänkeleien und Überfälle durchzuführen und durchzustehen hatten, weit vorgeschoben waren. Einer der Tätigsten war der Obrist Blücher, der zu Beginn des Jahres 1794 mit seinen Truppen Quartiere um Alzey herum bezogen hatte (Das in Pommern garnisonierende Regiment, dem Blücher zunächst als Bataillonskommandeur angehörte, hatte erst am 17. November 1792 Marschorder erhalten und war im Februar 1793 auf den damaligen Kriegsschauplätzen eingetroffen. Das erste Bataillon, das Blücher zu jener Zeit kommandierte, machte den Feldzug in den Niederlanden mit, während das zweite Bataillon zur Armee des Herzogs von Braunschweig stieß. Erst im Januar 1794 wurden die beiden Bataillone unter dem Kommando Blüchers wieder vereinigt).
Blücher erzählt in seinem Kampagne-Journal u.a., er habe damals eine Eskadron seines Regiments nach Offenheim vorgeschoben gehabt, um sich in der linken Flanke vor Überraschungen zu sichern. Diese Eskadron sei aber fast Nacht für Nacht vom Gegner alarmiert worden, da dieser von Morschheim her im Schutze des Waldes bis nach Offenheim vorgefühlt habe. Blücher hatte sich daher entschlossen, diesem Treiben kurzerhand ein Ende zu setzen. Zu diesem Zwecke wurde ihm ein Füsilierbataillon und eine Jägerkompagnie zugeteilt worden. Blücher berichtet selbst: „Der Feind stand mit 800 Mann Infanterie und 80 Mann Kavallerie in Morschheim und hatte in dem vor Offenheim liegenden Wald einen Vorposten von 200 Mann Infanterie; diesen mußte ich zuerst zu überwältigen suchen. Ich näherte mich demselben mit möglichster Stille, ließ dann mein Detachement Halt machen und wies nun einem jeden seinen Platz an.“ Die Füsiliere und Jäger ließ er mit größter Vorsicht die feindlichen Posten umzingeln, während er sich selbst mit drei Husareneskadrons in der Nähe des Waldes gedeckt aufstellte, „um so à porté zu sein, daß wenn der Feind sich aus demselben über die Plaine auf Morschheim zurückziehen sollte, ich ihn attackieren könnte”. Der Überfall gelang. Die Franzosen hatten sich, ohne etwas von der Nähe des Gegners zu ahnen, ohne Sicherungen zur Ruhe niedergelegt. Da tauchten plötzlich die Füsiliere aus der Dunkelheit auf. Was sich von den Franzosen noch davonmachen konnte, eilte auf Morschheim zurück. Nun aber drang Blücher „mit zwei Eskadrons auf sie ein, der größte Teil wurde niedergehauen und es entkam kein Mann“. Gleich hernach kam es am Dorfeingang zu heftigen Kämpfen. „Der Feind ... machte ein lebhaftes Feuer, unsere Füsiliers, die, um das Dorf geschwind zu erreichen, sich an die Steigbügel der Husaren angefaßt hatten, erwiderten solches und die Wagen (mit denen der Dorfeingang verrammelt war) wurden aus dem Wege geräumt ... Es entstand eine wahre Massacre; der Feind schoß aus Fenstern und Läden und wollte sich auf dem Kirchhof setzen; ich eilte noch mit 1 Eskadron zum Soutien ins Dorf, wir warfen alles über’n Haufen.“ Solche Überfälle und Attacken, wie von Blücher berichtet, erfolgten auch weiterhin überall bis in den Mai hinein.
Inzwischen war an die Stelle des Herzogs von Braunschweig im Oberkommando des Heeres der siebzigjährige Feldmarschall von Möllendorf (Wichard Joachim Heinrich v. Möllendorf, geb. 7.1.1724, gestorben 28. 1. 1816. 1746 ernannte ihn Friedrich d. Gr. zum Kapitän im Regt. Garde. Als solcher focht er bei Roßbach und bei Leuthen, woselbst er für die Wegnahme des Dorfes den Orden pour le mérite erhielt. 1758 wohnte er als Kommandeur des III. Batl. Garde dem Überfall von Hochkirch bei. Von Möllendorf stand diesem Kriege am Rhein, der nach seiner und der Anschauung einflußreicher Kreise in Potsdam nurmehr im Interesse Österreichs geführt wurde, völlig ablehnend gegenüber. Er hätte am liebsten gesehen, wenn Preußen jetzt schon aus der Koalition ausgeschieden wäre und sich ganz seinen Interessen im Osten zugewendet hätte. So wollte er denn auch nichts von größeren Operationen des preußischen Heeres wissen. Allerdings hatten sich Großbritannien und Holland durch den Haager Traktat vom 19. April 1794 verpflichtet, monatlich 50 000 Pfund Sterling an Subsidien zu zahlen. Vorerst also mußte wenigstens der Schein gewahrt und der Krieg fortgesetzt werden.
h. Die Schlacht bei Otterbach - der Angriff auf das Korps Ambert am 23. Mai 1794:
Da die Unterhandlungen über die Subsidienzahlungen sich monatelang hinzogen, blieb das preußische Heer bis in den Mai hinein untätig in den Winterquartieren. Die preußisch-sächsische Armee in Stärke von 55 000 Mann stand zwischen Kreuznach und Guntersblum. Der K.K. General von Blankenstein stand mit einem schwachen Korps Österreicher in Trier und sollte die Verbindung mit Luxemburg und den Niederlanden aufrecht erhalten, wo sich etwa 161 700 Mann unter dem Prinzen von Coburg befanden. Am 16. Mai endlich fand in Mainz zwischen dem Feldmarschall von Möllendorf, mehreren hinzugekommenen preußischen Ministern und dem vom Reichsfeldmarschall, dem Herzog von Sachsen-Teschen, hinzu beorderten Generaladjutanten Freiherrn von Seckendorf eine Besprechung und Beratung über die zu unternehmenden Operationen statt. Es galt, den Feind hier am Oberrhein mit Nachdruck anzugreifen, um so das Abziehen französischer Truppenteile nach der niederländischen Front zu verhindern. Die ursprünglichen Planungen, den Feldzug im Norden zu eröffnen und das preußische Heer zum Flankenangriff gegen die französische Nordarmee und hernach zum gemeinsamen Vorstoß auf Paris anzusetzen, hatten im preußischen Hauptquartier schroffe Ablehnung gefunden. Der neue Plan fand jedoch Möllendorfs zögernde Zustimmung; er erklärte sich einverstanden, zugleich mit dem Hauptschlag, der gegen das Ambert’sche Korps bei Kaiserslautern spricht sein sollte, nach rechts die Verbindung zu den Österreichern in Trier zu sichern und links in der Rheinebene den Feind durch den Erbprinzen von Hohenlohe-Ingelfingen zu binden. Sein Hauptquartier verlegte er nach Kirchheimbolanden. Der 23. Mai wurde zu einem blutigen Tage, nicht nur für die Franzosen bei Kaiserslautern, sondern auch am Rehbach für die an Hohenlohe in der Rheinebene angelehnten Österreicher unter dem Fürsten Hohenlohe-Kirchberg.
Schon am frühen Morgen des 23. Mai wurde die erste Linie der Franzosen bei Otterbach angegriffen, um die feindliche (weiter S. 34) +++++
i. Gefechte um Frankenthal 1794:
Nachdem gegen Ende des Jahres 1793 der K. K. General Dagobert von Wurmser nach anhaltenden, blutigen Kämpfen aus dem Elsaß verdrängt und gezwungen worden war, sich auf das rechte Rheinufer zurückzuziehen, mußte infolgedessen auch die preußische Armee die Belagerung Landaus aufgeben und den Rückzug auf Mainz antreten. Der preußische Oberkommandierende, Herzog Karl Ferdinand von Braunschweig, hatte daraufhin seinen Abschied erbeten. An seine Stelle war der alte Generalfeldmarschall von Möllendorf getreten, der diesem Kriege am Rhein von vorneherein ablehnend gegenüberstand. Er wollte sich deshalb auch 1794 nicht auf irgendwelche größere Operationen einlassen und verschwendete die Zeit mit Besprechungen und Verhandlungen bis in den späten Mai hinein. Während all dieser Monate lag das preußische Heer in den verstreuten Ortschaften zwischen Oppenheim und Bingen in engen Winterquartieren und hatte sich gegen Überraschungsangriffe der Franzosen durch stärkere, vor allem aus Husaren und leichten Fußtruppen (Jägern und Füsilieren) zusammengesetzten Detachements gesichert.
Diese hatten naturgemäß ständige Plänkeleien und Überfälle zu bestehen, bzw. durchzuführen. Einer der tätigsten „Vorpostenkommandeure“, der damalige Husarenobrist Blücher, hat in seinem Kampagne-Journal ausführlich und packend von solchen Überfällen und „Neckereyen“ erzählt, die sich in der Umgegend von Alzey zur damaligen Zeit abgespielt haben. Den Anschluß an Blüchers linken Flügel hatte das Vorpostendetachement des Generals von Wolfrath, das ebenfalls aus Husaren und leichten ‘Truppen bestand und in der Gegend von Worms postiert war.
Bei dem allgemeinen Rückzug im Dezember 1793 war Frankenthal, das zu dem Wolfrathschen Abschnitt gehörte, unbesetzt geblieben und den nachdringenden Franzosen überlassen worden, die denn auch den Einwohnern mit Plünderungen und „Entleerungen“ bald übel zusetzten. Ende Januar 1794 aber räumten sie unerwarteterweise die Stadt wieder, da zu dieser Zeit eine Neugruppierung der Rhein- und Moselarmee durchgeführt wurde. Von nun ab erschienen bald französische, bald preußische Patrouillen an den Toren, und nicht selten kam es auch zu Scharmützeln, wenn just Streifen beider Parteien dort zusammentrafen. Im allgemeinen handelte es sich dabei aber meist nur um kleinere Raufereien, bis dann am 1. Mai 1794 sich doch ein ernsteres Gefecht entwickelte. Ich zitiere hier einige Sätze aus Remlings „Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792 bis 1798:
„Am Morgen des 1. Mai schlugen sich die Freihusaren des Regiments Wurmser (also Österreicher) wieder mit einem Haufen feindlicher Kavallerie zwischen Mundenheim und Oggersheim herum, während ein anderes feindliches Korps sich in Frankenthal und der umliegenden Gegend mit Brandschatzen und Plündern beschäftigte. Die Tore von Frankenthal waren bei Ankunft der Franzosen geschlossen, sie sprengten diese daher mit Kanonen. Der schwache preußische Posten daselbst mußte sich zurückziehen und einige Gefangene zurücklassen. Schon morgens 4 Uhr kam die Nachricht nach Worms, daß die Feinde in vollem Anzuge gegen Frankenthal seien. Die Husaren des Regiments “Wolfrath“ rückten gleich vor ... Die Franzosen hatten, etwa 6000 Mann stark, in drei Kolonnen die sämtlichen Vorposten der Preußen angegriffen. Eine Kolonne zog gegen Mutterstadt, um die Österreicher in der Rheinschanze zu beobachten. Eine andere Kolonne nahm ihre Richtung gegen Frankenthal und Worms. Hierbei kam es zu einem heftigen Scharmützel. Die Preußen verloren 7 Husaren, einer derselben wurde gefangen. Dagegen wurden 10 Franzosen von den Preußen gefangen und 13 Pferde eingebracht. Die Fliehenden wurden von den Husaren des Regiments ,Wolfrath‘ bis nach Eppstein verfolgt.“
Das weitere kriegerische Geschehen jener Zeit weist folgende Entwicklung aus. Noch manchen Tag dieses Maimonats 1794 verlebten die Frankenthaler Bürger in Ängsten und Sorgen, da die Franzosen noch mehrfach in die Stadt zurückkamen, um Nahrungsmittel und Futter zu requirieren. Schließlich aber rückten preußische Truppen, nachdem am 16. Mai Möllendorf mit Vertretern der österreichischen Armee entsprechende Entschlüsse gefaßt hatte, aus ihren Winterquartieren vor und befreiten Frankenthal vorerst aus seinen Nöten. Es galt nämlich, das französische Korps Ambert bei Kaiserslautern in die Zange zu nehmen, zugleich rechts die Verbindung zu den Österreichern in Trier zu sichern und links in der Rheinebene den Gegner zu binden. Doch leider kam schon im September der böse Rückschlag. Vom 20. bis 23. Oktober erfolgte der neuerliche Rückmarsch des Heeres an und sogar über den Rhein und wenig später gar das Ausscheiden Preußens aus der Koalition.
Ein preußischer Kriegsteilnehmer beschreibt in seinen Erinnerungen an jenen letzten Rheinübergang des Möllendorfschen Heeres und setzt hinzu : „Selbst der General Wolfrath, der die braunen Husaren und leichten Truppen kommandierte, sagte beim Übergang: Es ist gut, daß ich auch einmal zur Ruhe komme, denn meine Kräfte reichen nicht hin, noch länger als drei Jahre hindurch gewissermaßen die Feldwache zu haben.“ Blücher würde wohl anders gesprochen haben. (aus: Schütte, Ludwig: Ein Ölgemälde von den Kämpfen um Frankenthal 1794, in: Pfälzer Heimat 1968, S. 138 / 139).
j. Blücher, der General „Vorwärts“ in der Pfalz:
Gebhard Leberecht Blücher, Fürst von Wahlstatt (1742-1819), der legendäre Haudegen und volkstümlichste Held der Deutschen in den Befreiungskriegen erlebte eine höchst seltsame Karriere: Mit 19 Jahren preußischer Kornett, eben 31 Jahre alt aber von Friedrich dem Großen mit dem Wunsch, er möge „zum Teufel gehen“ aus der Armee verabschiedet, kommandiert er, von des ungnädigen Königs Nachfolger wieder in den Dienst genommen, als 52jähriger ein Husarenregiment im Koalitionskrieg gegen die französischen Revolutionsheere. In vorderster Front nahm er, 64 Jahre alt, 1806 an der verhängnisvollen Schlacht von Auerstedt teil und gewann schließlich, nun 73 Jahre alt, als preussischer Oberbefehlshaber und Feldmarschall bei Waterloo die letzte entscheidende Schlacht gegen Napoleon.
Der Draufgänger mit Temperament, einem unbeugsamem Willen und prächtigem Optimismus begabt, hat trotz seiner mangelhaften Schreibkünste umfangreiche Korrespondenz geführt und auch ein „Kampagne-Journal“ der Jahre 1793 und 1794 geführt, das detailliert über den Feldzug in der Pfalz berichtet. Diese Erinnerungen, die mit dem „Marsch an den Rhein“ im Spätjahr 1792 beginnen und dem „Frieden von Basel“ im April 1795 enden, schildern über viele Seiten in die militärischen Ereignisse auf dem pfälzischen Kriegsschauplatz während des Sommers 1794.
Die Verbündeten wollten damals - um nach dem „Plünderwinter“ der Franzosen, der den Pfälzern so viel Leid und Lasten gebracht hatte, eine Entscheidung erzwingen - erneut zur Saar und weiter nach Frankreich rücken. Feldmarschall von Möllendorff sollte dem preußischen rechten Flügel über Kaiserslautern, der Prinz von Hohenlohe den linken, österreichischen über Dürkheim nach Süden führen. Blüchers Husaren, die durch drei Infanterie-Bataillone und zwei Jägerkompanien verstärkt waren, sollten zwischen den beiden verbündeten Armeen operieren und sie - so der Plan - „ miteinander verbinden“. Am 23. April 1794 begann der Vormarsch.
Blücher, der am Morgen dieses Tages gegen Frankenstein vorrückte, traf dort auf erbitterten Widerstand: „Die Chaussee war auf beiden Seiten vergraben und verhauen, hinter dem Verhau rechts vor Frankenstein stand ein starker feindlicher Infanterieposten, ich ließ denselben durch Jäger und Schützen angreifen und nach Frankenstein hineinwerfen. Der Ort selbst war nicht anzugreifen, und da meine Bestimmung übrigens auf die Neustadter Straße ging ..., ließ ich, um mir den Rücken zu sichern, einen starken Posten auf der Steige stehen”.
Während sich die Franzosen schließlich in Richtung Neidenfels zurückzogen, kämpften sich die Preußen „höher hinauf“, um Weidenthal zu besetzen. Daß die Einheit aber nach Lage der Dinge auf keinerlei Unterstützung durch andere preußische Truppen rechnen konnte, stellte sich spätestens dann heraus, als Kundschafter mit der Meldung zurückkehrten, es seien zwei feindliche Bataillone im Anmarsch. Nun half nur noch eine List: Blücher hoffte, den französischen Kommandeur täuschen zu können und ritt ihm unter einer Parlamentärsflagge entgegen. Auf Rufweite schrie er dem General Cisée zu, er solle sich am besten auf der Stelle samt seinen Leuten ergeben, da sie ohnehin alle abgeschnitten seien. Ich hoffte um so mehr, daß das geschehen würde, weil er meine Stärke nicht übersehen konnte.“ Glück hatte er mit diesem Versuch freilich nicht, die Aufforderung zur Kapitulation „wurde mit einer Gewehrsalve beantwortet“. So blieb keine andere Wahl, als den Gegner „mit aufgepflanzten Bajonetten anzugehen ... Und da wir auf 30 Schritt an ihm waren, stürzten sich alle mit Geschrei auf denselben los, er wurde über’n Haufen geworfen und völlig en deroute gebracht.“
Während am 25. Mai „bei Tagesanbruch die ganze Gegend mit einem dichten Nebel überzogen“ war, stellten Spähtrupps fest, daß die Franzosen während der Nacht heimlich das Tal geräumt hatten. Blücher nutzte diese überraschende Situation sofort aus: Da seine Vorhut lediglich auf unwesentlichen Widerstand traf, erreichte das Gros der Truppen Neustadt noch vor Einbruch des Abends. Der Gegner hatte sichtlich eine Umgruppierung seiner Kräfte vorgenommenen und neue Bereitstellungsräume erst im Umfeld von Landau „hinter der Queich“ und „auf der Walsheimer Höhe“ bezogen. Die Preußen stießen bis Edenkoben nach, und ihre Vorposten verschanzten sich, als die Verstärkungen aus der Dürkheimer Gegend eingetroffen waren, bei Edesheim und Kleinfischlingen.
Am 28. Mai jedoch gingen die Franzosen, für deren hastigen Rückzug keine schlüssige Erklärung vorliegt, „frühmorgens“ in zwei Kolonnen wieder gegen Edenkoben vor. Auch von Kirrweiler her griff französische Artillerie in das Geschehen ein. Der in diesem Abschnitt kommandierende Prinz von Hohenlohe meinte gar, „man solle sich wohl, wenn man zu sehr gedrängt würde“, auf Neustadt zurückziehen; doch Blücher zog die wagemutige Attacke vor. Für detaillierte Pläne blieb ohnehin keine Zeit: Vier seiner Schwadronen befahl er, hinter einem Flügel versteckt zu halten und „bis zum letzten Augenblick dort zu bleiben.” Er schätzte richtig ein, daß von ihrem Flankenangriff im entscheidenden Augenblick der Ausgang des Gefechts abhängen werde. Die Vorhut führte Blüchers ältester, eben 16jähriger Sohn, der gerade zum Leutnant befördert worden war: „Major von Planitza stürzte mit seiner Eskadron in einen dichten Haufen feindlicher Infanterie und hieb mehrere hundert Mann nieder. Ich forcierte mit den übrigen Eskadrons das Dorf Kirrweiler, woselbst Kanonen und mehrere Ammunitionswagen in unsere Hände fielen; die hinter dem Dorf stehende Infanterie wurde über’n Haufen geworfen; die braunen Husaren und einig Züge des Dragonerregiments von Schmettau stießen zu mir und halfen den Sieg vollkommen machen. Die feindliche Kolonne, völlig in Unordnung gebracht, floh. Wir verfolgten sie bis Fischlingen.“
Die Kunde von diesem Erfolg muß sich rasch bis zum Hauptquartier durchgesprochen haben, denn am 13. Juni erhielt der Oberst Blücher die „angenehme“ Nachricht, daß der König von Preußen „allergnädigst geruht hatten, mich zum Generalmajor und zugleich zum Chef des bisher vakant gewesenen Husarenregiments Graf von der Goltz zu ernennen“.
Damit, so vermerkte der Beförderte, sei „das Ziel meiner Wünsche erreicht.” Die Ruhe entlang der Front hielt während des ganzen Monats Juni an. Der frischgebackene General hatte in Edenkoben Quartier bezogen. Seine Soldaten waren weitgehend in den Weindörfern der Umgebung untergebracht. So lagen zwei Eskadronen in Maikammer, andere Kompanien in St. Martin, und eine gegen Monatsende erreichte Frontbegradigung bezog auch Biwakunterkünfte „auf den Höhen hinter Venningen“ ein. Derweil besetzten aus dem Raum Neustadt anmarschierende Bataillone unter dem Kommando des Generals von Pfau das „Schänzel“ auf dem Stegerkopf am Ende des Edenkobener Tales und bauten Stellungen „auf der Platte im Gebirge“ aus: „Meine Vorposten-Chaine zog sich über Weyher, Hainfeld, Edesheim und links gegen Großfischlingen, wo selbst sie mit der des Generals von Wolfrath in Verbindung stand, die über Freimersheim nach Freisbach ging.” Bezüglich der Lage ist anzumerken, daß z. Zt. der Revolutionskriege durch Mißwirtschaft in den Waldungen der Haingeraide das Gelände am Haardtrand derart abgeholzt war, daß die Umgebung des Schänzel ein baumloses schußfreies Glacis bildete (Müller, Forstamtsassessor: Die Geschichte der pfälzischen Geraidewaldungen, in: Pfälzer Heimatbuch Band I, Hrsg. Pfälzer Waldverein, Neustadt 1988, S. 30)
Daß man sich auf französischer Seite zur Entlastung des Landauer Raumes für eine Änderung der bislang abwartenden Taktik entschlossen hatte, zeigte sich unmittelbar zu Beginn des folgenden Monats: Die Soldaten der Republik rückten am 2. Juli „frühmorgens mit einem starkem Detachement von der Walsheimer Höhe und der Nußdorfer Höhe vor”, drängten die preußischen Vorposten bei Edesheim, Rhodt und Weyher im ersten Anlauf zurück: „Der Feind avancierte bis hinter den links bei Edesheim liegenden Bruch und placierte dort vieles Geschütz... Anfangs schien es nicht, als wenn er wirklich offensive Absichten hätte, bald aber begann von Rhodt und Weyher her seine Attacke, indem er durch mehrere Bataillone Infanterie meine in den Weinbergen zwischen Edenkoben und dem Gebirge postierten Füsiliere und Jäger angreifen ließ.“
Das französische Artilleriefeuer wurde schon bald so stark, daß Blücher mit seinen „reitenden Kanonen... nichts mehr ausrichten konnte und sie daher zurückziehen mußte. „Seine Husaren konnte er „der immer heftiger werdenden Kanonade nicht entziehen, weil ich den Feind verhindern wollte, aus Edesheim zu debouchieren, und ich überhaupt fest entschlossen war, meine Stellung bei Edenkoben zu behaupten; ich mußte daher mit Leidwesen meinen nicht zu verhütenden Verlust an Leuten und Pferden ansehen.“
Für den Augenblick gelang es zwar, den von den Franzosen vorgetragenen Kavallerieangriff gegen Edenkoben abzuschlagen, doch die von den Kundschaftern zugetragene Neuigkeit, der Gegner habe Order vom Pariser Nationalkonvent erhalten, „uns anzugreifen und zu schlagen, es koste, was es wolle”, ließ nichts Gutes erwarten: „Den 12. bemerkte ich schon viele Bewegungen beim Feinde... Gegen Abend ritt ich noch durchs Edenkobener Tal nach dem Jägerposten im Krautgarten, welcher zur Brigade des Generals von Voss gehörte, der unter dem General von Pfau mit auf dem Schänzel stand; der Jägeroffizier sagte mir: er habe verschiedene Trupps vom Feinde am jenseitigen Abhang der Gebirge marschieren sehen, die, so viel sichs bemerken ließe, ihren Marsch nach dem Schänzel zu nähmen; um mich gewisser hiervon zu überzeugen, stieg ich vom Pferde und schlich mich durchs dicke Gebüsch vor; nun konnte ich selbst deutlich sehen, daß eine feindliche Infanteriekolonne nach oben angeführter Richtung in Marsch war. Ich schickte sogleich den Grafen von Goltz zum General Pfau und ließ ihn von meinen gemachten Entdeckungen avisieren mit dem Hinzufügen, daß ich versichert sei, er würde am anderen Morgen angegriffen werden.”
Der erwartete Angriff galt indes nicht nur dem Schänzel, sondern wurde auch am Gebirgsrand gegen Rhodt und Weyher vorgetragen: „Salve um Salve fegte durch die Weinberge, zerfetzte das Laub und hämmerte in die preußischen Barrikaden. Die französischen Soldaten erhoben sich aus der Deckung und rückten in Wellen unter den Kastanien vor.” Es muß ein heißer Tag gewesen sein: „Eine Menge Tote lagen schon hingestreckt ... Der Feind hatte einige Piecen in Gange; jetzt mit meinen wenigen Kanonen noch länger Widerstand zu leisten, wäre Vorwitz und Tollkühnheit gewesen; ich gab solchen daher die Order, sich zurückzuziehen.“ Eine im rechten Augenblick befohlene Attacke, „zu der ich alle Trompeter blasen ließ”, schaffte den bedrängten Verteidigern etwas Luft, und als am Nachmittag gegen 4 Uhr - die Kämpfe hatten den ganzen Tag über getobt - österreichische Verstärkung heraneilte, konnte man sogar den Gegenschlag wagen. Prinz Louis Ferdinand von Preußen „sprang - kaum war dieser Entschluß gefaßt - auch schon vom Pferde, vereinigte seine Infanterie mit der meinigen und stürzte mit der ganzen Linie auf den Feind, welcher in großer Bestürzung floh.“
Allerdings kam dann „gegen 9 Uhr Abends die Hiobsbotschaft: den Franzosen war es nach stundenlangem, zunächst vergeblichem Anrennen gegen die Waldstellungen gelungen, das Schänzel im Sturm zu nehmen. Dieser Erfolg zwang „unsere sämtlichen im Gebirge, auch bei Johanniskreuz und Trippstadt gestandenen Truppen, sich zurückzuziehen.” Damit war eine von Grund auf veränderte Lage entstanden, und der kommandierende Prinz von Hohenlohe sah sich gezwungen, mit seinem Korps ebenfalls nach Norden zurückzuweichen. Blücher, durch diese unangenehme Nachricht „wie vom Blitz getroffen“, erhielt Befehl, mit seinen Truppen die Nachhut zu bilden: „Schon hörte man bei St. Martin, welches ganz in unserem Rücken lag, schießen. „Der triste Marsch dauerte bis in die frühen Morgenstunden des folgenden Tages; erst dann wurde kurze Rast eingelegt. Es galt, Neustadt so zeitig zu erreichen, daß man provisorische Verteidigungsstellungen beziehen konnte, ehe die nachdrängenden Franzosen „aus den Hügeln auftauchten” und wenig später bereits „verschiedene feindliche Kavallerieoffiziere, die wahrscheinlich Kühnheit zeigen wollten, wild auf uns herangesprengt kamen.” Am anderen Morgen - es war der 15. Juli - „rückte der Feind mit einer ansehnlichen Force vor”, während sich das preußische Korps, das „auf den Höhen bei Mußbach” in Schlachtordnung stand, weiteren Kämpfen „durch Zurückgehen längs dem Gebirge durch die Weingärten” entzog. Nach mancherlei Geplänkel bei Winzingen, in der Gegend von Haardt und Königsbach, erreichte Blüchers Nachhut Ungstein, „die Stadt Bad Dürkheim im Rücken habend“. Der Prinz von Hohenlohe hatte sein Lager bei Herxheim am Berg aufgeschlagen. „Den 17. Juli rückte unser Korps bis in die Position bei Pfeddersheim.“
Was Wochen zuvor mit viel Schwung begonnen hatte, war nun zur „Retraite“ geraten. Blücher fand dennoch bei einer Reihe kleinerer Zusammenstöße mit den Franzosen „Befriedigung und Anerkennung”, ja der König übersandte ihm am 27. August gar den Roten-Adler-Orden.
Da sich der französische Druck nach der Umgruppierung der feindlichen Streitkräfte zu einer „neuen Rhein-und Mosel-Armee „steigerte, wurden die Verbündeten nach und nach, obwohl sie eine Bastion an der Hauptstraße nach Kaiserslautern zu behaupten suchten, stetig weiter zurückgedrängt. Die Kämpfe in den Wäldern gerieten zusammenhanglos, Dörfer wechselten wieder und wieder den Besitzer. Die Blücher´schen Abteilungen setzten sich aus dem Kaiserslauterer Raum über Ramstein, Weilerbach, Rodenbach und Steinwenden bis zum Glan hin ab. In den Notizen des Generals tauchen neben den genannten noch eine ganze Reihe pfälzischer Ortsnamen - so auch Münchweiler, Kleinbockenheim oder Kirchheim - auf, bis er „den 23. Oktober“ den Strom passierte, um „wieder zum Korps des Prinzen von Hohenlohe zu kommen”. Mit diesem Übergang endete die Kampagne von 1794.
Es hat dann nahezu 20 Jahre gedauert, bis Gebhard Leberecht von Blücher nach diesen zwei Jahrzehnten der Erniedrigung und Fremdherrschaft in der Neujahrsnacht 1814 als Oberbefehlshaber der II. Schlesischen Armee den Rhein bei Kaub in umgekehrter Richtung wieder überschritt, um nun von Lauterecken aus einen ersten Aufruf an die Bewohner des befreiten Landes zu richten. Drei Monate später zogen die siegreichen Verbündeten in Paris ein, und wenige Tage danach dankte Kaiser Napoleon I. ab (aus: Wien, Ludwig: "Den Generalsrang holte er sich bei Edenkoben - Notizen aus Blüchers ‘Kampagne-Journal’ 1794, in: ‘Die Rheinpfalz’ vom 4. Oktober 1986).
Literatur:
- Blücher, Gerhart Leberecht von: Kampagne-Journal der Jahre 1793 und 1794, Hamburg 1866
- Dolínek, V. u. Durdík, J.: Historische Waffen, Augsburg 1996
- Fiedler, Siegfried: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Revolutionskriege, Reihe Heerwesen der Neuzeit Abteilung III: Das Zeitalter der Revolutionskriege, Band 2: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Revolutionskriege, Koblenz 1988
- Hoffmann, Karl: Die Schlacht bei Pirmasens am 14. September 1793, in: Pfälzer Heimat 1978, S. 45
- Militärgeschichtliches Forschungsamt: Deutsche Militärgeschichte 1648-1939, herausgegeben vom Militärgeschichtliches Forschungsamt, Bd. 6
- Mörsch, Karl: Geschichte der Pfalz - Von den Anfängen bis ins 19. Jahrhundert, Pfälzische Verlagsanstalt Landau 1987
- Ortenburg, Georg: Kriegswesen und Kriegführung im Zeitalter der Revolutionskriege, Reihe Heerwesen der Neuzeit Abteilung III: Das Zeitalter der Revolutionskriege, Band 1: Waffe und Waffengebrauch im Zeitalter der Revolutionskriege, Koblenz 1988, S. 64 ff
- Schütte, Ludwig: Friedrich Ludwig von Hohenlohe-Ingelfingen. Ein preußischer Offizier in den Koalitionskriegen gegen Frankreich - Pfälzer Heimat 1985, S. 9 f
- Remling, Franz Xaver: Die Rheinpfalz in der Revolutionszeit von 1792-1798, 2 Bände, Speyer 1865
- Schütte, Ludwig: Die Kämpfe um Edenkoben, das Schänzel und Johanniskreuz während der französischen Revolutionskriege
- Stein, Günter: Festungen und befestigte Linien in der Pfalz und im nördlichen Baden, Teil III [Schluß], in: Pfälzer Heimat 1969, S. 8-13
- Wien, Ludwig: "Den Generalsrang holte er sich bei Edenkoben - Notizen aus Blüchers Kampagne-Journal’ 1794, in: ‘Die Rheinpfalz’ vom 4. Oktober 1986
Ries:
Maßbezeichnung im Papierhandel; von mhd. ris(t), von arab. Ritma 'Ballen'; Papierzählmaß, früher 1 R = 20 Buch = 480 Bogen Schreibpapier oder 500 Bogen Druckpapier. Ab 1877 galt dann einheitlich 1 R (Neu-Ries) = 1000 Bogen (Brockhaus 18. Aufl. 1992, S. 409; Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 14, S. 930).
Römisches Recht und Rezeption:
mit der Rezeption des römischen Rechts ist der Vorgang gemeint, der schließlich zur Anerkennung des Corpus Iuris Civilis als im Heiligen Römischen Reich geltenden Reichsrecht geführt hat. Die Rezeption minderte den bestehenden Charakter des Rechts als bloßes Instrument der Interessendurchsetzung, indem sie logische und nachvollziehbare juristische Formen schuf und so das Recht befähigte, als fachjuristischer Konfliktlösungsmechanismus zu wirken (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Obgleich dem römischen Recht stets nur subsidiäre Bedeutung zukam („Landesrecht bricht Reichsrecht“), war sein auf seiner unangreifbaren Autorität beruhendes faktisches Übergewicht so groß, dass es in der frühen Neuzeit das partikuläre deutsche Recht in der Rechtspraxis sehr weitgehend und in der Rechtstheorie fast vollständig verdrängen konnte. Dennoch umfasst der Prozess der Rezeption mehrere Jahrhunderte. Als wichtigstes gemeinrechtlich-nationales Rechtssystem entwickelte sich das Ius Romano-Germanicum, das Römisch-Deutsche Recht (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Die historische Situation des Rechts vor Beginn der Rezeption war geprägt von Partikularismus als Folge des Untergangs Westroms im Jahre 476. Dieser hatte das in der Zeit des Niedergangs bereits vulgarisierte römische Recht im italienischen Kernbereich außer Geltung gesetzt. Während der Übergangsphase von der Spätantike zum Frühmittelalter (5. bis. 8. Jahrhundert) entstanden Germanische Stammesrechte, in denen mit wechselndem Gewicht germanische, römische und christliche Rechtsvorstellungen verschmolzen. Die folgenden, von einem weitgehenden Verfall der Schriftkultur gekennzeichneten Jahrhunderte ließen die Kenntnis um die originalen antiken Rechtsquellen im Westen weitgehend verschwinden. Dieser Zeitraum wird deshalb bisweilen als „dunkle Jahrhunderte“ bezeichnet (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Im 12. Jahrhundert herrschte eine allgemeine wissenschaftliche Aufbruchsstimmung, die eine Wiederbefassung mit klassischen Quellen begünstigte. Die Entdeckung eines Textes der beinahe in Vergessenheit geratenen Digesten (Littera Florentina) um 1070 gab den Anstoß zu einer Rechtswissenschaft, die sich wieder mit dem römischen Recht beschäftigte, die nachfolgenden frühmittelalterlichen Rechtsaufzeichnungen als leges barbarorum („Barbarengesetze“) abtat und einen theoretischen Umschwung im Recht leistete. Insbesondere der Bologneser Rechtsunterricht auf Grundlage der antiken Quellen, den wahrscheinlich Irnerius einführte, muss in diesem Zusammenhang Erwähnung finden, kann er doch als Geburtsstunde fachjuristischer Ausbildung im Mittelalter gelten (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Die Pandekten erreichten große Bedeutung in der sich erneuernden Rechtswissenschaft. Sie wurden als ratio scripta, also geschriebene Vernunft, angesehen, und nahmen einen Status ein, der dem der Bibel in der Theologie gleichkam. Dieses lässt sich leichthin mit der damaligen Vorstellung von der Herkunft des Rechts erklären. Anders als heute, war das Recht keineswegs eine Materie, deren Schaffung Sterblichen oblag. Recht wurde gemeinhin als „gottgegeben“ betrachtet (Naturrecht). Die Aufgabe bestand also nicht darin, Menschenrecht zu schaffen, sondern das göttliche Recht zu erkennen und zu weisen. Sich hierbei auf tradierte Quellen berufen zu können, hieß in etwa, dass man das „Althergebrachte“ zur Argumentation zuzog - das Recht also, das schon von den Vorfahren erkannt und gewiesen worden war. Das brachte den Pandekten den Status der ratio scripta ein. Juristische Prüfungen bestanden dementsprechend in der Exegese von Texten des römischen Rechts (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Im Laufe des 12. und 13. Jahrhunderts breitete sich die römische Rechtswissenschaft in ganz Ober-und Unteritalien und bis nach Südfrankreich aus. Nach scholastischer Sitte fand die Bearbeitung der Rechtstexte durch kommentierende Randbemerkungen (Glossen) statt. Man spricht daher auch von der Glossatorenzeit. End- und Höhepunkt dieser Bearbeitung war die Glossierung des Accursius, die eine eigene Rechtsverbindlichkeit erhält. Die Neugründung von Universitäten unterstützte die Ausbreitung des Rechtsunterrichts, so auch im Reich: Prag 1348, Wien 1365, Heidelberg 1386)(Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Die frühneuzeitliche deutsche Rechtsgeschichte zwischen 1500 und 1800 wird häufig in zwei Abschnitte unterteilt. In der ersten Phase so lautet ein gängiges Urteil der rechtsgeschichtlichen Forschung, soll das römische Recht in Wissenschaft und Praxis steig an Bedeutung zugenommen haben, in der zweite dagegen sei der Stern des römischen Rechts langsam aber sicher abgesunken sein. Ab wann man den Beginn dieser zweiten Phase datieren kann, wird in der Literatur unterschiedlich beantwortet. Einig ist man jedoch in der Auffassung, daß ein besonderes Merkmal der späteren Epoche darin bestand, daß die Bedeutung einheimischer Rechtsquellen wieder zunahm, nachdem in der Rezeptionszeit das wissenschaftlich bearbeitete römisch-kanonische Recht ganz im Vordergrund gestanden hatte. Ferdinand Frensdorff prägte 1908 das plastische Wort vom „Wiedererstehen des deutschen Rechts“, und bereits im 19. Jh. sprach Rudolph Sohm von der „deutschen Gegenbewegung gegen den Angriff des römischen Rechts“ (Oestmann: Aus den Akten des Reichskammergerichts, S. 1; mit Hinweis auf Luig, Klaus: Samuel Stryk [1640-1710] und der Usus modernus pandectarum; in: Michael Stolleis u.a. [Hrsg.]: Die Bedeutung der Wörter. Studien zur europäischen Rechtsgeschichte. Festschrift für Sten Gagnér zum 70. Geburtstag. München 1991, S. 219-235; Luig, Klaus: Römisches Recht, Naturrecht, Goldbach 1998, S. 91-107; Stintzing, Roderich: Geschichte der Deutschen Rechtswissenschaften Bd. I, München und Leipzig 1880, S. 652; Wieacker, Franz: Privatrechtsgeschichte der Neuzeit, 2. Auflage Göttingen 1967, S. 212; Wiegand, Wolfgang: Die privatrechtlichen Rechtsquellen des Usus modernus; in: Dieter Simon [Hrsg.]: Alten des 26. Deutschen Rechtshistorikertages, Frankfurt 1987, S. 237-252).
Die im römischen Recht gebildeten Juristen fanden in erster Linie in den Verwaltungen Verwendung, da die eigentliche Rechtsprechung weiterhin in den Händen von Laienrichtern lag. Die verschiedenen Regionalrechte blieben weiterhin als Statutalrechte verbindlich, während das römische Recht nachrangig dazutrat („Landesrecht bricht Reichsrecht“). In der Rechtswirklichkeit kam es zu einer „osmotischen“ Durchdringung des Alltagsrechts durch römische Rechtsbegriffe (wie etwa die Bona fides), die in den Sprachgebrauch der Fachjuristen Eingang fanden (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Wichtig für das Fortschreiten der praktischen Rezeption war ferner die Popularisierung des rezipierten Rechts durch leicht verständliche, deutschsprachige Rechtsbücher römisch-rechtlichen Inhalts, so namentlich und zuerst den Klagspiegel des Conrad Heyden (um 1436), sowie im 16. Jahrhundert u.a. Ulrich Tenglers Laienspiegel und Justin Goblers Rechtenspiegel. Derartige Schriften förderten das Eindringen des römischen Rechts auch in die unteren Ebenen der Rechtspraxis, die zu dieser Zeit noch weitgehend von Nichtjuristen geprägt waren. Mittelbare Folge war eine verstärkte Verrechtlichung des Alltagslebens. Ähnliche Vorgänge der praktischen Rezeption fanden in weiten Teilen Kontinentaleuropas statt. Nur England beschritt einen Sonderweg: da hier bereits eine formalisierte Juristenausbildung institutionalisiert war, die aber an den Universitäten vorbeiging, erreichte das akademische Recht die Praxis nicht (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Für die Rezeption haben natürlich auch politische Faktoren eine Rolle gespielt. Da gab es die besonders in der Stauferzeit starke Bestrebung, ein einigendes „Kaiserrecht“ einzuführen, wofür das römische Recht als geeignet angesehen wurde. Zur Festigung des Reiches wurde ab 1495 das Reichskammergericht (RKG) eingesetzt. Das Reichskammergericht beschäftigte auch ausgebildete Juristen und rekurrierte hauptsächlich auf das „reichsgemeine Recht“, also das Ius Civile. In so genannten „Untertanenprozessen“, aber besonders durch seine Appellationsmacht konnte das Gericht seine Rechtsprechung und damit römisches Recht auf die Einzelstaaten (Stände) wirken lassen. Die Spruchpraxis des Reichskammergerichts in Bauernprozessen wurde in einer umfangreichen Bauernrechtsliteratur verfügbar gemacht. Insgesamt kann das Reichskammergericht als bedeutendste Instanz der praktischen Rezeption des römischen Rechts auf Reichsebene gesehen werden. Eine zweite Wirkung des RKG beschleunigte die Rezeption ebenfalls. Um als Landesherr das privilegium de non appellando vom Kaiser verliehen zu bekommen, also das Recht, seine Rechtsstreitigkeiten vom Reichskammergericht fernzuhalten, mussten akademisch gebildete Juristen als oberste Richter eingesetzt werden, die hauptsächlich römisches Recht studiert hatten. So fand das gemeine Recht auch auf Landesebene zu größerer Macht, da es zur Schließung partikularrechtlicher Lücken und Auslegungsfragen stets herangezogen wurde. Ihren Höhepunkt in Wissenschaft und Praxis fand die Rezeption im Alten Reich im usus modernus pandectarum. Auf der Ebene der Einzelstaaten fand das römische Recht Verwendung im Rahmen der Neukodifizierung der alten Partikularrechte. Im Ergebnis wurde es mit den gewachsenen lokalen Rechtsformen verschmolzen, so in den Stadtrechten der Hanse, aber auch in den Landrechten der Territorialstaaten (sog. Stadt- und Landrechtsreformationen). Aus der Romanisierung entstanden so Mischrechte (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Die letzten Auswirkungen der Rezeption äußerten sich in Deutschland in jener Entwicklung, die letztendlich zur Kodifikation des BGB führten, nämlich die im 19. Jahrhundert auf Anregung Friedrich Carl von Savignys stattfindende historische Erneuerung, die eine Neubefassung mit den römischen Rechtsquellen forderte, auf deren Grundlage ein allgemeines deutsches bürgerliches Recht entstehen sollte (Pandektenwissenschaft) (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Rezeption des römischen Rechts).
Erst als sich im 18. Jh. mehr und mehr die Vorstellung durchsetzte, daß unter positivem Recht allein ein einfaches, klares und feststellbares Gesetzesrecht zu verstehen ist, „das seinen Ursprung in der naturrechtlich untermauerten Gesetzgebungsgewalt des absolutistischen Fürsten hat […]“, sei das in der Gestalt einer communis opinio doctorum überlieferte römische Recht in seiner Kompliziertheit, Unklarheit und Manipulierbarkeit als allgemeine Grundlage des Rechts zunehmend ins Hintertreffen geraten (Andreas, Daniel: Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts; Diss. iur., Berlin 2003, S. 98).
Der Geltungsgrund des römischen Rechts erwies sich für die Rechtswissenschaft seit der Mitte des 17. Jh. als problematisch. Eine formell umfassende Geltung konnte sowohl über die Fiktion einer translatio imperii (Anm.: angeblich vom Kaiser veranlaßte Sammlung und Übertragung ins hl. Römische Reich deutscher Nation) als auch mit der lange Zeit behaupteten Einführung durch einen formellen Gesetzgebungsakt nicht mehr begründet werden. Auch die Annahme einer inhaltlich umfassenden gewohnheitsrechtlichen Geltung war für Deutschland mit Schwierigkeiten verbunden. Denn das römische Recht hatte in inhaltlicher und örtlicher Hinsicht teilweise gar nicht oder nur in ungeklärtem, jedenfalls aber in uneinheitlichem Umfang in die Rechtsprechungspraxis der Territorien Eingang gefunden. Die übliche Begründung für die Zulässigkeit der Anwendbarkeit des römischen Rechts in den Territorien über den tatsächlichen Gebrauch hinaus (Gestattungstheorie) ist aber auf der Grundlage der Erkenntnis von Hermann Conring ein In-sich-Schluß. Die Ansicht der Zulässigkeit eines umfassenden Gebrauchs in allen Territorien wäre deshalb eigentlich zu verwerfen. Spätestens gegen Ende des 18. Jh. hatte man darüberhinaus erkannt, daß man das römische Recht im Verhältnis zu einem umfassenderen Rechtskreis wegen seiner nur partikularen Geltung durch gerichtlichen Gebrauch am jeweiligen Ort durchaus auch als Partikularrecht in Anspruch nehmen konnte (Andreas, Daniel: Gemeines Recht. Eine systematische Einordnung der Rechtsfigur und ihrer Funktion sowie die Bestimmung der inhaltlichen Probleme aus der Sicht des 18. Jahrhunderts; Diss. iur., Berlin 2003, S. 122).
Charakteristisch für den Pendelschlag in Richtung des einheimischen Rechts soll die verstärkte Hinwendung der Juristen zur deutschen Rechtsgeschichte gewesen sein. Dem Sammelfleiß der sog. Germanistischen Rechtsantiquare verdanken wir u.a. heute noch wertvolle Editionen mittelalterlicher Rechtsbücher und partikularer Stadt- und Landrecht, z.B. Friedrich Esaias Pufendorf: Observationes Juris universi, Frankfurt und Leipzig 1744, Hannover 1748-1770. Die Frage, auf welche Weise verschiedene deutsche Rechtswissenschaftler des 17. und 18. Jh. ein gemeines deutsches Gewohnheitsrecht konstruierten ist Gegenstand einer Untersuchung von Oestmann (Oestmann: Aus den Akten des Reichskammergerichts, S. 2).
Römisches Recht und Auslegung abweichenden Partikularrechts:
es galt der Grundsatz der strikten Interpretation des vom römischen Recht abweichenden Partikularrechts (Oestmann: Aus den Akten des Reichskammergerichts, S. 22; Coing, Helmut: Zur romanistischen Auslegung von Rezeptionsgesetzen; in: ZRG 56 [1936], S. 264-277).
Roggen:
lat. Secale cereale, ist eine in gemäßigten Breiten verbreitete Getreideart. Es gibt Sommer- und Winterroggen, wobei in Mitteleuropa fast ausschließlich Winterroggen angebaut wird. Winterroggen kann die Winterfeuchtigkeit besser nutzen und übersteht eine Frühjahrstrockenheit leichter und ist deshalb im Kornertrag überlegen. Die Sommerform findet sich nur in Lagen mit Spätfrostgefahr und auf exponierten Berglagen. Winterroggen benötigt zur Überwindung der Schosshemmung eine Vernalisation (bezeichnet die natürliche Induktion des Schossens und Blühens bei Pflanzen durch eine längere Kälteperiode im Winter. Das Wort hat seinen Ursprung im lateinischen 'vernalis' [dt. 'Frühlings...']) wie alle Wintergetreidearten. Um von der vegetativen Wachstumsphase in die generative Phase zu gelangen, ist ein Kältereiz (Dauer und Temperatur sind relevant) notwendig. Nach der Abreife auf dem Halm hat der Roggen nur eine sehr kurze Keimruhe. Bei regnerischer Erntezeit besteht die Gefahr, dass die Körner schon in der Ähre auskeimen und die Ernte nur noch als Futtergetreide verwandt werden kann.
Roggen ist besser an kühle und trockene Klimate angepasst als Weizen, und ist deshalb das Getreide der Regionen mit verbreiteten Sandböden. Roggen ist ein Lichtkeimer und stellt deshalb besondere Anforderungen an Saat, Saatbeet und Sähzeitpunkt. Männliche Pollen und weibliche Blüte werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten aktiv, daher ist Roggen in aller Regel ein Fremdbefruchter (im Gegensatz zu anderen Getreidearten wie Gerste oder Weizen, bei denen die Selbstbefruchtung die Regel darstellt). Gezüchtet werden Hybridsorten und Populationssorten.
Geschichte: 1975 und 1978 wurden von Gordon Hillmann Roggenkörner und Ährenspindeln an zwei Stellen in steinzeitlichen Schichten (ca. 6600 v. Chr.) in Nordsyrien (Tell Abu Hureyra) nachgewiesen. In Deutschland tauchen Roggenkörner in archäologischen Ausgrabungen erst relativ spät auf, nämlich 3000–3500 Jahre nach dem Beginn der Ackerbaukultur (Bandkeramik). Sie wurden datiert auf das 6.–5. Jahrhundert v. Chr. (Hallstattzeit). Seit den 1980er Jahren werden neben den klassischen Populationssorten auch Hybridsorten gezüchtet, die eine bessere Krankheitsresistenz, höhere Erträge (Heterosis-Effekt) und eine geringere Auswuchsneigung aufweisen. Diese Hybridsorten sind allerdings wegen der geringeren Pollenausschüttung anfälliger für Mutterkorn.
Verwendung: Roggen wird besonders in Mittel- und Osteuropa als Brotgetreide verwendet. Darüber hinaus ist Roggen aber kaum verbreitet, so dass der Anteil von Roggen an der Weltgetreideerzeugung bei nur einem Prozent liegt. In Deutschland wird Roggen vor allem in der Tierernährung als Futter-, Brotgetreide und neu als nachwachsender Rohstoff eingesetzt. Hier wurden im Jahr 2006 von 539.000 ha 2,6 Mio. t Roggen geerntet. Davon wurden u.a. 900.000 t für die Vermahlung eingesetzt.
Die Backeigenschaften des Roggenmehls sind grundsätzlich verschieden zu denen des Weizenmehls. Dies liegt hauptsächlich daran, dass im Roggenteig die Glutenmoleküle durch die Anwesenheit von Pentosanen (Schleimstoffe) kein Klebergerüst zur Gashaltung aufbauen können. Diese Schleimstoffe haben beim Roggen etwa die gleiche Funktion wie der Kleber beim Weizen. Sie sind wichtig für das Wasserbindungs- und Wasserhaltungsvermögen der Mehle während der Teigführung und des Backvorgangs (Reiner et al., 1979, Winterroggen aktuell). Roggengebäcke zeichnen sich im Gegensatz zu Weizengebäcken durch einen dunklen, festen und aromatischen Teig aus, dem aber das "luftige" des Weizenteiges fehlt. Ein Roggenbrot besteht hauptsächlich aus verkleisterter Stärke. Daher sind Roggenteige dichter und enthalten weniger "Luftblasen". Oft werden aus Roggenmehl daher Mischbrote und Brote aus Vollkorn hergestellt. In feuchten Erntejahren besteht häufig die Gefahr des „Auswachsens“ der Körner auf dem Halm. Dabei werden Amylasen gebildet, die die Stärke abbauen. Um trotzdem zu verkaufsfähigen Produkten zu kommen, müssen die Roggenmehl-Teige auf jeden Fall gesäuert werden, das heißt, sie müssen einer Sauerteig-Führung (siehe auch Physiologie) unterworfen werden. Reines Roggenbrot ist Pumpernickel, das aus Roggenschrot hergestellt und mehr gedämpft als gebacken wird. Pumpernickel ist eine westfälische Brotsorte (Internetdatei Wikipedia, Stichwort Roggen).
Rollemühle:
bei einer sog. Rollemühle befand sich das Mühlrad befand sich mitten im Mühlengebäude 3, wie z.B. zeitweise bei der Schloßmühle Kaiserslautern 4.
Rudera:
Anm.: von lat. Ruder, ruderis = Schutthaufen
Scabinus:
lat. Schöffe
Schälgang:
auch Spitzgang genannt; in den Beschreibungen pfälzischer Mühlen ist er ab dem 16. Jh. fast für jeden Betrieb erwähnt. In der Pfalz wurde im Unterschied zu anderen Regionen zur Gewinnung von Weißmehl viel Spelz angebaut. Eine Eigenart dieser in der Pfalz heute nicht mehr kultivierten Getreideart war, daß beim Dreschen und Windmühlen die Spreu nicht vom Korn zu trennen war. Das gelang erst im Schälgang in der Mühle, und zwar durch das Scheuern der Körner an den weit gestellten, nicht geschärften Mahlsteinen und durch das Scheuern der Körner untereinander. Die Spreu löste sich hierbei und mußte nun aus dem Gang entfernt werden. Dies geschah durch eine besonders konstruierte Windmühle (Gebläse), die in der Nähe des Mahlgangs angebracht und durch ein Holzrohr (Schälrohr) sowie einen schmalen Treibriemen mit dem Schälgang verbunden war. Die Windmühle blies die Spreu durch ein weiteren Holzrohr in einen abgeschlossenen Nebenraum, die *Spreukammer/Spraukammer (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 75/76).
Scheffel:
= 2 Fünftel Malter
Schließ:
sie besteht aus einem massiven Brett in einer Nutenführung und reguliert den Wasserzulauf zum Mühlrad. In Bewegung gesetzt wird sie durch einen Wellbaum mit entsprechender Kette. Eine Schließ ist auch in das Wehr eingesetzt (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 23).
Schneidmühle:
Bezeichnung für eine handwerkliche Sägemühle 5.
Schoß:
über und durch diesen „schießt“ das Wasser zum Mühlrad, durch den „Leerschoß“ wird es abgeleitet, wen die Mühle stillsteht 6.
Schranze:
mundartlich auch Schrenze; mhd. Schranz, Riß, Spalte, Scharte. Die Schranzen sind die tieferen, gebogenen, fächerförmigen Rillen im Mühlstein; im oberen mehr zum Lüften, im unteren zum Transport des Mahlgutes von innen nah außen. Mundartlich „schrenzen“ heißt, solchen Rillen in den Mühlstein zu schlagen. Der Schranzenhammer mit gewürfelter Schlagfläche und die Zweispitz sind die Werkzeuge dafür 7.
Schweizer, Einwanderung:
sie kamen um 1664 in Zuge der kurpfälzischen Ansiedlungspolitik in die Kurpfalz, die Einwanderer waren größtenteils durch einen gescheiterten Bauernaufstand im Kanton Bern heimatlos geworden, der durch eine Wirtschaftskrise und dem strengen Regiment der Kantonsregierung ausgelöst war (Rau: Geschichte von Schifferstadt, S. 25) und übernahmen in den unmittelbaren Nachkriegsjahren vielfach Bauernstellen in den pfälzischen Ämtern von Kraichgau bis in den Pfälzer Wald (Schaab: Geschichte der Kurpfalz, S. 137). Nach neuerer Ansicht ist ein Klimawandel, sog. kleine Eiszeit für die Wanderungsbewegung ieL verantwortlich (Müller, Hermann und Stefanie Müller: Klimawandel als Hauptursache für die Auswanderung aus dem Alpenraum zwischen 1650 und 1700; in Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2008, S. S. 409 ff).
Literatur:
- Drumm, Ernst: Die Einwanderung Tiroler Bauhandwerker in das linke Rheingebiet 1660-1730, Zweibrücken 1950
- Müller, Hermann und Stefanie Müller: Klimawandel als Hauptursache für die Auswanderung aus dem Alpenraum zwischen 1650 und 1700; in Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2008, S. S. 409
- Petto, Walter: Wanderungen aus Tirol und Vorarlberg in das Saarland, Saarbrücken 2000
- Petto, Walter: Die Einwanderung aus Tirol und Vorarlberg in die Saargegend, Saarbrücken 1976
- Schneider, Nina: Die Wiederbesiedlung der sickingschen Herrschaft Landstuhl nach dem 30jährigen Krieg, Magisterarbeit, Uni Mainz 1998
- Schweizer Einwanderer im Westrich 1650-1750; Zweibrücker Arbeitsgemeinschaft für Familienforschung, 195
- Steiner, Peter und Heinz R. Wittmer: Bemerkungen zum Buch "Schweizer (Einwanderer) in der Vorder- und Südpfalz"; in Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2003, S. 235
- Stopka, Günter: Schweizer Einwanderer aus Lenk im Simmental im Holzland; in Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2003, S. 229
- Stopka, Günter: Die Schweizer Vorfahren des Pfarrers Jacob Ludwig Gink; in Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2003, S. 234
- Stopka, Günter: Die Nachkommen des Hans und Peter Jaggi aus Lenk, Kanton Bern in der Pfalz, im 'krummen Elsass' und im 'Hanauerland'; in: Pfälzisch-Rheinische Familienkunde 2008, S. S. 415
- Wittner, Heinz R.: Die Schweizer Einwanderung in die Südpfalz: Wirtschaftsflüchtlinge besiedeln die Pfalz (Mitteilungen zur Wanderungsgeschichte der Pfälzer; 2000); in: Pfälzisch-rheinische Familienkunde (2000), S. 412-419
- Wittner, Heinz R.: Schweizer (Einwanderer) in der Vorder- und Südpfalz, Ludwigshafen 2003
Schwertteil:
Erbrecht des Ehemanns nach dem Ableben der Ehefrau an deren in der Ehe erworbenen Gütern; „von den durch die Frau in der Ehe erworbenen güthern gebüren dem Ehemann und seinen erben ein zweytel, genant das schwerdtheil, der frawen und ihren erben das drittel, genant das kunckel- oder spindeltheil“ (Dickel/Speer:Deutsches Rechtswörterbuch, Bd. 8, S. 114).
Schwingmühle:
auch Schwingkraftmühle; Maschine zum Feinzerkleinern von Gütern; besteht aus trogförmigen oder zylindrischen Gefäßen mit eingefüllten Mahlkörpern (Stahl- oder Porzellankugeln), die durch starke Vibrationen zum Schwingen gebracht werden.
Seegräber:
ist das Fachhandwerker für Wasserbauten (s. Friese)
Sester:
s. Getreidemaße
Sichtmaschine, Sichten:
beim Sichten wird die Kleie vom Mehr getrennt; der erfolgt in der einfachsten Form mittels Beutelkasten. Es folgen in der zeitlichen Entwicklung der Sechskantzylinder mit Seidengaze bespannt, dann der Plansichter, eine Konstruktion mit horizontalen Sieben 8.
Siebe:
noch bei den Mühlen der Barockzeit bestand die Mühleneinrichtung auch aus Flachsieben, zur Reinigung des Mehls und der Trennung von Schrot und Mehl. Von den Flachsieben früherer Zeit ging die technische Entwicklung über das Beuteltuch des Mittelalters zunächst zum Sechskanter, den man seit etwa 1790 in amerikanischen Mühlen findet, zu der Zeit als Oliver Evans die ersten automatischen Mühlen baute. Die Sechskanter erhalten später eine Siebreinigung aus gardinenartig herabhängenden Gummischnüren. Parallel dazu entwickelte sich eine Rundsichterkonstruktion,die eine Siebeinrichtung mit Bürstenwalze von außen zuläßt und im Inneren Schöpf- und Förderschaufeln hat. In den letzten 3 Jahrzehnten des 19. Jh. setzte eine stürmische Entwicklung ein. In kurzer Zeit werden Zentrifugalsichter, Plansichter und Wurfsichter erfunden.Zunächst sprach man noch vom „Beuteln“ des Mehls, hergeleitet vom mittelalterlichen Beuteltuch. Erst mit dem Plansichter, dessen horizontale, dem Handsieb nachgeahmte Bewegung, kein reines Sieben war, sondern auch ein Aufschwimmen der leichteren Teile nach oben bewirkt, setzt sich dafür der Begriff „Sichten“ durch (Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 47).
Spelz:
in Schwaben Dinkel genannt; eine Getreideart, bei der sich beim Dreschen die Hülse (Spreu) oder Spelze nicht vom Korn löst. Diese Arbeit übernimmt in der Mühle der *Schälgang. Dinkel (Triticum spelta oder Triticum aestivum ssp. spelta) oder „Spelz“ (auch: Spelt, Fesen, Vesen oder „Schwabenkorn“) ist eine Getreideart und ein enger Verwandter des heutigen Weizens. Es gibt sehr viele Mischformen und Übergänge zwischen "modernem" Weizen und Dinkel, weil beide in manchen Regionen gemeinsam angebaut und auch miteinander gekreuzt wurden. Dinkel wird in jüngerer Zeit wieder verstärkt angebaut. Ertragsmäßig bleibt er zwar hinter dem Weizen zurück, er verträgt jedoch rauheres Klima und ist resistenter gegen Krankheiten. Typische Anbaugebiete sind Baden-Württemberg, die Schweiz (Sorten: Bauländer Spelz, Schwabenkorn), Belgien (Rouquin) und Finnland (Speltti). Die Sorte Franckenkorn wurde von Dr. Peter Franck gezüchtet, der Name hat mit der Region Franken nichts zu tun. Dinkel ist mit einem hexaploiden (sechsfachen) Chromosomensatz wie auch der Weichweizen (Triticum aestivum) ausgestattet. Wildformen von Dinkel und Weichweizen kennt man nicht, weshalb man annimmt, dass er durch Mutation aus älteren Weizenarten wie dem Hartweizen (Triticum durum) mit 4-fachem Chromosomensatz, dem Emmer oder dem Eichkorn (Triticum monococcum), einer steinzeitlichen Form, entstanden ist.
Im Unterschied zum Weizen ist das Dinkelkorn fest mit den Spelzen verwachsen (wie etwa auch Gerste), dadurch ist es zwar besser geschützt, die Verarbeitung erfordert aber einen zusätzlichen Verarbeitungsschritt – es muss (z. B. auf einem „Gerbgang“) entspelzt werden.
Dinkel baute man idR auf geringen Böden an.
Dinkel war schon vor 15.000 Jahren als Kulturpflanze im südwestlichen Teil Asiens bekannt. In der Jungsteinzeit wurde Dinkel in Mittel- und Nordeuropa (vor allem im Alpenraum) angebaut, was archäologische Funde beweisen. Ab 1700 v. Chr. kam er in der heutigen Deutschschweiz vor. Im 18. Jahrhundert war Dinkel ein wichtiges Handelsgetreide. Er erscheint in den Ortsnamen Dinkelsbühl und Dinkelscherben, sowie deren Wappen (jeweils drei Ähren). Daran kann abgelesen werden, wie hoch dieses Getreide geschätzt wurde. Pilgerväter (christliche Wanderer) nahmen ihn als haltbare Frucht überallhin mit, daher ist er heute weltweit verbreitet. Aus früheren Zeiten stammt die Tradition (wohl ausgelöst durch mehrere Missernten hintereinander), dass ein Teil des Dinkels schon vor der eigentlichen Reife (noch grün) geerntet wurde, um wenigstens über den Winter zu kommen. Dieses unreife Getreide war aber nicht lagerfähig, weshalb es gedarrt, das heißt getrocknet wurde. Dieses Grünkern genannte Getreide ist aber nicht backfähig. Es wird zu Suppen oder Grünkernküchle verarbeitet.
Spindelrad:
ist ein Getrieberad mit runden Stäben statt mit Kämmen (s. Stockrad)
Spindelteil:
s. Kunkelteil
erbrechtlicher Anteil der Ehefrau am Gesamtgut der Eheleute; pars muliebris, auch Schwerteil (Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 16, S. 2503).
Spitzgang:
s. Schälgang
Sporr:
ein in Vergessenheit geratener mundartlicher Ausdruck der Nordpfalz; mhd. spor = Sporn. Für die Fleckenmühle in Alsenz 1764 in folgendem Zusammenhang gebraucht: Mühl- oder Langeisen samt Sporr, Kumpf und Mühlhaue. Es könnte sich um die spornförmige Eisengabel handeln, die beim Ausdrücken des Mahlgangs dem Kammrädchen im Trilles untergeschoben wird (Sporr = Sperre ?) 9.
Spraukammer:
s. Spreukammer
Sprau ist eine pfälzische mundartliche Bezeichnung für ‘Spreu’ (Pfälzisches Wörterbuch, a.a.O.: Sprau)
Spreu:
auch Kaff genannt, sind die beim Dreschen von Getreide abfallenden Spelzen und Hülsen, Grannen, Samenhüllen und Stengelteile. Spreu dient als Raufutter. Im übertragenen Sinne hat sich der Spruch aus der Bibel (Matthäus 3, 12) „die Spreu vom Weizen trennen“ etabliert, und meint damit, das Gute vom Schlechten, das Verwertbare/Nutzbringende vom Nutzlosen zu trennen.
Spreukammer:
pfälzische mundartliche Bezeichnung für ‘Spreu’ ist auch ‘Sprau’ (Pfälzisches Wörterbuch, a.a.O.: Sprau); sie im Schälgang vom Korn gelöste Spelzenspreu wurde von einer an das Mühlengetriebe angeschlossene Windmühle durch ein Rohr in die Spreukammer geblasen (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 24). Im pfalz-zweibrückischen Mühlenverzeichnis vom 1776 ist bei der Beschreibung der Mühle in Lauterecken ausdrücklich eine “Spraukammer” vermerkt 10.
Staden, Bachstaden:
von mhd. state, stat, ‘stade’ adverbial gebraucht = ruhig, gemach; vom Wasser: stillstehend, tiefgründig, langsam fließend. Bachstaden ist also eine tiefe Stelle im Bach oder im Mühlteich, wo das Wasser langsam fließt; auch im Sinne von Gestade, Ufer gebraucht.
Stadtmühle:
Weber (Mühlen und Müllerhandwerk, S. 15) nimmt an, daß die jeweilige Benennung "nach der Lage zu Siedlungen" erfolgt. Ich halte das für wenig überzeugend und nehme an, daß die Bezeichnung auf eine alte "herrschaftliche" Mühle i.S. von "Schwerpunkt/Zentral"-Mühle oder wirtschaftlich bedeutenden Mühle hinweist oder auf städtisches Eigentum. Dann rührt die Unterscheidung zwischen Dorf- und Stadtmühle lediglich von jeweiligen Lage in Stadt oder Dorf her.
In Hornbach gab es die schon im 16. Jh. auch als 'Untere Stadtmühle' oder “Closter Ober Mühle bezeichnete Mühle (Schneider: Aus der der wechselvollen Geschichte, S. 369) und die Obere Stadtmühle, Obere Mahl- und Ohligmühle (Goffingmühle) (Bannmühle):
In Kaiserslautern gab es die die Stadtmühle am Stiftsplatz in Kaiserslautern gelegen. Neben der Burgmühle war die Spittelmühle/Stadtmühle die älteste Mühle von Kaiserslautern und lag zentral in der Innenstadt. Sie gelangte 1774 vollends in städtischen Besitz und wurde deshalb „Stadtmühle“ genannt.
Die Kuseler Stadtmühle und Bannmühle hatte die Stadt Kusel von 1662 bis 1695 inne. Sie wird bereits in der Renaissancezeit als Stadt mühle bezeichnet (LA Speyer Best. B2 Nr. 814 1: „Stadtmühle zu Kusel, 1583-1752“).
Auch in Landau gab es eine Stadtmühle. Am 12.8.1584 verkaufen der Stadtmüller zu Landau, Adolf *Hardtweck und „Gertruda sein eheliche Hausfraw“ ein Gülte und einen Acker (LA Speyer Best. A13 Nr. 843). Seit der Errichtung der Neumühle oder Unteren Mühle aufgrund der Bewilligung von 1589, wurde für die ursprüngliche Mahlmühle und ältere Stadtmühle fortan nur noch die Bezeichnung „Alte Stadtmühle“ gebraucht (Stadtarchiv Landau, Best. S 2-308 Neumühle, Mitteilung vom 3.5.1962). Andreas * Britz war an 1676 Stadtmüller in Landau (geb. ca. 1643 - 14.09.1706). Er wurde 1676 nach den Ratsprotokollen als Bürger aufgenommen und die Stadtmühle zur Pacht erhalten.
Eine Stadtmühle bestand auch in Lauterecken. Urkundlich werden zwischen 1580-1592 werden “Mühlen in Lauterecken” genannt, die von der veldenzischen Herrschaft im Erbbestand gegen einen Erbpachtzins von 18 Gulden und 40 Ma Hafer verliehen waren. Es handelt sich hierbei zweifellos um die mit einer Ölmühle verbundene Stadtmühle, die eine Bannmühle war und deren Bannbezirk die Bewohner von Lauterecken, Lohnweiler und Heinzenhausen gebannt waren (Zink: Lauterecken, S. 359). Lückenlose Ergebnisse für die Geschichte der Stadtmühle liegen nicht vor. Am 18.8.1597 starb der Müller Wenzelaus Müller an der Pest. 1632 wird Johann Müller als Pächter der Stadtmühle urkundlich benannt; 1637 erscheint der Müller Abraham Wild. Nach ihm kam die Stadtmühle ca. 100 Jahre lang an in die Hände der Müllerfamilie Heil, die auf zahlreichen Mühlen im Glangebiet saß (auch Heyel, Heyl oder Heul).
In Meisenheim gab es ebenfalls eine Stadtmühle. Um 1686 war Simon *Matthias Stadtmüller in Meisenheim. Die Stadtmühle wird bereits 1568 urkundlich erwähnt (LHA Koblenz Best. 24 (Herzogtum Pfalz-Zweibrücken) Nr. 1473: Die Meisenheimer Stadtmühle, 1568-1744).
Auch in Neubamberg/Rheinhessen gab es die Bamberger Stadtmühle, auch Hesselborner Mühle genannt.
In Neustadt gab es die Stadtmühle oder Untermühle; sie lag westlich des Stadtzentrums am Juliusplatz, direkt an der Stelle, an welcher der Speyerbach unter der Stadtmauer in die Stadt eintrat; dort entstand an der westlichen Stadtmauer unter dem Schutz des festen Turms der Marientraut (abgerissen 1894, lediglich die Grundmauern überwölben noch den Speyerbach zwischen Kirchgarten und Stadtgarten) die Mühle, von der noch heute die Reste des Wehrs am Juliusplatz an der Südseite des Stadthauses zu sehen sind (Haas, Alban: Aus der Nüwenstat. Vom Werden und Leben des mittelalterlichen Neustadt, 2. Auflage 1964, S. 35, 80). Die Stadtmühle wurde schon vor 1382 zur Unterscheidung von der Obermühle als Untermühle bezeichnet; einst gelegen bei dem Bachturm Marientraut der Stadtbefestigung (Weintz/Habermehl: Neustadt Häuserbuch, S. 129; Habermehl: Türme, S. 244), südlich des heutigen Stadthauses. Türsturz mit Aufschrift 1596 und den Initialen eines Ehepaars N K. - A.H. [Anm.: = Nicolaus Kantz] (Weintz/Habermehl: Neustadt Häuserbuch, S. 129).
In Odernheim/Glan gab es ebenfalls eine Stadtmühle oder Obermühle, die der Stadt Odernheim gehörte. Odernheim hatte im Mittelalter zwei Mühlen; die eine gehörte zur Ortschaft Odernheim, die anderen zum Kloster Disibodenberg. Die zur Stadt gehörige Mühle hatte im Laufe der Jahre verschiedene Namen; sie heiß Obermühle, Flecken- oder Stadtmühle, Bannmühle, auch Nächstmühle (Weber, Friedrich Wilhelm: „Von der Klostermühle zur Ölfabrik. Ein Beitrag zur Heimat- und Wirtschaftsgeschichte Odernheims und der Nordpfalz; in: Pfälzische Heimatblätter 1963, S. 65-67).
Auch Otterberg hatte seine Stadtmühle die zunächst als Klostermühle bezeichnet wurde.
In Ottweiler gab es eine Stadtmühle, auf der bis 1647 Johann Nickel *Stephan († 6.8.1647 Ottweiler) der Stadtmüller in Ottweiler war (Herzog: Kaiserslautern 1651-1680, S. 121 Nr. 3421; luth. KB Ottweiler).
Rockenhausen besaß ebenfalls eine Stadtmühle, auch als Schloßmühle, Niedermühle oder Untermühle bezeichnet (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 260), auch als Herrenmühle (Christmann: Siedlungsnamen II, S. 272). 1490 war die Mühle „in Unbau und Abgang“ gekommen und die Stadt sollte sie in „Wesen, Bau und Besserung“ halten. Kurfürst Philipp von der Pfalz überließ die Mühle 1490 der Stadt Rockenhausen gegen 40 Malter Korn jährlich (Weber: Untermühle in Rockenhausen, S. 364). In der Rockenhauser Renovation von 1574 (Extrakt s. LA Speyer, Kurpfalz Akten 1559, 2a) wird sie als „Niedermühl“ bezeichnet, versehen mit 2 Mahlgängen, gelegen „auswendig am Stadtgraben“; sie wird 1574 von dem „jetzigen Müller Friedrich“ erkauft. 1574 wird sie zudem ausdrücklich als Bannmühle bezeichnet (Weber: Untermühle in Rockenhausen, S. 364). 1611 heißt es zur Lage der Mühle: „geforcht einseit der Stadtgraben, anderseit die Bach, Alsentz genannt, oben Kurpfalz Tafelgut, unten auf gemeine Stadt stoßend“ (Weber: Untermühle in Rockenhausen, S. 364).
Auch Speyer hatte seine Stadtmühle („Die Rheinpfalz“ vom13.3.1969: „500 Jahre Stadtmühle. Die Anfänge der Neumühl“).
In Wachenheim/Weinstraße gab es die Stadtmühle, auch Weißenburger Mühle; sie lag wie die Burgmühle am Burgtalbach. Die Mühle lag innerhalb der Stadtmauern und gehörte dem Kloster Weißenburg. Der Name Mühlgasse, benannt nach der Stadtmühle, wird erstmals 1416 urkundlich erwähnt (Oberste-Lehn, Gert: Rauschende Bäche, klappernde Mühlen : Geschichte der Wachenheimer Mühlen; Heimatjahrbuch des Landkreises Bad Dürkheim 2003, S. 171-172). Heinrich Steinhäuser von Neydenfels zu Rechenberg und seine Voreltern hatten die Mühle vom Kloster Weißenburg als rechtem Mannlehen. Später kam sie über Ulrich von Steinhauser und dessen Tochter Agnes durch Heirat an Burkardt von Angelloch, der sie 1575 (?) an Conrad Kolb von Wartenberg verkaufte (Wendel: Wachenheim, S. 82, 298).
Wolfstein besaß ebenfalls eine Stadtmühle (Rohe, Ralf: Elektrisches Licht für Wolfstein. Die Stadtmühle liefert schon 1903 Energie; in: Westrich Kalender 2009, S. 73-78 (mit Veröffentlichung der Beschreibung des Mühlgrabens von 1848).
Auch Zweibrücken besaß seine Stadtmühle (Bannmühle), Schloßmühle. Im Mühlenverzeichnis des Oberamts Zweibrücken vom 6.1.1745 ist die Mühle als „allhier in Zweybrücken gelegene Stadt- und Schloß-Mühle“ bezeichnet (LA Speyer Best. B2 Nr. 295/5 fol. 13: Mühlenprotokoll vom 6.1.1745). Ursprünglich müssen es jedoch zwei Mühlen gewesen sein, da die Mühlenordnung von 10.5.1596 in Zi. 36 eine Regelung enthält, die das Verhältnis der Schloßmühle zur Stadtmühle (Bannmühle) betrifft (LA Speyer Best B2 Nr. 292/3: das Mahlen der Früchte außer Landes u. dem Banne, 1588-1596). Nach 1587 und vor 1596 errichtet; dies ergibt sich aus den Unterschieden der beiden pfalz-zweibrückischen Mühlenordnungen von 1587 und 1596; in der Mühlenordnung von 1596 ist in Zi. 36 eine ausdrückliche Regelung für die Schloßmühle enthalten, die in der Ordnung von 1587 noch fehlt (hierzu Stürmer: Mühlenrecht, S. 52). Die Schloßmühle stand direkt beim Schloß und gehörte den Herzögen von Zweibrücken; sie hatte 3 Mühlräder. Die pfalz-zweibrückische Mühlenordnung vom 10.5.1596 enthält in Zi. 36 eine Regelung, die das Verhältnis der Schloßmühle zur Stadtmühle (Bannmühle) betrifft (Stürmer: Mühlenrecht, S. 47): “Dennoch auch wir ein Mahlmüel allhier anrichten laßen, so wohl den Mahlgesten zugelassen sein, wann in zu Zeiten die Frucht zu unserer Stattmüel überfüret und die Mahlgeste mit dem Mahlen nit befördert werden können, solche ihre Frucht in berührte unser Schloßmüelen zu tragen und dieselbe darinnen mahlen zu lassen. Doch soll solche Frucht von unserm Schloßmüller nicht angenommen werden, es bringe Webern ihme dann ein jeder zuvorderst ein Zeichen von unsern Mühlschreiber, das solche Frucht gemoltert seie.”
Stauziel:
s. auch *Eichpfahl
das Stauziel war die Angabe der Höhe, bis zu welcher der Müller das Wasser aufstauen durfte oder mußte 11.
Steinauge:
heißt die runde Öffnung in der Mitte des Mühlsteins
Stockrad, Stockgetriebe:
ein Getrieberad, das anstelle von Zähnen (Kämmen) kurze Holzstäbe (auch Holzspindeln) besitzt; das Stockrad war schon den Römern bekannt. Als Stockgetriebe wird dagegen eine Buchse bezeichnet, die anstelle der Seitenwände mehrere Holzstäbe besitzt, die in die Kämme eines Antriebsrades eingreifen.
Photo:
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 67
Streichbaum:
ist ein starker Baumstamm, der auf das Wehr oder auf den Mühlstaden (Teichufer) gelegt wurde, um den zulässigen Wasserstand zu markieren, so 1757 in Niederhausen an der Appel (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 24; LA Speyer Best. C 38 Nr. 140/5).
Tabakmühle:
in diesen Mühlen wurde Schnupftabak hergestellt, d.h. „eine Mühle, wo man den feinen Schnupftabak mahlt“ (Grimm: Deutsches Wörterbuch, Bd. 21, S. 3).
Von Tabakmühlen gab es zwei Systeme, einmal eine Säge ohne Zähne zum Tabakschneiden und ein Stampfwerk zum Pulverisieren der getrockneten Blätter zu Schnupftabak 12.
Wie oft bei Mühlen gebräuchlich, gab es mehrere Betriebszweige nebeneinander, z.B. Öl- und Tabakmühle, oder Walk- und Tabakmühle. Auch bildeten Tabakmühlen manchmal Annexe zu Mahlmühlen.
Tagwerk, Tagewerk:
altes deutsches Flächenmaß/Feldmaß; ein Tagwerk entspricht 1,5 Morgen = 4727,618 m² (Württemberg), bzw. 400 Quadratruten = 3407,22 m² (Bayern).
Temporalbestand:
s. auch Erbbestand
Beim Leiheverhältnis, das im Temporalbestand geregelt war, wurde nur ein dingliches Nutzungsrecht an fremdem Grund und Boden und auch meist an der Mühle dem Müller entgeltlich auf Zeit übertragen. Die Nutzung bestand in der Gewinnung der „Früchte“ von dem fremden Grund; nur sie gehen in das Eigentum des Müllers über. Die gegenüber dem Erbbeständer verminderten Rechtsstellung des Temporalbeständers äußerte sich z.B. darin, daß er die Mühle nicht durch andere verwalten lassen durfte; die Erbbeständer machten dagegen von ihrem lukrativen Recht der Weiterbelehnung oft Gebrauch. Auch das Recht auf Besserung war beim Temporalbestand nicht obligatorisch, sondern mußte ausdrücklich im Temporalbestandsbrief vermerkt sein (Stürmer: Mühlenrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken während des 18. Jh.; in: Volkskunde im Saarland Bd. 3 [Hrsg. Gesellschaft für Volkskunde im Saarland e.V]:, Saarbrücken 2000, S. 70).
TIMS-Richtlinien:
TIMS = The International Molinological Society. Die Gesellschaft hat Standards zur Erfassung von Mühlen entwickelt (Sprengel, Gerd: Mühlen im Gebiet der mittleren und unteren Nahe, Bd. 1, Kreisverwaltung Bad Kreuznach 1997, D. 10).
Trift:
s. Datei Holzflößen
Trillis, Trilles:
der Bildgehalt des mundartlichen Ausdrucks bezieht sich auf den Kreisel, mit dem Kinder spielen. Mit Trilles bei einer Mühle bezeichnet die Einrichtung, mit der man einen zweiten Mahlgang oder einen Schälgang mit Hilfe eines kreiselähnlichen “Drehlings”, eines Stock- oder Kammrades an ein großes waagrecht laufendes Kammrad anschließen kann. Dadurch wird jeweils ein Wasserrad eingespart (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 24/25).
Abbildung:
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 68
Trummey:
auch als ‘Dromay’ bezeichnet (z.B. pfalz-zweibrückisches Mühlenprotokoll vom 23.5.1776 über die Mühle in Lauterecken; LA Speyer Best A 131/3 S. 4); ma. Ausdruck für den Holztrichter über dem Mahlgang, in den das zu mahlende Getreide geschüttet wird; auch noch im 17. und 18. Jh. verwendet (Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 25)
Turbine:
s. Wasserturbine
unterschlächtig:
nennt man ein Mühlrad, bei dem das Wasser gegen und in die vorderen unteren Schaufeln drückt; das Wasser läuft unten gegen das Mühlrad. An den Unterläufen der Bäche dominierte das unterschlächtige Mühlrad, weil die Wassermenge idR größer und das Gefälle kleiner ist als am Oberlauf.
Der Wortstamm 'schlächtig' stammt von 'schlagen'; beim unterschlächtigen Mühlrad „schlägt das Wasser in die seitlich offenen, leicht gebogenen Schaufeln. Beim oberschlächtigen Wasserrad werden zwischen breiten Radkränzen Kammern gebildet, die mit einem Kandel über das Rad geleiteten Wasser voll laufen. Die Schwerkraft erzeugt hier den Bewegungseffekt 13.
Viernsel:
s. Getreidemaße
Vollkornmehl:
s. Flachmüllerei
Walzenstuhl, Walzenstühle:
schon 1588 hat Ramelli einen Walzenstuhl beschrieben; doch dauerte es bis zur ersten Hälfte des 19. Jh., bis sich von USA, England und der Schweiz ein völlig neues Mahlprinzip mit dem Walzenstuhl in Deutschland durchsetzte. Diese besteht in waagrecht nebeneinander stehenden, geriffelten oder glatten Walzen, die durch Gewicht oder Federkraft gegeneinander gedrückt werden und die Aufgabe des Mahlens anstelle der Mühlsteine übernahmen. Der Vorteil aus ihrem Einsatz lag in der wesentlich höheren Geschwindigkeit beim Mahlen und dem geringeren Verschleiß gegenüber Mühlsteinen.
Die Gründe dafür, daß der Mahlgang an den Mühlen durch den Walzenstuhl verdrängt worden ist, liegt vor allem in dem großen Arbeitsaufwand beim Schärfen der Mühlsteine, dem größeren Platzbedarf der Mahlgänge, der besseren Anpassungsfähigkeit an das Mahlgut und der einfacheren Handhebung des Walzenstuhls gegenüber dem Mahlgang sowie den erhöhten Anforderungen an Mehlausbeute und Mehlqualität, denen nur durch Vermahlung mit Walzen entsprochen werden kann (Flechsig, J.: Fachkunde für Müller, S. 98).
Photo:
- Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 33 ff
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 82
Literatur:
- Kastenmüller/Klabunde, Mühlentechnik, S. 33 ff
Wanderschaft:
s. auch *Müllerlied „Das Wandern ist des Müllers Lust“
Wasserbauten:
sind alle Anlagen, die für das Funktionieren des Wasserrads benötigt werden (Wehr, Mühlteich, Gerinne, Schließen usw.)
Wasserbeth:
s. Bederich
Wasserfall:
bezeichnet das Gefälle des Wassers vom Zulauf zum Mühlrad (s. auch *Schoß); mit “Wasserfall” wird auch die Abgabe i.S. des Wasserrechts bezeichnet, die früher an den Grundherrn für die Nutzung des Wassers zu entrichten war.
Wasserturbine:
während der Mühlrad sich in Fließrichtung des Wassers dreht, stehen die Schaufeln der Turbine quer zur Fließrichtung: das Wasser durchströmt die Turbine, die gekrümmten, dicht angeordneten Schaufeln der Turbine werden durch den Wasserdruck ins Rotation versetzt. Die Wasserturbine bedeutete eine höhere Energieausnutzung und hatte eine höhere Antriebskraft der Mühle zur Folge. Damit wurde eine höhere Kapazität erreicht. Der Einsatz der Wasserturbine setzte aber auch einen Wasserlauf mit starkem Gefälle voraus.
Der Vorteil der Turbinen gegenüber den Wasserrädern liegt vor allem in ihren hohen Drehzahlen, die einen unmittelbaren Antrieb von der Turbinenwelle auf die Transmission ermöglichen (Heil: Der funktionale Wandel pfälzischer Mühlen an Gewässerläufen ausgewählter Naturräume seit dem frühen 19. Jahrhundert, S. 44; Flechsig, J.: Fachkunde für Müller, S. 201).
Mit der Erfindung der Wasserturbine im 19. Jh. wurden teilweise oder die Wasserräder der Mühlen durch Wasserturbinen ersetzt, die den Betrieb wirtschaftlicher werden ließen. Diese technische Einrichtung brachte aber den kleinen Mühlen ihr frühes Ende.
Wehr:
heißt die Stauanlage im Bach, die das Wasser zum Mühlteich zwingt
Weißmühle:
ein bis etwa zum 16. Jh. gebräuchlicher Ausdruck für eine Mühle, die mit Hilfe eines Schälgangs für *Spelz und eines *Beutelkastens auch Weißmehl herstellen konnte; diese Mühle produzierte mithin Mehl für die Herstellung von Weißbrot; es war beim Mahlen erforderlich, die Schalenteile (Kleie) von Mehl zu trennen und durch Sieben und Entfernen der Korn-Hülsen eine Braunfärbung des Mehls zu vermeiden
Wellbaum:
Holzachse für das Wasserrad und für das Kammrad-Getriebe; der Begriffe leitet sich ab von “Welle in Baumstärke”, d.h. er ist um eine einwandfreie Kraftübertragung vom Mühlrad zum *Kammrad zu gewährleisten, kräftig ausgelegt.
Abbildung:
- Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 49
Wert, Werth, Wörth:
nennt man in der Pfalz eine Insel zwischen Mühlteich und Fluß, meist mit Wiesen und Gartenanlagen oder Tuchbleiche; hiervon leitet sich der Name der Stadt Wörth/Südpfalz ab.
Wiener Mahlverfahren:
s. Hochmüllerei
Wildfangrecht:
erstmals 1518 in einem kaiserlichen Privileg bestätigtes, im Mittelalter gerade durch die Pfalzgrafen aggressiv ausgeübtes 'Wildfangrecht' als Teil des Fremdenrechts: "Das Wildfangrecht in der späteren übertragenen Bedeutung des Wortes 'Wildfang' auf den herrenlosen Menschen, das im westlichen und südwestlichen Raum des deutschen Reiches im Spätmittelalter in zahlreichen Weistümern greifbar wird, sicherte unter verschiedenen Bezeichnungen .... den territorialen Instanzen (Territorien, Inhabern der höheren Gerichtsbarkeit), aber auch einzelnen Grundherren das Recht, ins Land gekommene Fremde ohne nachfolgenden Herren mit Leib und Gut in Anspruch zu nehmen. In weiterem Verständnis galt das Recht auch für fahrende Leute, Landstreicher und 'Lotterpfaffen'" 14.
Diese Zuwanderer hatten idR keinen nachfolgenden Herrn und mußten also nach pfälzischer Auffassung als Wildfänge in die Leibeigenschaft der Pfalz kommen, auch dann, wenn sie sich außerhalb des pfälzischen Territoriums niederließen. Das Wildfangrecht, das Kaiser Maximilian I. noch einmal nach dem Landshuter Krieg erneuert hatte, machte die Betroffenen gegenüber der Pfalz steuer- und kriegsdienstpflichtig. Waren nun durch hohe Zuwanderungsraten manche Dörfer ganz überwiegend von pfälzischen Wildfängen bewohnt, so konnte das bedeuten, daß die zuständige territoriale Herrschaft dort völlig ausgehöhlt wurde zugunsten einer pfälzischen Herrschaft über Personen. Dieses Wildfangrecht wurde um 1660 als nicht mehr zeitgemäß empfunden und widersprach auch allen Bestrebungen nach territorialer Vereinheitlichung und Souveränität. Da Kurpfalz dieses verbriefte Recht nicht aufgeben wollte, kam es zum *Wildfangstreit 15.
"Recht des Königs, den eingewanderten Fremden, der sich als rechtlos unter den besonderen königlichen Schutz begeben mußte, wie einen Leibeigenen zu behandeln, entsprechend dem französischen droit d'aubaine (jus albinagii), mit dem das W. gleichen Ursprung aus dem altgermanischen Fremdenrecht hat. Dieser Rechtsgebrauch blieb seinem Grundgedanken nach bestehen, so lange es eine Leibeigenschaft gab; aber im Laufe der Zeit verlor sich vielfach seine praktische Ausübung. Am längsten hat sich das W. in Westfalen erhalten, wo die Wildfänge „Biesterfreie“ und ähnlich genannt wurden, und in Rheinfranken. Hier im besonderen hat, wohl gegen Ende des 14. Jahrh., der Kurfürst von der Pfalz als Reichsvikar durch königliches Privileg die Ausübung des Wildfangsrechts übertragen bekommen und die bezüglichen Ansprüche weit über die Grenzen seines Landes hinaus bei den Nachbarstaaten, wenn auch unter deren lebhaftem Widerspruch geltend gemacht. Daraus ergaben sich häufige Streitigkeiten, die bei der nachdrücklichen Erneuerung des ertragreichen Rechtes durch Kurfürst Ludwig Karl zu einem förmlichen Kriege führten, der als der Pfälzische Wildfangstreit bekannt ist. Erst der Machtspruch Frankreichs und Schwedens vermochte den Kampf zugunsten von Kurpfalz zu entscheiden" 16.
Literatur:
- Dotzauer, Winfried: Der kurpfälzische Wildfangstreit und seine Auswirkungen im rheinhessisch-pfälzischen Raum, in: Regionale Amts- und Verwaltungsstrukturen im rheinhessisch-pfälzischen Raum, Stuttgart 1984, S. 81-105
- Kemper, Joachim: Das Testament des Speyerer Bürger Jakob in Nürnberg ...; in: Mitteilungen des Historischen Vereins, Bd. 100, Speyer 2002, S. 197 Anm. 43
- Kolde, Felix: Über die Wildfänge und das Wildfangrecht der Pfalzgrafen bei Rhein bis zum laudum Heilbronnense. Diss. Rostock 1898
Wildfangregal:
s. auch Wildfangstreit (1663-1668).
In einem Vertrag vom 16.11.1748 verleiht Kurfürst Theodor von der Pfalz der ober- und niederrheinischen freien Reichsritterschaft das von ihr bisher in ihren reichsritterschaftlichen Dörfern ausgeübte, von ihm über das Kurhaus vindicierte (beanspruchte) Wildfangregal. Dieses Recht sah vor, daß Fremde, die sich über Jahr und Tag ohne einen Schutzherrn im Lande aufgehalten hatten, den Fürsten als Eigenleute zustanden. Das Recht einschließlich der Rechte aus Leibeigenschaft wurde durch die Ritterschaft abgegolten durch Zahlung einer Rekognitionsgebühr (Wiedererkennungsgebühr) von jährlich 7500 Gulden ab 1749, zahlbar an die kurpfälzische Hofkammer. Das Recht sollte bei Aussterben einer Familie wieder dem Kurhaus verfallen 17.
Wildfangstreit (1663-1668):
s. auch Kurpfälzisch-lothringischer Krieg; s. auch *Wildfangregal
Krieg um die sog. Wildfänge, den der Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz gegen den Herzog von Lothringen und den Erzbischof von Mainz führte. "Wildfänge" waren heimatlose Leibeigene. Herr dieser Menschen war ursprünglich der Kaiser. Später ging das Wildfangrecht auf die Fürsten über. Kurfürst Karl Ludwig von der Pfalz erhob nun Anspruch auf die Wildfänge in allen mittelrheinischen Gebieten. Da stieß er aber bald mit dem Herzog von Lothringen und dem Erzbischof von Mainz Johann Philipp von *Schönborn zusammen, die sich derartige Leibeigene nicht nehmen ließen. 1663 entbrannte der offene Krieg. Lothringische Truppen besetzten Homburg, Landstuhl und die Burg Hohenecken und erzwangen den Durchzug durch das zu Pfalz-Simmern gehörende Kaiserslautern. Die Lothringer machten in den folgenden Jahren die ganze Gegend um Lautern unsicher. 1667 erzwang der Kurfürst die Entscheidung. Er besetzte trotz Einspruches die Stadt Kaiserslautern, verjagte die Lothringer aus den Burgen zu Hohenecken und Landstuhl und zwang sie zum Abzug. 1668 wurde die Burg Falkenstein, seit 1667 im Besitz von Lothringen, endgültig zerstört. Der Kurfürst siegte und das Wildrangrecht blieb ihm für den kurpfälzischen Bereich zugesichert.
Nach erfolglosem Versuch des Kaisers konnten Schweden und Frankreich den Frieden vermitteln und im Heilbronner Schiedsspruch von 1667 wurden infolge der Begünstigung der Pfalz durch die beiden Siegermächte des 30jährigen Krieges ihre alten Vorrechte bestätigt. Die Auseinandersetzung mit Mainz und Lothringen lief unabhängig vom Wildfangstreit noch weiter 18.
Hintergrund dieses Streites war die weitgehende Entvölkerung durch die enormen Menschenverluste des 30jährigen Krieges und der nachfolgenden Pestepidemien, zu deren Überwindung die Landesherren dringend Bewohner zum Neuaufbau benötigten 19.
Literatur:
- Ludt, W.: Pfalzgraf Ludwig Philipp und seine Gemahlin Maria Eleonore von Lautern im Kampf um ihre Rechte - Auch Teile der Nordpfalz gehörten zum Fürstentum Pfalz-Simmern; in: Nordpfälzer Geschichtsverein - Beiträge zur Heimatgeschichte, Jahrgang 1957, S.108
Windmühlen:
gab es in der Pfalz nur wenige, wohl bedingt durch die unregelmäßigen Windverhältnisse. Windmühlen waren in der wasserreichen Pfalz im Vergleich mit den Wassermühlen nicht konkurrenzfähig.
1393 wurde in Speyer eine Windmühle erbaut. In der Speyerer Chronik des Christoph Lehmann (4. Auflage von 1711) heißt es: „Anno 1393: Die Windtmühl auffm Judenkirchoff erbawet“. Eine Notiz von 1425 besagt: „Der Mühlenberg mit der Windmühle, welche 1393 von einem Mainzer Meister um 113 fl erbaut wurde, erträgt nur 2 Pfd. Heller, da sie mit den Wassermühlen nicht concurrieren kann“ 20. Die Windmühle diente neben den beiden Roßmühlen lediglich als Notmühle in Kriegszeiten bei Belagerungen und war nicht gedacht, um den Wassermühlen Konkurrenz zu machen. Sie war auch nicht dauern in Betrieb und jährlich zweimal in Betrieb genommen und auf ihre Einsatzfähigkeit überprüft 21.
Die Wundmühle in Stadecken-Elsheim sie war die einzige Windmühle im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken 22. In der Windmühle zu Stadecken, welche dem Fürsten gehört, wird am 2.5.1581 Hans Müller, zu Fliessden in der Herrschaft Bedbur gebürtig, angestellt. Er soll die Mühle wieder in Gang setzen und dazu, wenn es große Arbeit macht, von dem Keller zu Stadeck Leute und Geräthe bekommen. Er hat 1/16 der Frucht als Molter zu geben und allwöchentlich Kerbhölzer über Mahl- und Molter an den Keller abzuliefern, der sie von Monat zu Monat an die Rechenkammer geben wird. Er erhält 15 Reichsthaler zu je 18 Batzen Dienstgeld, für Kleidung und Schuhe 12 schlechte Reichsthaler zu je 15 Batzen, monatlich für Kost 4 schlechte Reichsthaler 23.
In Frankenthal wurde um 1598 eine Windmühle auf dem Platz der späteren Schnellpressenfabrik Frankenthal errichtet 24. Im Plan der Stadt Frankenthal von Matthäus Merian um 1620 ist die Windmühle im Bereich des sog. Windmühlenbollwerks ist die Windmühle außerhalb der Stadtmauern, in der Nähe des Lambsheimer Tores eingezeichnet 25. Bereits um 1618/21 heißt es „ehemalige Windmühle“ 26.
1809 kommt in Albig in den Gemeindeakten eine Windmühle vor 27.
1809 werden im „Annulaire Statistique Du Départment du Mont-Tonnere“, erstellt von Ferdinand Bodman, einem für Statistiken zuständigen „Divisionschef“ im Verwaltungsapparat des Départment Mont-Tonnere 28, insgesamt 410 Getreidemühlen genannt 29. Zu Windmühlen schreibt Bodman: „Die Windmühlen sind immer noch selten. Man könnte etliche davon im Flachland errichten; es wäre aber erst wünschenswert, dass man mit ihrem Aufbau erst beginnt, nachdem man die Mühlen, die an Wasserläufen stehen und der Landwirtschaft schwerste Schäden zufügen, zerstört“.
Urkunden/Literatur:
- Klotz, Fritz: Die Speyerer Windmühle von 1393; in: Pfälzer Heimat Nr. 4/1952, S. 107.
- LA Speyer Best. B2 Nr. 293/4: der Versuch der Erbauung von Windmühlen in …. einer solchen auf dem ….. Hofe ++++klären+++ 1770-1774
Woog:
als Woog (von wâc, einem mittelhochdeutschen Wasserwort) bezeichnet man in Südwestdeutschland ein stehendes Gewässer. Ein Woog kann sowohl künstlich angelegt als auch natürlichen Ursprungs sein. Der Untergrund in südwestdeutschen Mittelgebirgen besteht oft aus Buntsandstein. Dieser ist ein guter Wasserleiter, der Niederschläge filtert und das Wasser über eingelagerte Tonschichten, welche die weitere Versickerung verhindern, in Senken wieder hervortreten lässt. Dadurch haben sich eine Reihe von Mooren, Moorseen und Seen gebildet.
In erster Linie als Wasserspeicher für den Betrieb von Mühlen oder von Klausen, in denen Holz für die Trift gesammelt wurde, wurden durch Aufstauung von Wasserläufen künstliche Wooge angelegt. Diese dienten auch, meist bei Klöstern, als Fischzuchtteiche oder, aus verbreiterten Burggräben entstanden, als Teil der Stadt- oder Burgbefestigung, z. B. In St. Wendel und bei der Kaiserpfalz in Kaiserslautern.
Einen vorübergehenden Woog schuf im südpfälzischen Wasgau der Ritter von Burg Berwartstein, Hans von Trotha, als er nach langjähriger Fehde mit dem Kloster Weißenburg im Jahre 1485 die Wieslauter zunächst aufstauen und dann den Damm wieder einreißen ließ. So verursachte er in der 8 km unterhalb gelegenen Kleinstadt Weißenburg zuerst empfindlichen Wassermangel und dann eine gewaltige Überschwemmung.
Die Bezeichnung 'Woog' wird verwendet in Rheinland-Pfalz (häufig im Pfälzerwald, im Saarland, in Südhessen (häufig im Odenwald) sowie in Baden-Württemberg (Nordbaden) 30.
Zapfen:
armdicke Rundeisenstücke, die am Ende der hölzernen *Wellbäume eingelassen waren; sie liefen in entsprechenden Metallagern; sie waren das Gegenlager, auf dem der waagrechte Wellbaum auflag.
Zahrung:
s. *Zargung
Zarge:
ma. Zarey, der runde Holzkasten um den Mühlstein; auch noch im 17. und 18. Jh. gebräuchlich.
Zargung:
ist die Holzeinfassung um den Mühlstein 31.
Zeiß, Zeis:
ma. für Schlagstock oder Schlaggabel im *Beutelkasten; dieser wird über ein Getriebe an die Kraftübertragung angeschlossen und schlägt rhythmisch auf den im Beutelkasten befindlichen Stoffbeutel; hierdurch wird dieser i.S. eines Siebes ausgeklopft.
Zuckmühle:
eine handbetriebene Pulverstampfe, betrieben mittels einer Zucke (Schwingrute, Schwengel), an welcher der hölzerne Stößel hing 32.
Zug:
bedeutet in der Müllersprache einmaliges Aufschütten des Mahlguts und Durchgang desselben durch die Mühlsteine
Zunftwesen:
im Knoch'schen Repertorium befinden sich Unterlagen über Zunftzugehörigkeit der gräflich leiningisch-westerburgischen Müller 33. Dort heißt es: „1609 Dr. Rosenthals Bedenken, daß die Leiningische Müller und Becker Zu Neustadt bey der Zunfft erscheinen sollen“ „1614. 1616. 1698 Gleiche Churpfälzische Anforderung zu Sistierung der Müller und Becker nach Neustadt.“
Die Müller in der markgräflich-badischen Herrschaft Gräfenstein wurden, wie auch Bäcker und Metzger, der Krämerzunft zugerechnet und mußten an die Landesherrschaft ein Meistergeld von 6 fl. sowie ein Lehrjungengeld von 2 fl bezahlen 34.
Im kurpfälzischen Oppenheim bestand um 1787/88 eine Bäcker- und Müllerzunft 35.
Im
Literatur:
- Haffner, Franz: Die Bäcker- und Müllerzunft in Speyer, eine mittelalterliche Berufsgenossenschaft am Beispiel der Domstadt; in: Pfälzische Heimatblätter Nr. 16/1968, S. 47
- LA Speyer Best. B2 (Pfalz-Zweibrücken) Nr. 3821, 3822, 3823, 3824, 3825, einzelne Zünfte, darin Müllerzunft und Zunftartikel
- LA Speyer Best. U298 Stadtarchiv Oppenheim Nr. 731A: Bäcker- und Müllerzunft, Zunftrechnungen 1765-1766
- LA Speyer Best. U298 Stadtarchiv Oppenheim Nr. 740A: Bäcker- und Müllerzunft, Zunftrechnungen 1772-1780
- LA Speyer Best. U298 Stadtarchiv Oppenheim Nr. 753A: Bäcker- und Müllerzunft, Zunftrechnungen 1781-1783, 1788, 1791, 1793, 1795-1796
- LA Speyer Best. C20 Hanau-Lichtenberg Nr. 916: Klage der Müllerzunft des Amtes Lemberg gegen den Hofmann des Stausteiner Hofs wegen Mahlens in der Walschbronner Mühle, 1772
- LA Speyer Best. A2 Nr. 1454 UNr. 5: Neustadt, Klagen der Bäcker- gegen die Müllerzunft 1754, 1782-1790
- LA Speyer Best. A2 Nr. 62 UNr. 2: Wasserordnungen des Kurfürsten und Pfalzgrafen Karl Philipp für die Müllerzunft des Oberamts Alzey vom 7.12.1737
- Reis, Eugen: Ortsfremde Angehörige der Bäcker- und Müllerzunft zu Kaiserslautern; in: PRFK 1985, S. 557-560 und 589-597
- Weber, Friedrich Wilhelm: Die Müllerzunft von 1764 für die nassau-weilburgischen Ämter Kirchheim, Bolanden und Stauf in der Nordpfalz; in: Nordpfälzer Geschichtsverein Nr. 1973, S. 49-65
- Weber, Friedrich Wilhelm: Absolutistische Reglementierung: die Bäcker- und Müllerzunftordnung für die sickingische Herrschaft Landstuhl; in: Heimatkalender für Stadt- und Landkreis Kaiserslautern 1982, S. 115-119
Zunftrecht:
die geschriebenen und ungeschriebenen Rechtsregeln des Alten Handwerks, die das Leben der Zunftgenossen und ihrer Familienmitglieder noch im 18. Jh. bestimmten, waren das Resultat einer jahrhundertealten Entwicklung. Das zähe Verteidigung einer Autonomie, die im Selbstverständnis der Zünfte die Grundlage einer geschlossenen, das berufliche wie private Leben der Zunftgenossen abschließend regelnden Rechtsordnung, welche die Zunftangehörigen in ihrem eigenen Verständnis weitgehend oder vollständig von der landesherrlichen Rechtssetzung ausnahm, führte zu Auseinandersetzungen mit den Landesherrn die „rechtsfreie Räume“ in ihrem Territorium nicht dulden wollten 36.
Ein eigenständiges Zunftrecht bildete sich bereits im Mittelalter, zunächst in den Freien Reichsstädten. Für die Pfalz ist ieL Speyer zu nennen wo bereits mit den Privilegien für Bäcker und Müller in der Freiungsurkunde von 1111Voraussetungen für die Schaffung eines verhältnismäßig unabhängigen Handwerks gegeben waren. Es bildete sich dort in der Folgezeit eine eigene Berufsorganisation der Bäcker und Müller, für deren Zunft eine Bäcker- und Müllerordnung von 1553, erneuert 1699 (mit Wiegeordnung auf einer städtischen Waage) geschaffen wurde. Neustadt besaß eine Regelung schon im 14. Jh. und 1574 wurde eine Ordnung über die Höhe des Mahllohns erlassen 37.
Bereits seit 1672 beriet der Reichstag ein Rechtsgutachten zur Abstellung von Mißbräuchen im Handwerk, dem jedoch zunächst die volle Wirksamkeit versagt blieb. Während Brandenburg-Preußen und die braunschweigischen Fürstentümer die völlige Abschaffung der Zünfte verlangten, konnten Österreich und die Reichsstädte sich einer solchen Forderung nicht anschließen. Und forderten lediglich eine Beseitigung der gröbsten Mißbräuche, ohne das Existenzrecht der Zünfte selbst in Frage zu stellen. . Dies führte zu einem Kompromiß, dem der Kaiser 1761 zustimmte, sodaß im gleichen Jahr die „Allgemeine / zu Abstellung / Der / Handwercker-Mißbräuchen / ergangen / …. / Reichs-Verordnung“ in Kraft treten konnte 38.
Während in früheren Zeiten die Zünfte in der Setzung ihrer Ordnung autonom waren, wurde diese im 18. Jh., jedenfalls im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, vom Landesherrn erlassen 39.
Am 14.2.1750 widersprach der Müller von der herrschaftlichen Obermühle zu Hochstätten der Aufforderung der rheingräflich-grumbachischen Verwaltung zu Grumbach, der Müllerzunft beizutreten. Er führte zur Begründung aus: „So wird einer hochlöbl: Cantzley bekannt seyn daß der alte Knecht, dem die hießige Mühl eigenthümlich zu gehörte (Anm.: es handelt sich wohl um den Müller Johann Adam Knecht oder einen seiner Söhne), in der hießigen Zunft war, und …. so wurde er ohn eracht seiner gegen Protestation danach von der Zunft aus gestrichen, weil es eine oberschlächtige Mühl ist.“ Weiterhin machte er geltend, daß er nur ein Lehens-Müller sei 40.
Literatur:
- LA Speyer Best. A2 Nr. 62 ½: Wasserordnung für die Müllerzunft im kurpfälzischen Oberamt Alzey
- Schichtel, Peter: Zunftrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken im 18. Jh.; in: Konersmann/ Ammerich: Historische Regionalforschung im Aufbruch, S. 229 ff.
- Weber, Friedrich Wilhelm: Die Müllerzunftordnung von 1764 für die Nassauweilburgischen Ämter Kirchheim, Bolanden und Stauf in der Nordpfalz; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1973, S. 49-65
Zuppingerrad:
unterschlächtiges Wasserrad mit langen, gekrümmten Schaufeln zur stoßfreien Energieübertragung, Wirkungsgrad 75% und mehr.
Das Zuppingerrad wurde von dem Schweizer Ingenieur und Industriellen Walter Zuppinger (21.6.1814 Männedorf/Schweiz – 16.11.1889 Eschenz/Schweiz) entwickelt. Das nach ihm benannte Wasserrad entwarf Zuppinger, aufbauend auf Vorgängern von Poncelet und Sagebien, während er zwischen 1838 und 1844 (Patent 1849) für Escher-Wyss an der Entwicklung neuartiger Wasserturbinen arbeitete. Das Zuppinger-Rad ist ein mittel- bis unterschlächtiges Kropfrad mit evolventenförmig gekrümmten Schaufeln, die nicht nur den hydrostatischen, sondern auch den dynamischen Druck des Wassers ausnutzen und dadurch einen höheren Wirkungsgrad erreichen.Technisch stellt das Rad eine Übergangsform vom klassischen Wasserrad zur modernen Wasserturbine dar. Da das Rad effektiv bei niedrigem Gefälle (0,5 - 2 m) und ohne aufwändige Regelung auch bei stark schwankenden Wassermengen arbeitet, kommt es unter solch schwierigen Betriebsbedingungen als Alternative zur Turbine auch heute noch in vielen Wassermühlen und einigen Kleinwasserkraftwerken zum Einsatz 41.
1 Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 22.
2 „Die Bayerische Landbötin“ Nr. 73 vom 19.6.1834, S. 593: Bericht über das Unwetter in Neustadt vom „Vortage“: „Die Stadt Neustadt selbst würde gewiß auch
bedeutend durch das Wasser gelitten haben, wenn nicht circa 800 Klafter Holz dasselbe an der sogenannten Schliefbrücke im Neustädter Thale aufgehalten und es so nur langsam durchdringen konnte ...“; Allgemeine Zeitung von und für Bayern Nr. 169 vom 18.6.1834, S. 714.
3Weber: Die Schloßmühle in Kaiserslautern; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 1966, S. 37.
4LA Speyer Best. A2 Nr. 1240 / 1 a.
5ausführliche Erläuterung zu Begriff und Funktionsweise bei Weber: Mühlen der besonderen Art, S. 232 ff.
6Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O. S. 23.
7Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O. S. 23.
8 Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, a.a.O. S. 23.
9 Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 24.
10 LA Speyer Best A 131/3 S. 4.
11 Stürmer: Mühlenrecht, S. 288.
12 Weber: Mühlen der besonderen Art, S. 347.
13 Weber: Museumsmühle in St. Julian, S. 16.
14 Dotzauer, Winfried: Der kurpfälzische Wildfangstreit, S. 83.
15 Schaaf: Kurpfalz, Bd. 2, S. 132.
16 aus Meyers Großes Konversations-Lexikon, Band 20. Leipzig 1909, S. 629, Stichwort Windfangrecht.
17 Busch, Egon: Urkunden und Prozeßakten, die Dörrmoschel und Teschenmoschel betreffen; in: Nordpfälzer Geschichtsverein 3/2007 S. 1.
18 Schaab: Kurpfalz, Bd. 2 S. 133.
19 Würth: Wachenheim a.d. Pfrimm, S. 190ff, 195; Schaab: Kurpfalz, Bd. 2 S. 131-134.
20Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 89; LA Speyer Nachlaß Berthold HB 83 S. 103,
21Weber: Mühlen und Müllerhandwerk, S. 89 m.w.N.
22Eid: Hof- und Staatsdienst, S. 120.
23Eid: Hof- und Staatsdienst, S. 121.
24Franz: Geschichte Frankenthal, S. 43.
25Denkmaltopographie Frankenthal, 14/15.
26Franz: Geschichte Frankenthal, S. 57.
27Denkmaltopographie, Kreis Alzey Worms Bd. 1, S. 51.
28zu diesem s. Georg C. Homberger und Joh. Georg Meusel: Das gelehrte Teutschland oder Lexikon der jetzt lebenden teutschen Schriftsteller, Bd. 17, Lemgo 1820; Hinweis von Dr. Manfred Essig: Die Bonnenmühle und die Niedermühle; in: Heimatjahrbuch Landkreis Kaiserslautern 2019, S. 162, 173.
29Bodman, Ferdinand: Annulaire Statistique Du Départment du Mont-Tonnere Pour l'An 1809, Mainz 1809, S. 226; Hinweis von Dr. Manfred Essig: Die Bonnenmühle und die Niedermühle; in: Heimatjahrbuch Landkreis Kaiserslautern 2019, S. 162, 173.
30Internetdatei Wikipedia, Stichwort Woog, http://de.wikipedia.org/wiki/Woog, Abruf vom 21.4.2014.
31 u.a. LA Speyer Best. 131/3 Bl. 1 ff..
32 Müller: Mauern der freien Reichsstadt Speyer, S. 8, Anm. 27.
33 Repertorium Knoch LA Speyer Best.X53 Nr. 10 Abschnitt V. Zunftsachen; Orig. FLA Amorbach, Arbeiten Knochs, Bl. 927.
34 Flammann: Die Pflichten und Lasten der Gräfensteiner Untertanen; in: Ortsgemeinde Merzalben (Hrsg.): 750 Jahre Gräfensteiner Land, S. 92; LA Speyer Best. V27
Nr. 35 (Nachlaß Ludwig Zimmer, Oberforstverwalter): Grävenstein. Dasiger Verrechnung Gefällbuch …, gefertigt 1789, Abschrift von Ludwig Zimmer; Zimmer
Ludwig: Das Amtsgefällebuch der Herrschaft Gräfenstein von 1789; in: Westpfälzische Geschichtsblätter 1924, Nr. 2; Zimmer, Ludwig:Beiträge zur Geschichte der
Herrschaft Gräfenstein; Aus den Rechnungen des ehemaligen markgräflich badischen Dorfes Merzalben; in: Pfälzer Heimat 1928, Nr. 2, 98 Jg.
35 LA Speyer Best. U298 (Stadtarchiv Oppenheim) Nr. 764 A: Zunftrechnungen, u.a. für die Bäcker- und Müllerzunft, 1787-1788.
36 Schichtel: Zunftrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 229.
37 Weber: Die Müllerzunftordnung von 1764 für die Nassauweilburgischen Ämter Kirchheim, Bolanden und Stauf in der Nordpfalz; in: Nordpfälzer Geschichtsverein
1973, S. 50.
38 LA Speyer Best. B23 Rep.- 229/2; Schichtel: Zunftrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 232.
39 Schichtel: Zunftrecht im Herzogtum Pfalz-Zweibrücken, S. 233.
40 LA Speyer Best. A2 Nr. 1179 1a Bl. 90.
41 Internetdatei Wikipedia, Stichwort: Walter Zuppinger, http://de.wikipedia.org/wiki/Zuppinger, Abruf vom 21.4.2014.